EU-Kartellbehörde meldet große Bedenken an

Wird Lufthansa auf Flugrechte verzichten, um den Air-Berlin-Deal zu retten?

Bisher lief fast alles glatt für die Lufthansa in ihrem Bestreben, den größten inländischen Konkurrenten Air Berlin zu schlucken. Doch jetzt kommt Gegenwind aus einer unerwarteten Richtung: die EU-Kartellbehörde meldet Bedenken an dem Deal an.

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Air Berlin ist pleite und aus dem Rennen geworfen; dieses Ziel hat die Lufthansa erreicht. Der innerdeutsche Konkurrent ist eliminiert, der innerdeutsche Markt für Flugreisen quasi wieder fest in der Hand der Fluggesellschaft mit dem Kranich an der Heckflosse. Die (noch) existierenden Mitbewerber bei Flügen innerhalb Deutschlands können unberücksichtigt bleiben; sie bieten bestenfalls Nischenprodukte oder nur einzelne Strecken an. Also ein Sieg auf ganzer Linie für die Lufthansa?

Nicht ganz; denn es regt sich Widerstand. Und zwar auf einer Ebene, die so von dem Machern der LH und den Konstrukteuren des Übernahmedeals so nicht erwartet wurde. Denn anders als das deutsche Bundeskartellamt, das gegen die Übernahme großer und vor allem elementarer Teile der Air Berlin durch die Lufthansa keine Bedenken hatte, kommt die EU-Kommission zu einem ganz anderen Ergebnis. Sie hat erhebliche kartellrechtliche Bedenken und droht offen damit, ihr Veto gegen den Handel in seiner jetzigen Form einzulegen. Damit würden sich die Pläne der LH in Luft auflösen.

Nun ist man in der Führungsetage des Kranichs alarmiert und will der Kommission neue Vorschläge unterbreiten, um die so schön ausgedachte Übernahme doch noch realisiert zu bekommen. Schließlich hat sich die Zerschlagung des einzigen ernst zu nehmenden Konkurrenten auf dem deutschen Markt bereits ausgezahlt: die Flugpreise sind enorm angestiegen, LH macht fette Kasse und die Auslastung der Fluggeräte liegt auf Rekordniveau.

Man sei seitens der LH zu Zugeständnissen gegenüber der EU-Kommission bereit, heißt es in ersten Stellungnahmen. Offenbar wolle man einzelne »Slots« (Flugrechte auf bestimmten Strecken zu bestimmten Abflugzeiten) abgeben, um die Kommission milde zu stimmen. Diese entscheidet am 07. Dezember darüber, ob sie der Übernahme ihre Zustimmung erteilen werde. 

 

 

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