Sachverständigenausschuss für die Evaluation der Corona-Maßnahmen:

Wird »Epidemische Lage« bald kassiert?

Experten haben die juristische Grundlage der Corona-Maßnahmen beleuchtet. Die »Epidemische Lage« steht auf dünnen Beinen.

Siesta, CC BY-SA 4.0
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Seit deutlich über zwei Jahren hat es sich die deutsche Politik im Reich der »Epidemischer Lage« gemütlich gemacht. Da werden Masken vom Bekannten beschafft und Impfstoffe auf Halde besorgt. Und Grundrechte soll es gleich gar nicht mehr geben. Unpassende Demonstrationen werden verboten, Kritiker der Corona-Maßnahmen mit Hass-Nachrichten überschüttet.

Damit könnte in Kürze Schluss sein. Denn in einem Rest von wissenschaftlichem Anspruch hat der Bundestag einen Sachverständigenausschuss für die Evaluation der Corona-Maßnahmen eingesetzt. Und der von Juristen, Virologen und Sozialwissenschaftlern formulierte Bericht liegt nun vor. Heute soll er veröffentlicht werden.

Einige Details sind aber schon durchgesickert. Und ganz zuerst wird empfohlen das »Konstrukt der epidemischen Lage abzuschaffen«. Diese windige Konstruktion erlaubte es Angst-Politikern wie Karl Lauterbach, jeden Tag eine neue Virus-Variante durchs Dorf zu treiben und nach neuen Maßnahmen zu rufen.

Die Experten schlagen nun eine Regelung vor, »die ohne diese Konstruktion der ›epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹« auskommt. Diese sogenannte Notlage hatte wieder und wieder zu einem Regierunghandeln geführt, das mehr dem System der »Notverordnungen« entsprach, mit dem die Weimarer Republik zerstört worden ist, als einem parlamentarischen Rechtsstaat.

Die eitle Behauptung von Gesundheitsminister Lauterbach: »Die Feststellung der epidemischen Lage hat vielen Menschen das Leben gerettet«, könnte sich bald als blanker Unsinn erweisen. Einmal, weil die Maßnahmen kaum etwas nutzen; zum anderen, weil diese quasi ›Notverordnungen‹ für »Alarmismus« sorgen. Also genau das, was Herr Lauterbach so sehr schätzt.

Weiter handelt es sich bei der »epidemischen Lage« um eine »juristisch insgesamt fragwürdige Konstruktion«. Ihr fehle die rechtlich Grundlage. Diese »hinreichende Rechtsgrundlage für Eingriffe« müsse umgehend »geschaffen werden.« Ein Vorschlag lautet: »Im Gesetz könnte zum Beispiel stehen, unter welchen Voraussetzungen Restaurants geschlossen werden dürfen.«

Ob diese gesetzliche Verankerung allerdings zu sinnvolleren Maßnahmen führt, ist durchaus nicht sicher. Allerdings wäre ein kodifizierter Rahmen gegeben, auf den sich Kläger berufen können, um sich gegen die Willkür von Politikern zu wehren, die weiterhin auf der Basis von Notverordnungen regieren wollen. Nur so können sie nach Lust und Laune den Genesenenstatus redefinieren und Bürgern Impfungen verabreichen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: lupo

Ach hat man mittlerweile erkannt daß nur noch irre Psychopathen regieren, man sollte auch über Maßnahmen nachdenken die in der Strafprozeß Ordnung auch für Politiker und Wissenschaftler verankert sind und sind wir doch nicht alle gleich vor dem Gesetz - ein Schelm wer Böses dabei denkt. Solange die Wissenschaft von der Pharmamafia & Politik im Sinne der Geldvermehrung missbraucht wird, wird es kein Gesundheitssystem für das Volk sein, sondern das Gegenteil " Die neuen Laborratten dieser Mafia".

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