Keine Werbung für Abtreibung

Wer Werbung für Abtreibung legalisieren will, will in Wahrheit Abtreibung legalisieren

Das Werbeverbot für Abtreibung soll fallen. Ein entsprechender Gesetzesantrag wurde von den SPD-geführten Bundesländern Thüringen, Brandenburg, Berlin und Hamburg im Bundesrat eingebracht. Grüne, Linke, SPD, aber auch Teile der FDP erhoffen sich damit eine weitere Normalisierung der vorgeburtlichen Kindestötung. Ein Kommentar der »Initiative Familienschutz«.

Veröffentlicht:
von

Für den Tod werben. Das klingt absurd. Instinktiv fühlt man Abwehr bei diesem Gedanken. Denn Werbung für das Töten stellt die Grenzen unseres ethischen Konsens zur Disposition. Werbung für den Tod, für das Töten eines – noch dazu unschuldigen – Lebens im Mutterleib wie dies bei einer Abtreibung geschieht, ist selbstverständlich verboten, möchte man glauben. Doch in einer Zeit, in der lebensweltliche Gewissheiten schwinden, ein moralisches Tabu nach dem anderen fällt, rückt auch die legale öffentliche Vermarktung von Straftaten in den Fokus des Möglichen.

SPD, Linke, Grüne und Teile der FDP wollen Werbung für Abtreibung zulassen. Vier SPD-geführte Bundesländer haben im Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesantrag vorgelegt. Was unter „Werbung für Abtreibung“ fällt, definiert der Gesetzgeber laut § 219 a Strafgesetzbuch sehr streng. Schon die sachliche Information in Verknüpfung mit einem gewerblichen Motiv gilt als Werbung, beispielsweise dann, wenn ein Arzt auf seiner Webseite das Absaugen des Fötus als Praxisleistung aufführt. Das Motiv der Schöpfer des § 219 a ist eindeutig: Abtreibung ist keine Kleinigkeit. Sie gehört nicht zu den normalen, alltäglichen Erfahrungen unserer Lebenswelt. Deshalb darf Abtreibung auch nicht beworben werden wie eine Blinddarmoperation oder eine kieferorthopädische Behandlung. Denn Abtreibung endet nicht mit der Heilung eines kranken Körpers, sondern mit der Vernichtung eines gesunden Menschen, dem die Hoffnung auf Schutz und Fürsorge seiner Mutter eingeschrieben ist. Das Werbeverbot für Abtreibung ist deshalb nach dem Willen des Gesetzgebers dem Lebensschutz gewidmet und nicht dem – wie auch immer aufgefassten – Selbstbestimmungsrecht der Frau.

Abtreibung ist illegal. Sie ist eine Straftat, weil sie immer mit der Eliminierung eines kleinen Körpers endet, der aufgrund der Entscheidung anderer nicht leben darf. Deshalb wurden die Hürden, eine Abtreibung straflos durchzuführen, vom Gesetzgeber einst sehr hoch gehängt. Bis in die 70er Jahre galt allein die medizinische Indikation – zum Beispiel die Empfängnis nach einer Vergewaltigung oder die akut bedrohte Gesundheit der Mutter durch Schwangerschaft – als Grund für eine straffreie Abtreibung. Seither wurde der § 218 bis zur Unkenntlichkeit reformiert. Zwischen dem Willen der Mutter, die Schwangerschaft nicht fortzusetzen und dem Tod des Ungeborenen, steht heute allein die persönliche Vorstellung der Schwangeren in einer Beratungsstelle.

Die medizinische Indikation für Abtreibungen bewegt sich statistisch im Promillebereich. Circa 96 Prozent aller Frauen treiben dagegen aus der sogenannten psychosozialen Indikation ab: weil sie Angst um den Arbeitsplatz haben, weil der Vater des Kindes sich aus dem Staub gemacht hat, weil ein drittes Kind nicht erwünscht ist, weil es einfach der falsche Zeitpunkt für ein Baby ist. Das gesellschaftliche Problembewusstsein schwindet immer stärker für das todbringende medizinische Geschäft, das Jahr um Jahr eine Kinderzahl in der Größenordnung einer Großstadt auslöscht. Jährlich meldet das statistische Bundesamt steigende Abtreibungsquoten. Und dies, obwohl die Zahl gebärfähiger Frauen sinkt. Längst hat sich Abtreibung als lediglich unbequeme und weniger kostengünstige Verhütungsmethode neben Pille, Spirale und Kondom etabliert. Angesichts dieses traurigen Rekords läuft das Argument ins Leere, die Frauen litten unter einem Defizit an öffentlicher Information zur medizinisch-rechtlichen Situation der vorgeburtlichen Kindstötung. Tatsächlich sind diese Informationen überall zugänglich: in Arztpraxen, bei Krankenkassen, in Apotheken (Pille danach), im Buchhandel, im World Wide Web. Steigende Abtreibungszahlen legen geradezu das Gegenteil nahe von dem, was SPD und Grüne fordern: Es braucht kein Mehr an Informationen zur Abtreibung, kein Mehr an Werbung für die vermeintlich schnelle und unkomplizierte Lösung Tod, die implizit immer auch als Handlungsaufforderung verstanden werden kann. Was unsere moralisch aus den Fugen geratene Gesellschaft braucht, ist ein deutliches Mehr an Hilfe und aktiver Fürsorge für schwangere Frauen in Not. Ein Mehr an Beratungseinrichtungen, die den Lebensschutz ernst nehmen und verzweifelten Müttern eine echte Alternative zur Abtreibung aufzeigen, für ein selbstbestimmtes Leben mit Kind. Und auch ein Mehr an ehrlicher Aufklärung über die möglichen gesundheitlichen – psychischen wie physischen – Folgen, die nach dem medizinischen Eingriff in den Leib der Mutter und in das Leben des Kindes drohen.

Den Frauen der Mein-Bauch-gehört-mir-Fraktion in den Rot-Grün-Parteien geht es bei ihrer Forderung nach Informationsfreigabe nicht um ihre Geschlechtsgenossinnen. Es geht nicht um Frauenrechte. Und schon gar nicht um die überfällige Beseitigung eines angeblich antiquierten Gesetzes, das seit Jahrzehnten – will man den erregten Argumenten glauben – eine Aufklärungsschranke zum schnellen Töten aufrecht erhält und verzweifelte Frauen deshalb an den Gebärzwang knechtet, weil die so lange mit dem Suchen nach einer Gebrauchsanweisung beschäftigt sind, bis die straffreie Frist von drei Monaten verstrichen ist.  Im Kern geht es um Abtreibung selbst, die aus dem Strafgesetzbuch heraus gerissen werden soll.  Sie soll etwas so Normales sein wie der Gang zum Bäcker am Morgen oder die Botox-Spritze am Abend für Gutbetuchte. Schließlich gibt es irgendwann keinen Grund mehr, eine Bagatelle unter Strafe zu stellen, wenn jeder es tut. Abtreibung, möglichst bis einen Tag vor der Geburt, soll für Frauen zu einer Nebensache gemacht werden. Die Männer fragt dabei natürlich keine(r).

Ein Kommentar der »Initiative Familienschutz«

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Duffy

Kein Mensch hat ein Recht darauf, über das Leben eines anderen Menschen zu entscheiden, auch nicht darüber, ob das eigene Kind leben darf oder nicht. Der sog. "Zellhaufen" (zu meiner Zeit nannte man das noch "Foetus") ist bereits menschliches Leben, nämlich seit dem Verschmelzen der männlichen Samenzelle mit der weiblichen Eizelle, der Befruchtung. Da dieses dann immer weiter wächst und ausdifferenziert, ist es zweifellos lebendig. Und weil das, was sich daraus entwickelt, zweifelsfrei weder Maus noch Vogel wird, sondern ein Mensch welcher das Leben von Vater und Mutter weiterträgt, ist Abtreibung zweifellos Mord. Mütter, die sich für Abtreibung entscheiden, könnten sich genausogut selbst umbringen, wenn man konsequent zuende denkt.

Gravatar: egon samu

Völkermord an Europäern mit allen Mitteln....

Gravatar: Jürg Rückert

Ich bin überzeugt, dass „Werbung“ gegen Abtreibung immer weiter unter Druck geraten wird.
Während tote Häftlinge in KZ`s durchaus zu sehen sind, dürfen abgetriebene Feten nicht gezeigt werden, denn diese könnten Menschen traumatisieren.
Schon vor Jahren trickste die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, in dem sie einen Embryo als Feten ausgab. Die unterschwellige Botschaft: Wenn du „das da“ mit vielleicht 11 Wochen abtreibst, ist es ja nur ein Zellhaufen ...
Unsere Welt wimmelt von „Guten“, aber das wirklich Gute ist sehr einsam.
Auch die Werbung für „Ableben in Würde“ wird erlaubt werden.
Und wieder eine Spitze gegen den Papst: Zwei Abtreibungslobbyistinnen erhielten den Gregoriusorden und Frau Bonino, die nach Angaben etwa 10 000 Abtreibungen vorgenommen haben soll, wurde von Bergoglio als eine ganz Große bezeichnet.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang