Keine Werbung für Abtreibung

Wer Werbung für Abtreibung legalisieren will, will in Wahrheit Abtreibung legalisieren

Das Werbeverbot für Abtreibung soll fallen. Ein entsprechender Gesetzesantrag wurde von den SPD-geführten Bundesländern Thüringen, Brandenburg, Berlin und Hamburg im Bundesrat eingebracht. Grüne, Linke, SPD, aber auch Teile der FDP erhoffen sich damit eine weitere Normalisierung der vorgeburtlichen Kindestötung. Ein Kommentar der »Initiative Familienschutz«.

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Für den Tod werben. Das klingt absurd. Instinktiv fühlt man Abwehr bei diesem Gedanken. Denn Werbung für das Töten stellt die Grenzen unseres ethischen Konsens zur Disposition. Werbung für den Tod, für das Töten eines – noch dazu unschuldigen – Lebens im Mutterleib wie dies bei einer Abtreibung geschieht, ist selbstverständlich verboten, möchte man glauben. Doch in einer Zeit, in der lebensweltliche Gewissheiten schwinden, ein moralisches Tabu nach dem anderen fällt, rückt auch die legale öffentliche Vermarktung von Straftaten in den Fokus des Möglichen.

SPD, Linke, Grüne und Teile der FDP wollen Werbung für Abtreibung zulassen. Vier SPD-geführte Bundesländer haben im Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesantrag vorgelegt. Was unter „Werbung für Abtreibung“ fällt, definiert der Gesetzgeber laut § 219 a Strafgesetzbuch sehr streng. Schon die sachliche Information in Verknüpfung mit einem gewerblichen Motiv gilt als Werbung, beispielsweise dann, wenn ein Arzt auf seiner Webseite das Absaugen des Fötus als Praxisleistung aufführt. Das Motiv der Schöpfer des § 219 a ist eindeutig: Abtreibung ist keine Kleinigkeit. Sie gehört nicht zu den normalen, alltäglichen Erfahrungen unserer Lebenswelt. Deshalb darf Abtreibung auch nicht beworben werden wie eine Blinddarmoperation oder eine kieferorthopädische Behandlung. Denn Abtreibung endet nicht mit der Heilung eines kranken Körpers, sondern mit der Vernichtung eines gesunden Menschen, dem die Hoffnung auf Schutz und Fürsorge seiner Mutter eingeschrieben ist. Das Werbeverbot für Abtreibung ist deshalb nach dem Willen des Gesetzgebers dem Lebensschutz gewidmet und nicht dem – wie auch immer aufgefassten – Selbstbestimmungsrecht der Frau.

Abtreibung ist illegal. Sie ist eine Straftat, weil sie immer mit der Eliminierung eines kleinen Körpers endet, der aufgrund der Entscheidung anderer nicht leben darf. Deshalb wurden die Hürden, eine Abtreibung straflos durchzuführen, vom Gesetzgeber einst sehr hoch gehängt. Bis in die 70er Jahre galt allein die medizinische Indikation – zum Beispiel die Empfängnis nach einer Vergewaltigung oder die akut bedrohte Gesundheit der Mutter durch Schwangerschaft – als Grund für eine straffreie Abtreibung. Seither wurde der § 218 bis zur Unkenntlichkeit reformiert. Zwischen dem Willen der Mutter, die Schwangerschaft nicht fortzusetzen und dem Tod des Ungeborenen, steht heute allein die persönliche Vorstellung der Schwangeren in einer Beratungsstelle.

Die medizinische Indikation für Abtreibungen bewegt sich statistisch im Promillebereich. Circa 96 Prozent aller Frauen treiben dagegen aus der sogenannten psychosozialen Indikation ab: weil sie Angst um den Arbeitsplatz haben, weil der Vater des Kindes sich aus dem Staub gemacht hat, weil ein drittes Kind nicht erwünscht ist, weil es einfach der falsche Zeitpunkt für ein Baby ist. Das gesellschaftliche Problembewusstsein schwindet immer stärker für das todbringende medizinische Geschäft, das Jahr um Jahr eine Kinderzahl in der Größenordnung einer Großstadt auslöscht. Jährlich meldet das statistische Bundesamt steigende Abtreibungsquoten. Und dies, obwohl die Zahl gebärfähiger Frauen sinkt. Längst hat sich Abtreibung als lediglich unbequeme und weniger kostengünstige Verhütungsmethode neben Pille, Spirale und Kondom etabliert. Angesichts dieses traurigen Rekords läuft das Argument ins Leere, die Frauen litten unter einem Defizit an öffentlicher Information zur medizinisch-rechtlichen Situation der vorgeburtlichen Kindstötung. Tatsächlich sind diese Informationen überall zugänglich: in Arztpraxen, bei Krankenkassen, in Apotheken (Pille danach), im Buchhandel, im World Wide Web. Steigende Abtreibungszahlen legen geradezu das Gegenteil nahe von dem, was SPD und Grüne fordern: Es braucht kein Mehr an Informationen zur Abtreibung, kein Mehr an Werbung für die vermeintlich schnelle und unkomplizierte Lösung Tod, die implizit immer auch als Handlungsaufforderung verstanden werden kann. Was unsere moralisch aus den Fugen geratene Gesellschaft braucht, ist ein deutliches Mehr an Hilfe und aktiver Fürsorge für schwangere Frauen in Not. Ein Mehr an Beratungseinrichtungen, die den Lebensschutz ernst nehmen und verzweifelten Müttern eine echte Alternative zur Abtreibung aufzeigen, für ein selbstbestimmtes Leben mit Kind. Und auch ein Mehr an ehrlicher Aufklärung über die möglichen gesundheitlichen – psychischen wie physischen – Folgen, die nach dem medizinischen Eingriff in den Leib der Mutter und in das Leben des Kindes drohen.

Den Frauen der Mein-Bauch-gehört-mir-Fraktion in den Rot-Grün-Parteien geht es bei ihrer Forderung nach Informationsfreigabe nicht um ihre Geschlechtsgenossinnen. Es geht nicht um Frauenrechte. Und schon gar nicht um die überfällige Beseitigung eines angeblich antiquierten Gesetzes, das seit Jahrzehnten – will man den erregten Argumenten glauben – eine Aufklärungsschranke zum schnellen Töten aufrecht erhält und verzweifelte Frauen deshalb an den Gebärzwang knechtet, weil die so lange mit dem Suchen nach einer Gebrauchsanweisung beschäftigt sind, bis die straffreie Frist von drei Monaten verstrichen ist.  Im Kern geht es um Abtreibung selbst, die aus dem Strafgesetzbuch heraus gerissen werden soll.  Sie soll etwas so Normales sein wie der Gang zum Bäcker am Morgen oder die Botox-Spritze am Abend für Gutbetuchte. Schließlich gibt es irgendwann keinen Grund mehr, eine Bagatelle unter Strafe zu stellen, wenn jeder es tut. Abtreibung, möglichst bis einen Tag vor der Geburt, soll für Frauen zu einer Nebensache gemacht werden. Die Männer fragt dabei natürlich keine(r).

Ein Kommentar der »Initiative Familienschutz«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Frank

@ Markus Michael Wolf
auch wenn ein "Zellhaufen" nicht allein lebensfähig ist, so ist dieser doch Mensch. Wann ist Holz kein Holz mehr? Wenn der Baum gefällt wurde? Ist denn ein Sägespan (egal wie klein er auch ist) nicht immer noch Holz?
Leben fängt nicht erst mit der Geburt an!
Wenn das ungeborene Kind aus Ihrer Sicht kein Leben in sich trägt (obwohl ein Herz schlägt, es sehr wohl Empfindungen hat), warum kann es dann erben (§1923 Abs. 2 BGB)?
Bei der Legalisierung der Abtreibung geht es m.E. doch den Befürwortern nur darum, die Frauen als Arbeitskräfte im Beruf und damit als Steuerzahler zu erhalten. Hätten doch die Mütter dieser "Abtreibungsbefürworter" damals dieselbe Entscheidung gegen ihre Kinder getroffen....
Vielleicht sollten die Befürworter mal daran denken.

Gravatar: t.mayer

Wenn man solche sogenannte Werbung, mit schwarz-Afrikanerinnen machen würde (z.b.wegen der Überbevölkerung) dann würde das ganz schnell wieder verboten werden ! Dann wäre man schnell wieder human!

Gravatar: Thomas Waibel

Die Tatsache, daß das ungeborene Kind nicht außerhalb des Mutterleibes leben kann ist irrelevant, weil es nicht zu dem Wesen des Menschen gehört außerhalb des Mutterleibes leben zu können.

Ansonsten könnte man auch sagen, daß alle pflegebedürftige Menschen, die für sich selbst nicht sorgen können, keine Menschen (mehr) sind.

Die einen sind (noch) keine Menschen und die anderen sind keine Mensch (mehr).
Das ist die Taktik. Menschen werden entmenschlicht, um ihnen das Recht auf Leben absprechen zu können.

Das haben auch die braunen Sozialisten getan, um ihre Massenmorde mit "besten" Gewissen tun zu können.

Gravatar: Thomas Waibel

Mit dem Fusionieren der männliche und weibliche Zelle entsteht die Keimzelle, die die komplette genetische Information eines bestimmten Menschen beinhaltet. Aus dieser Keimzelle kann sich niemals ein Affe entwickeln, sondern nur ein Mensch, und zwar nicht irgendeiner, sonder nur Frau Huber oder Herr Meier.

Da schon die Keimzelle ein Mensch ist, ist die Abtreibung, auch eine Frühabtreibung, immer die Tötung eines Menschen.

Weil sich dabei um eine bedachte vorsätzliche Tötung eines Unschuldigen handelt, ist die Abtreibung als Mord einzustufen.

Der Versuch, ungeboren Menschen als "Zellenklump" darzustellen, soll nur damit dienen, die Abtreibung als eine Blinddarmoperation zu präsentieren.

Das haben auch die National-Sozialisten mit ihren Opfern gemacht, indem sie diese als "Untermenschen" einstuften.

Gravatar: Markus Michael  WOLF

An Jürg Rückert:

Sehr geehrter Herr Rückert,

hinsichtlich des Tatsachengehaltes haben Sie Recht, das BVerfG hat tatsächlich entschieden, dass das Leben ab der Zeugung beginne.

Allerdings wird im Grundgesetz NICHT definiert, dass ab Verschmelzung einer Samenzelle mit der Eizelle ein "Mensch" vorhanden sei.
Das BVerfG hat das Grundgesetz so "interpretiert" bzw. "ausgelegt".
M.E. hat das BVerfG eine strafbare Rechtsbeugung gem. § 339 StGB begangen.
Es ist aber sinn-und zwecklos, eine "Massenbasis" um sich zu scharen, um gegen diese Verfassungsrichter, welche diese Definition des Menschseins ausgeurteilt haben, vorzugehen.
Ich bedauere,
dass US-amerikanisches Recht in der BRD keine Anwendung findet.
Sie kennen sicherlich das Urteil des US-Supreme Court vom 22.01.1973, Roe vs. Wade, in welchem ausgeurteilt wurde
1.
Das Leben beginnt ab der GEBURT.
2.
Frauen dürfen bis zur extrauterinen Überlebensfähigkeit des Gebärmutterinhaltes abtreiben.
3.
Es ist die Privatsache einer Frau, ob und wieviele Kinder sie gebärt.
4.
Ein Embryo ist keine "Person", kein "Mensch" im Sinne des 14. Zusatzartikels der US-Verfassung.

Das Urteil des BVerfG, wonach ab Zeugung der Mensch existiere, ist inferiores(untergeordnetes) Recht gegenüber superiorem(übergeordneten) Recht.
Die BRD ist Mitglied der UN u. die UN hat 1948 die Charta der Menschenrechte erlassen, in deren Artikel 1 es heisst:

"Alle Menschen sind frei und gleich an Rechten GEBOREN"

An dem Wort "geboren" erkennen Sie, dass das Menschsein ab der Geburt beginnt.

Das mit dem fälschungssicheren Personalausweis habe ich erwähnt, weil die CDU, welche 1972 das von Ihnen genannte Urteil des BVerfG durch ihre Normenkontrollklage veranlasst hat, sich selber in Widerspruch setzt.
WARUM
wurde dann in diesem angeblich "fälschungssicheren" Personalausweis nicht das Datum der Zeugung als Beginn des Mensch-Seins definiert und terminiert?

Langer Rede kurzer Sinn:

Für mich und die anderen BefürworterInnen des RECHTES auf ABTREIBUNG steht fest, dass erst ab der GEBURT das Leben beginnt und es daher auch keine vorgeburtliche Kindstötung gibt und jede Frau allein entscheiden dürfte, ob sie abtreibt oder nicht.

Gravatar: Gast

Völkermord - Genozid - an den weißen Europäern - mit allen Mitteln. Wir sind Israel, wir sind Gottes Augapfel. Wir weißen Europäer. Die Bibel ist für uns geschrieben worden. Wir sollen uns lieben, vor allen anderen. Jesus ist in allererster Linie für uns gestorben.
All das wird von den Heiden und Nicht-Europäern stark beneidet und gehasst. Deshalb müssen wir weg. ABER:
Es wird ihnen nicht gelingen. Die Bibel sagt es voraus! Sie werden untergehen, wir dagegen werden überlegen. Einiger Ausweg: sie nehmen Jesus an als Ihren Heiland.

Gravatar: Jürg Rückert

Herr Wolf:
Das BVG hat anders entschieden. Damit ist die Rechtslage klar: Menschliches Leben beginnt mit der Zeugung.

Die zerstückelten Kleinkindesteile werden diskret entsorgt. Wer im Ultraschall sieht, wie Ungeborene abgetrieben werden, wendet sich angewidert ab. Bei Spätabtreibungen wird die Tötung eines Menschen unübersehbar. Aber solche Kinder im Müllkübel werden komplett ausgeblendet, da sie die Brutalität des Vorgehens entlarven.

Gravatar: karlheinz gampe

Es ist richtig, dass es keine Werbung für Abtreibung geben sollte. Jedoch sollte es auch Informationstellen geben, die darüber informieren ohne Werbung.

Gravatar: Markus Michael  WOLF

Die Red. bezeichnet unsere Gesellschaft als "moralisch aus den Fugen geraten". -
Korrektur:
Die Abtreibungsgegner sind intellektuell ein ganz kelin wenig aus den Fugen geraten, wenn sie einen Zellklumpen als Menschen bezeichnen, wenn sie Abtreibung als "Tötung" diffamieren.
Durch Abtreibung wird wie schon unzählige Male festgestellt kein "Mensch getötet", sondern VERHINDERT, dass aus dem zellklumpen ein Mensch WIRD.

Gravatar: Markus Michael  WOLF

Die Red. sagt richtig, wer Werbung für Abtreibung legalisieren will, will die Abtreibung selber legalisieren?!
Allerdings,
genau das wollen wir.
Falsch ist, wenn die Red. so tut, als wäre eine Abtreibung eine "Tötung"(?) und als würden "Menschen" oder "Kinder" abgetrieben. -
Das ist Unsinn, denn wo keine Kinder oder Menschen sind, kann man auch keine abtreiben.
Der Begriff "töten" setzt voraus, dass ein Lebewesen existiert und durch die Tötung wird das Leben dieses Lebewesens beendet.
Es ist - sagen wir es vornehm - ein grandioser IRRTUM anzunehmen, ab Verschmelzung der Samenzelle mit der Eizelle sei ein "Mensch" entstanden.-
Die Abtreibungsgegner blenden die Tatsache völlig aus, dass dieser angebliche "Mensch" nur innerhalb des Uterus "leben" kann, dieser "Mensch" kann nur leben, indem er den Körper einer Frau neun Monate schwerwiegend in Anspruch nimmt.
Ernst beiseite:
Ein Mensch, ein Lebewesen ist ab der GEBURT vorhanden, das wissen diese selbsternannten "Lebensschützer" selber, denn im angeblich "fälschungssicheren" Personalausweis, der 1985 eingeführt wurde, wird der Beginn des Lebens, des Menschseins "fälschungssicher" als mit der GEBURT definiert und terminiert.
Ein "vorgeburtliches Leben", eine "vorgeburtliche Kindstötung" gibt es NICHT.
Zusammenfassung:
Eine Abtreibung ist keine "Tötungshandlung", Werbung für Abtreibungen muss im gleichen Umfang erlaubt sein wie Werbung für Waschmittel.
Der § 219a StGB, der Werbung für Abtreibung verbietet, hätte ebenso wie § 218 niemals im Strafgesetzbuch stehen dürfen.

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