Das Beispiel Akif Pirinçci

Was ist Volksverhetzung?

Es ist mehr als zwei Jahre her, dass der als Krawall-Autor bezeichnete Erfolgsschriftsteller Akif Pirinçci bei einer Kundgebung eine Rede gehalten hatte, die ihm eine Klage wegen Volksverhetzung einbrachte. Was ist eigentlich daraus geworden? Eine Frage, die sich aktuell stellt.

Veröffentlicht:
von

An den Fall mögen sich viele erinnern. Wahrscheinlich haben nur wenige mitgekriegt, wie es ausgegangen ist.

Was hatte er eigentlich gesagt? Pirinçci hatte bei einer Pegida-Kundgebung von einer »Moslem-Müllhalde« gesprochen, er hatte vor einer »Umvolkung« gewarnt, hatte Flüchtlinge als »Invasoren« sowie als »künftige Schlachter« Deutschlands bezeichnet und Politiker »Gauleiter gegen das eigene Volk« genannt. Schlimm genug.

Doch es kam noch schlimmer. Die Welt hatte berichtet, Pirinçci hätte einen »angeblichen Vorfall in Hessen geschildert, wo ein CDU-Politiker einem Kritiker einer Flüchtlingseinrichtung gesagt haben soll, er könne Deutschland jederzeit verlassen.«

Eine Zwischenfrage drängt sich auf: Warum schrieb die Welt hier von einem »angeblichen« Vorfall, wo ein CDU-Politiker etwas gesagt »haben soll«. Das ist dokumentiert. Den Vorfall hat es gegeben.

Pirinçci hatte den Fall so interpretiert, dass die Politik den Respekt vor dem eigenen Volk so restlos abgelegt hätte, so dass ihm schulterzuckend die Ausreise empfohlen werden könne.

In der Welt hieß es weiter: »Sein Auftritt gipfelte in dem Satz: ‚Es gäbe natürlich andere Alternativen, aber die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb.’ Die Äußerungen sorgten bundesweit für Entsetzen.«

Das war nicht ganz richtig so. Sein Auftritt war eine Pleite, es hatte »Aufhören«-Rufe gegeben, die Rede war kläglich abgebrochen worden. Sein Auftritt hatte so gesehen keinen Gipfel, sondern nur vereinzelte Tiefpunkte. Doch die Empörung erklomm einen Gipfel bei dem Stichwort »KZs«.

Der Satz sorgte jedoch nur deshalb »bundesweit für Entsetzen«, weil er falsch wiedergegeben wurde, nämlich so, als würde Pirinçci KZs für Migranten fordern, genau gesagt für »Flüchtilanten«, wie er sie nannte. Mit dieser Wortschöpfung wollte er die Begriffe »Flüchtlinge« und »Asylanten« und »Migranten« in einem Wort zusammenfassen.

Es war eine absichtsvolle und böswillige Verdrehung von Seiten der Presse, denn es war deutlich ersichtlich, wie es gemeint war. Es folgte die Höchststrafe für einen Schriftsteller: alle seine Bücher wurden aus dem Sortiment genommen. Eine Buchhandlung plante sogar eine Bücherverbrennung.

Und es kam zur Anzeige. Wegen Hassrede und Volksverhetzung. Die Kläger fanden, dass er mit seinen Äußerungen gegen die in Deutschland lebende Muslime in einer Weise »zum Hass aufgestachelt« habe, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Zudem habe er mit seinen Äußerungen »Muslimen das Recht abgesprochen, als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft zu leben«.

Auch hier drängt sich eine Zwischenbemerkung auf: Ein Schriftsteller ist kein Richter. Ein Schriftsteller macht, wie es Brecht einst gesagt hat, lediglich Vorschläge. Er verkündet keine Urteile. Wenn er dennoch so tut, als würde er irgendwelche Urteile verkünden, dann haben die keine Gültigkeit. Die sind nur Literatur. Keine Gesetzgebung. Kurz: Er kann anderen gar nicht irgendein »Recht absprechen«.

Wie auch immer: Er sollte mehr als 11.000 Euro zahlten, das wollte er nicht, also kam es zur Verhandlung, die Ende letzten Jahres stattgefunden hatte. Und? Wie ist es ausgegangen?

Die meisten Passagen seiner Rede seien »von der Meinungsfreiheit gedeckt«, lautet das Ergebnis. Allerdings würden »zwei Passagen« zu »stark pauschalisieren« und über das Ziel hinausschießen. Es gab eine Entschuldigung seinerseits, eine geringe Geldstrafe und damit war es erledigt. Es war die bestmögliche Art von Freispruch, die unter den Umständen möglich war. Dagegen geht man nicht in Revision.

Eine der volksverhetzenden und hasserfüllten Formulierungen ist übrigens die erwähnte »Muslim-Müllhalde«. Immerhin das können wir aus dem Verfahren lernen: »Muslim-Müllhalde« dürfen wir nicht sagen. Das ist Hass-Rede. Das ist Volksverhetzung.

Das eigentliche Ergebnis ist jedoch, dass die ganze Aufregung um die KZs unter den Tisch gefallen ist. So als wäre da nichts gewesen. Juristisch ist das ohne Belang.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: D.Eppendorfer

Eigentlich sollte man 'mündige' Bürger nicht verhetzen können, weil sie voll eigenverantwortlich innerlich gefestigt sein müssten.

Wenn es diesen Paragrafen also gibt, beweist der nur, dass der 'normale' Bimbesbürger ein kinderleicht manipulierbares Schwachmaten-Würstchen ist und die Eliten Angst haben, dass ihm mal etwas geflüstert werden könnte, was ihre Privilegien gefährden würde.

Aber keine Panik, bezüglich degenerierter Obrigkeitentreue ist auf den Piefke Verlass.

Das haben 2 Weltkriege bewiesen. Bevor die auf ihre Sklaventreiber schießen, lassen die sich lieber zu hunderttausenden an mörderischene Fonten hetzen und abschlachten. Devotes Nutzvieh - sonst nix!

Gravatar: harald44

Was eigentlich ist Volksverhetzung? Eine ordentliche Justiz ist nur dann ordentlich, wenn sie mit klar definierten Begriffen arbeitet, damit sie unterscheiden kann z. B. zwischen einem tödlichen Unfall, einem Totschlag oder einem Mord.
Zerlegen wir nun den Begriff "Volksverhetzung". Es soll also jemand ein Volk aufgehetzt haben gegen ein anderes Volk? Wie ist das einem Einzelnen möglich? Welches sind die beiden Völker, die von dieser Hetze betroffen worden sein sollen? Deutsche, Juden, Moslems (sind kein Volk), Ausländer (sind auch kein Volk), und so weiter?
Ein Einzelner kann vielleicht mit einer angreifbaren Aussage (welche Aussage ist eigentlich nicht angreifbar?) einen Anderen beleidigen, vielleicht auch zehn Personen oder hundert Personen, aber mehr kann er mit einer Aussage gar nicht erreichen. Gab es nach seiner veröffentlichten Aussage Ausschreitungen in der Art, daß Menschenmassen fackelschwingend und mit Schaum vor dem Mund gegen Mitglieder eines anderen Volkes vorgegangen waren? - Davon habe ich noch nie gehört.
Zehn oder Hundert aoder Tausend sind aber nicht ein ganzes Volk! Und, darf man etwa die Aussage "der HImmel ist blau" nicht mehr machen, weil irgendjemand aus quasireligiösen Gründen sich davon beleidigt fühlen könnte? Das wäre das faktische Ende der Meinungsfreiheit.
Fazit: Volksverhetzung kann - wenn überhaupt - nur jemand betreiben, der über gleichgeschaltete Massenmedien verfügt, wie etwa das BRD-Regime, welches eine andauernde Volksverhetzung gegen das gesamte deutsche Volk seit Jahrzehnten betreibt.
Ein Einzelner kann das also gar nicht, weil er nicht über den Zugriff auf Massenmedien verfügt. Also ist die Behauptung, ein Einzelner habe Volksverhetzung betrieben so unmöglich als würde jemand behaupten, ein Anderer habe einen Zug Soldaten mit einem Eierlöffel bedroht!

Gravatar: karlheinz gampe

Es sollte überhaupt keine Zensur geben, denn Zensur behindert nur die Debatte. Der mündige Bürger wird falsches als falsch erkennen. Im Gegensatz zu unseren unmündigen Politikern, mit Lobbysteuerung. Die sehr viele Lügen und Müll zum Besten geben. Stellt die verlogene SED Merkel vor Gericht ! Sind ihre Lügen keine Volksverhetzung. Hat die Kriminelle SED Merkel sich schon bei den Stasi Opfern entschuldigt ?

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang