Verräterischer Sprachgebrauch

War die Demo in Chemnitz eine »Zusammenrottung«?

Nach offizieller Darstellung aus Regierungskreisen handelte es sich bei den Demonstrationen in Chemnitz um eine »Zusammenrottung«. Das entspricht dem Sprachgebrauch der DDR, wo es – anders in der BRD – einen Paragraphen gab, der die Bestrafung von Zusammenrottungen regelte. Der Sprachgebrauch führt uns zurück in die Kindheit von Angela Merkel.

so genannte Zusammenrottung in Chemnitz, Screenshot youtube
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Der Spiegel meldete, Kanzlerin Merkel habe die »Hetzjagden auf Migranten« und »gewaltsamen Proteste« in Chemnitz scharf verurteilt. Wörtlich heißt es: »Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab, dass es Zusammenrottungen gab, dass es Hass auf der Straße gab, und das hat mit unserem Rechtsstaat nichts zu tun.«

Offenbar haben die Herrschaften andere Videoaufnahmen gesehen als der Rest der Bevölkerung. Besonders verräterisch ist der Ausdruck »Zusammenrottung«, der bisher gar nicht oder nur selten von offizieller Seite gebraucht wurde.

Auf dem Blog von Hadmut Danisch wird das oben genannte Zitat einem alten Zitat vom Oktober 1989 gegenübergestellt – ebenfalls dem Spiegel entnommen. In einem Fernschreiben von Erich Honecker hieß es damals: »Im Verlauf des gestrigen Tages kam es in verschiedenen Bezirken, besonders in Berlin, Leipzig, Dresden, Karl-Marx-Stadt, Halle, Erfurt und Potsdam, zu Demonstrationen, die gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen unseres sozialistischen Staates gerichtet waren.«

Und weiter: »Vor allem in Dresden, Plauen und Leipzig trugen sie den Charakter rowdyhafter Zusammenrottungen und gewalttätiger Ausschreitungen, die unsere Bürger in höchstem Maße beunruhigen. Es ist damit zu rechnen, daß es zu weiteren Krawallen kommt. Sie sind von vornherein zu unterbinden.«

Auf sciencefiles wird erklärt, dass der Begriff »Zusammenrottung« nicht nur ein vager propagandistischer Begriff war, mit dem das friedliche Aufbegehren in der ehemaligen DDR diskreditiert werden sollte, es war ein offizieller Begriff, der im §217 präzisiert wurde. Darin heißt es zur Zusammenrottung: »Wer sich an einer die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigenden Ansammlung von Personen beteiligt und sie nicht unverzüglich nach Aufforderung durch die Sicherheitsorgane verläßt, wird mit Haftstrafe oder Geldstrafe bestraft.« 

Auf sciencefiles wird außerdem auf den Kindheitsforscher Jean Piaget verwiesen, der beschrieben hat, wie in der so genannten formativen Phase der Sozialisation (etwa bis zum elften Lebensjahr) die kognitiven Grundlagen gelegt werden und etwa im Alter von zwanzig als beendet gelten. Es ist die Zeit, in der Merkel sich im Ideologie-Gebäude der DDR eingerichtet hatte. So etwas prägt die Wertvorstellungen.

 

 

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Wolfgang Poeschl

Ich bin ueberrascht, dass viele erst nach 13 Jahren Merkel merken, dass sie eine Kommunistin ist und einen gegen das Deutsche Volk gerichteten Plan hat. Seit 2005 habe ich laengst aufgehoert, CSU oder CDU zu waehlen und SPD schon gleich gar nicht. Es war doch klar, dass diese Person nichts gutes im Schilde fuehrt. Es ist schon auch der dumme und daemliche Waehler selbst schuld, dass wir diese Verraeterin immer noch an der Regierung haben. Wenn Links oder Gruen in dieser Zeit regiert haetten, dann waere es noch schlimmer. Die Zahl der illegalen Migranten waere vermutlich doppelt so hoch.

Gravatar: Dirk S

Zitat:"Wörtlich heißt es: »Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab, dass es Zusammenrottungen gab, dass es Hass auf der Straße gab, und das hat mit unserem Rechtsstaat nichts zu tun.«"

Nun ja, dann kann unsere Regierung die ja veröffendlichen. Im Original natürlich, damit man anhand der Metadaten feststellen kann, ob sie wahre Vorgänge zeigen könnten.

Zitat:"Offenbar haben die Herrschaften andere Videoaufnahmen gesehen als der Rest der Bevölkerung."

Wäre nicht das erste mal. Ist aber auch schwer, wenn man von den Möglichkeiten des Neulandes keine Ahnung hat und dort alles für bare Münze nimmt. Nichts ist leichter, als eine alte Aufnahme (wohlmöglich noch aus einem anderen Land) hochzuladen und zu behaupten, es wäre Chemnitz.
Und ein "Echt Leute, das ist wahr, ich schwör" ist im Internet noch weniger Wert als ein Wahlversprechen der SPD.

Wobei sich der Polizeibericht (https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2017_59061.htm) ganz anders liest: Da werden einige Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Gegendemonstranten, die von der Polizei beendet wurden. "Hetzjagden" werden nicht beschrieben und "Zusammenrottungen" allenfalls von den Gegendemonstranten. Waren aber auf beiden Seiten nicht alles Klosterschüler.

Videofreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: mah

"Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab, dass es...usw...siehe oben.." Das heißt für mich, dass in diesen Aufnahmen irgendjemand darüber berichtet, von Hetzjagden usw. gehört zu haben oder selbst solche gesehen zu haben.

Andernfalls hätte man doch gesagt "Wir haben Videoaufnahmen die Hetzjagden, Zusammenrottungen und Hass zeigen".

Egal, ob es gemeint war wie gesagt, oder einfach nur sprachlich geschlampt wurde, man fragt sich, wo denn diese Aufnahmen sind. Falls es sie wirklich gibt.
Warum sieht man nichts davon?

Ich konnte bisher keine Videos mit Menschenjagden sehen. Nur eine große friedliche Demo mit ein paar zweifelhaften Typen (Hitlergruß) dabei, auf die die meisten Demonstranten wohl gerne verzichtet hätten.

Kann eigentlich der sächsische Innenminister ausschließen, dass diese Typen vom Verfassungsschutz o.ä. waren? Seit NSU muss man diese Frage ja immer stellen.

Gravatar: Karl Napp

Frau Merkel nennt die Trauer- und Protestdemo von 6000 Chemnitzer Bürgern nach der Ermordung eines braven, deutschen Chemnitzer Bürgers durch zwei muslimische Asylanten aus dem Nahen Osten eine "Zusammenrottung". Das war die SED/DDR - Bezeichnung und Verunglimpfung für regierungskritische Versammlungen. Da kann man nur sagen: Frau Merkel, gelernt ist gelernt. Sie wird immer eine geschulte FDJ/SED - Funktionärin bleiben.

Gravatar: Walter Bornholdt

Dann beschäftige man sich bitte einmal mit dem einschlägigen § der EU-Verfassung (Vertrag von Lissabon)
und dem mehrfach zugesicherten Todesschuss auf "Aufwiegler" ...

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