Maximal 60 Abgeordnete stimmten ab

War der Bundestag bei der Abstimmung zum NetzDG überhaupt beschlussfähig?

Die Kritik am Maaschen Zensurgesetz, offiziell Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, reißt nicht ab. Es verstößt nicht nur inhaltlich gegen elementare Menschenrechte, wie das UN-Hochkommissariat festgestellt hat; jetzt steht auch der Abstimmungsvorgang im Bundestag im Fokus der Kritik. Zu wenig Abgeordnete hätten überhaupt abgestimmt, heißt es.

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Übertragungsbilder aus dem Bundestag beweisen, dass während der Abstimmung zum NetzDG maximal 60 Parlamentarier im Plenum anwesend waren. Das sind nicht einmal zehn Prozent aller Abgeordneten. Beschlussfähig aber ist der Bundestag gemäß § 45 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundestages erst dann, wenn »mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.« Von dieser Anzahl an Parlamentariern aber war man bei dieser Abstimmung Lichtjahre entfernt. Angeblich feierte man sich selbst und die Tatsache, dass die »Ehe für alle« kurz zuvor den Bundestag passiert hatte, ausgiebig im Vorraum.

Die weiteren Bestimmungen des §45, die in den Absätzen 2 bis 4 erläutert werden, führen aus, wie bei etwaigen Zweifeln an der Beschlussfähigkeit des Parlaments zu verfahren ist; der Absatz 1 jedoch bleibt davon unberührt und seht als oberste Prämisse fest verankert.

Auf dem Bild ist eindeutig zu erkennen, dass während des fraglichen Zeitraums definitiv weniger als die Hälfte der abstimmungsberechtigten Abgeordneten im Bundestag anwesend waren. Da eine Briefwahl oder eine anderweitige Stimmabgabe nicht möglich ist, sondern die körperliche Anwesenheit für die Abgabe des Votums zwingend erforderlich ist, kann die erforderliche Mindestanzahl nicht erreicht worden sein. Daraus resultiert, dass die im obigen §45 I vorgegebene Hürde nicht genommen wurde, das Parlament demzufolge nicht beschlussfähig gewesen ist und die Abstimmung nicht hätte durchgeführt werden dürfen.

Bundestagspräsident Lammert hätte dies erkennen und die Sitzung aufheben müssen. Das hat er versäumt. 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Theo

Lammert.

Ja, Lammert hat bei dieser neuen Art der Regierungsform in der Berliner Republik bereits einen erheblichen Mitanteil an dem nunmehr mehrere Jahre andauernden fortgesetzten Tatgeschehen.

Aber warum sollte er plötzlich sich dem Gesetz und dem Grundgesetz beugen, wenn es doch so hervorragend läuft und medial alles auf Fortsetzung hin getrimmt wird?

Immerhin glaubt er Frau Steinbach eine öffentlichkeitswirksame Demütigung verabreicht zu haben, wo doch dem rechts- und regierungskundigen Betrachter Frau Steinbach als eine der letzten Wahrerinnen einer "Rechtskultur" und "Rechtmäßigkeit parlamentarischen Handelns" auffällt.

Hochachtung vor dieser "Dame", der die "Frauen" des Parlaments sicherlich nicht das Wasser reichen können.

Gravatar: Gisela Glatz

Der Lammert ist und bleibt ein aalglatter Lügner und hinterhältiger Bundestagspräsident, oder soll ich sagen ein bunter Hund. Er sinnt nur auf Hinterhältigkeit und läßt Ordnung und Recht nicht gelten. Warum werden solche Menschen in den Bundestag gewählt ? Sie leben von unseren Steuergeldern, verschwenden sie in Hülle und Fülle und treten nur für Unrecht und Ungerechtigkeit ein. Das Gegenteil von dem, wofür sie eigentlich gewählt wurden. Weg mit derartigen Schmarotzern und laßt sie mal ordentlich arbeiten. Dann lernen sie den Wert des Geldes zu schätzen.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

@ gruber
Sollte sich der Ablauf tatsächlich wie beschrieben ereignet haben, dann ist das dabei erzielte Ergebnis m. E. nichtig!!!

Gravatar: karlheinz gampe

In einer SED Stasi Diktatur interessieren Gesetze, die Regierenden nicht mehr. Wir brauchen eine direkte Demokratie, wo das Volk ( der Bürger , der Souverän) entscheidet und nicht geschmierte und bezahlte Lobbyisten.

Gravatar: Lothar Hannappel

Es spielt doch längsdt keine Rolle mehr, ob im Bundestag noch GEsetze eingehalten werden oder nicht. Noch nicht einmal die Regierung hält sich ja an geltendes Recht. Und seit der Bundestag nur noch Erfüllungsgehilfe und nicht mehr Kontrollorgan der Regierung ist, hat er sich eh selbst entmachtet. Wer glaubt ,dass der Bundestag noch irgendwelche Befungnisse und Macht in diesem Staat hat, glaubt auch noch an den Weihnchtsmann und Osterhasen.

Gravatar: gruber

Was kann man jetzt juristisch machen.
Das ist die Frage.
Bitte um Antwort.

Gravatar: Franz Horste

Was will man von Lammert schon erwarten (Das Schweigen des Lammert!)? Neutralität ist es sicher nicht!
Wenn die Tatsachen so sind, dass die Abstimmung nicht rechtens war, dann muss jemand dagegen klagen. Wer könnte das besser als ein Anwalt der AFD? Warum rühren die sich nicht?
Überhaupt hört man viel zu wenig von der AFD, jetzt vor den Wahen.
Die Abstímmung über die "Ehe für Alle" war doch nur ein Ablenkungsmanöver von der zweiten Abstimmung und von dem "Flüchtlings"-Problem. Wieso hat das gemeine Volk das nicht bemerkt? Das Volk bemerkt so viele Dinge nicht, wie auch das Folgende.
http://wort-woche.blogspot.de/2017/06/ausgegrenzt-und-ausgestoen-wurde-nun.html
Oder das hier:
http://wort-woche.blogspot.de/2017/06/demonstration-von-muslimen-in-koln.html

Gravatar: Realist

Also Beschluss rechtsunwirksam. Was sonst?

Gravatar: blubby

Nun dürfte es jedem klar sein wie hier "Demokratie" läuft.
Es ist einfach eine Schande.
Wenn ich meinen Job so machen würde wie die Damen und Herren "Volksvertreter" währe ich schon auf Hartz IV.

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