Maximal 60 Abgeordnete stimmten ab

War der Bundestag bei der Abstimmung zum NetzDG überhaupt beschlussfähig?

Die Kritik am Maaschen Zensurgesetz, offiziell Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, reißt nicht ab. Es verstößt nicht nur inhaltlich gegen elementare Menschenrechte, wie das UN-Hochkommissariat festgestellt hat; jetzt steht auch der Abstimmungsvorgang im Bundestag im Fokus der Kritik. Zu wenig Abgeordnete hätten überhaupt abgestimmt, heißt es.

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Übertragungsbilder aus dem Bundestag beweisen, dass während der Abstimmung zum NetzDG maximal 60 Parlamentarier im Plenum anwesend waren. Das sind nicht einmal zehn Prozent aller Abgeordneten. Beschlussfähig aber ist der Bundestag gemäß § 45 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundestages erst dann, wenn »mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.« Von dieser Anzahl an Parlamentariern aber war man bei dieser Abstimmung Lichtjahre entfernt. Angeblich feierte man sich selbst und die Tatsache, dass die »Ehe für alle« kurz zuvor den Bundestag passiert hatte, ausgiebig im Vorraum.

Die weiteren Bestimmungen des §45, die in den Absätzen 2 bis 4 erläutert werden, führen aus, wie bei etwaigen Zweifeln an der Beschlussfähigkeit des Parlaments zu verfahren ist; der Absatz 1 jedoch bleibt davon unberührt und seht als oberste Prämisse fest verankert.

Auf dem Bild ist eindeutig zu erkennen, dass während des fraglichen Zeitraums definitiv weniger als die Hälfte der abstimmungsberechtigten Abgeordneten im Bundestag anwesend waren. Da eine Briefwahl oder eine anderweitige Stimmabgabe nicht möglich ist, sondern die körperliche Anwesenheit für die Abgabe des Votums zwingend erforderlich ist, kann die erforderliche Mindestanzahl nicht erreicht worden sein. Daraus resultiert, dass die im obigen §45 I vorgegebene Hürde nicht genommen wurde, das Parlament demzufolge nicht beschlussfähig gewesen ist und die Abstimmung nicht hätte durchgeführt werden dürfen.

Bundestagspräsident Lammert hätte dies erkennen und die Sitzung aufheben müssen. Das hat er versäumt. 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Hubert Foster

"Wir haben garkeine Regierung"!
(Zitat Sigmar Gabriel)
https://www.youtube.com/watch?v=gGkMS-95feI

Dieser Staat hat jedes Recht verloren, weitere "Gesetze" zu erlassen!
Diese Regierung steht nicht auf rechtsstaatlichen Grundsätzen, laut Bundesverfassungsgericht sind alle Wahlen zum Bundestag seit 1950 UNGÜLTIG!

Ich berufe mich auf GG Art 20,4 ("Alle Deutschen haben das Recht zum Widerstand") und ausserdem auf GG Art. 5 (Meinungsfreiheit).
Ich lasse nicht unerwähnt, dass ein deutsches Ausweispapier nicht beweist, ein Deutscher zu sein.
Daher hat die grosse Masse, die keinen Staatsangehörigenausweis besitzt, kein Recht auf Widerstand!

Gravatar: Einzelk@mpfer

Die alliierten Siegermächte sollten endlich ihrer Verantwortung Deutschland gegenüber gerecht werden und den Deppenverein Bundestag auflösen und nach Hause schicken.

Gravatar: die Vernunft

Es könnte sein, wie in manchen Betrieb! Würde man den Laden (die Chefetage) einfach zumachen, würde alles viel besser laufen!

Es ist ein böser Traum, wie in diesem unserem Land die angebliche Freiheit kontinuierlich scheibchenweise stirbt, nur weil die Chefin der Wahlbetrüger eisern an ihren Landessuizidkurs festhält. Die gewissenlosen Akteure im Laden haben mächtig Angst um ihre gutvergüteten "Kinositze", auf das die, die schon länger in diesem Land leben, zu rechtzeitig aufwachen! Möge Gott diese Vaterlandsverräter richten, denn sie wissen genau, was sie tun!

Gravatar: wolle01

Willkommen in der von selbst ernannten und selbst gefälligen Eliten zelebrierten Demokratur der aufgegebenen Grenzen. Und über allem die selbst
herrliche Große Vorsitzende. Aber alles nix Neuesund von den Wählern auch noch honoriert, wie die Ergebnisse der
Landtagswahlen des Jahres belegen. Mit der Bundestagswahl im Sept. 2017 wird es nicht anders laufen.
Der Wähler macht sein X'chen wo man es von ihm erwartet, und am Ende haben wieder alle gewonnen, nur nicht die Wahrhaftigkeit, die geht den Bach runter, was
wiederum auch niemanden aufregt, denn "uns geht's doch noch gut", also munter weiter wie gehabt. Und wenn es wirklich eng werden sollte, hilft ein Blick ins Geschichtsbuch, wo niedergelegt ist, daß schon der alte Stalin mit dem Satz wie in etwa zitiert wird, "Nicht der Wähler bestimmt den Ausgang der Wahl, sondern der Zähler." , so zuletzt belegt bei den Wahlen in Frankreich.

Gravatar: Lorbas Habedank

Ich fühle mich schon lange nicht mehr von diesen "Volks-Ver-Tretern" vertreten.
Wen oder was repräsentieren sie denn eigentlich bzw. wessen Interessen vertreten sie? Diese Frage beantwortet sich von selbst, wen man sich bewusst macht, wem diese Inszenierung von scheinbarer Demokratie mit Show-Charakter tatsächlich nutzt.
Geht der Mehrheit unseres Volkes irgendwann ein Licht auf? Ich fürchte nein!
Gute Nacht geliebtes Deutschland, gute Nacht Europa - schlaft weiter - aber das Erwachen wird grauenvoll.

Gravatar: H.Roth

Der Bundestag war am Tag der Abstimmung in jedem Fall UNZURECHNUNGSFÄHIG!!!
Wie sonst ist es zu erklären, dass mit soviel Schwung, ohne Rüchsicht auf das Grundgesetz, so massiv an der Abschaffung unseres Rechtstaates gearbeitet wurde?

Alle Ja-Sager müssten konsequenterweise ihr Mandat abgeben und die Abstimmung als ungültig erklärt werden.

Gravatar: Realist

@gruber
Juristisch müssen die von dem "Gesetz" betroffenen nur eines machen: Gesetz nicht beachten, da offensichtlich unwirksam. Ein staatlicher Vertreter muss dann gegen den Verweigerer klagen und den Prozess kann der Beklagte nach Recht und Gesetz nur gewinnen. Vermutlich wird das Gericht die Klage aber wegen Aussichtslosigkeit gar nicht erst annehmen.
Aber vielleicht wacht der Norbert doch noch auf und bemerkt seinen Lapsus.

Gravatar: H.von Bugenhagen

Wenn die Herrscherin etwas sagt wird stramm gestanden,wozu noch Mitsprache Recht

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