38, 39, 40 ... Abgeordnete für die AfD

Wahl in Sachsen: Die eine Stimme ist wichtig

Die Zahl der Abgeordneten der Alternative für Deutschland im Sächsischen Landtag ist noch nicht sicher. Aber ganz sicher ist die Zahl wichtig, mitunter entscheidend.

Landtag Sachsen / Wikicommons / CC BY-SA 2.0
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Die Zahl der Abgeordneten der Alternative für Deutschland im Sächsischen Landtag ist noch immer nicht sicher. Je nach dem endgültigen Ausgang der Wahl, könnte ein Abgeordneter weniger im Parlament sitzen, als der Partei nach den erreichten Prozenten eigentlich zusteht.

Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis stellt die AfD 37 Plätze der insgesamt 119 Abgeordneten im Sächsischen Landtag. Aber das könnte sich ändern. Im schlimmsten Fall blieben ein oder auch zwei Plätze der Partei unbesetzt.

Hintergrund ist ein formaler Fehler der AfD bei der Aufstellung ihrer Liste. Dadurch wurde die Zahl der über diese Liste in den Landtag zu entsendenden Abgeordneten auf 30 beschränkt. Direktmandate sind von dieser Beschränkung nicht betroffen. Je mehr Direktmandate desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass diese für alle peinliche Situation eintritt.

Am Wahlabend wurde von allen Seiten betont, die eine Stimme sei nicht entscheidend. Überhaupt wurde das Ergebnis von 27,5 Prozent für letztendlich unbedeutend erklärt. Schließlich sind 27,5 Prozent keine Mehrheit, konstatierten die einen zerknirscht und andere hämisch.

Das ist zwar richtig, beweist aber auch, dass die Verfassung des Freistaats Sachsen offenbar unbekannt ist. Die kann das Parlament nämlich ändern - nach Artikel 74 Absatz 2 mit Zweidrittelmehrheit. Und die ist bei 119 Abgeordneten mit 80 Stimmen erreicht. 40 Abgeordnete können eine Änderung also blockieren.

Ob die AfD 38, 39 oder 40 Stimmen erhält, ist also alles andere als marginal. Schließlich haben Grüne, Sozialdemokraten und Kommunisten mehr als einmal angekündigt, die Verfassung nicht nur in Sachsen in ihrem politischen Sinne ändern zu wollen. Das könnten sie dann eben nicht mehr, selbst wenn die Christdemokraten mal wieder umfallen sollten.

Merke: Es braucht keine 51 Prozent, um politisch entscheidenden Einfluss ausüben zu können. Zumindest kann eine Partei gravierende Änderungen verhindern.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karl Napp

Die klugen Sachsen haben CDU und AfD zusammen eine satte bürgerliche Mehrheit gegeben. Die CDU wird es schwer büßen, wenn sie diesen Wählerwillen nicht umsetzt, sondern den Sachsen eine Koalition mit roten Losern und Steuererhöhungsfanatikern und einer Kleingruppe Grüner Spinner und Verbotsfetischisten aufzwingt.

Gravatar: Rasio Brelugi

Die Bürokratie zur Durchführung von Wahlen ist errichtet worden, um Kandidaturen zu ERMÖGLICHEN, und nicht um sie zu VERHINDERN.

Allein das wäre mindestens eine Dienstaufsichtsbeschwerde wert an alle, die dieses perfide Spiel gegen die AfD (dieser angeblich "formale Fehler") betrieben haben.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Hintergrund ist ein formaler Fehler der AfD bei der Aufstellung ihrer Liste“ ... der das Votum der Sachsen in Frage stellt???

Was aber wäre gewesen, wenn die AfD die Wahl in Sachsen mit absoluter Mehrheit gewonnen hätte, was Habeck & Co. mit dem Stimmenverleih der Grünen an die Altparteien auch m. E. verhindert haben ´könnten`!!!
https://web.de/magazine/politik/wahlen/landtagswahlen/live-blog-landtagswahlen-sachsen-brandenburg-33982046

Sollte deshalb nicht sofort erst einmal geprüft werden, ob – und wenn wie hoch – der Steuerzahler pro Leihstimme zu Gunsten der Grünen belastet wurde???

Gravatar: Schnully

Mit allen Mitteln soll die Handlungsfähigkeit der AFD eingeschränkt werden . Warum wohl ? Die AFD zeigt was in den Koalitionen bürgerfeindlich beschlossen wird und ob die durch fehlen von Abgeordneten überhaupt Beschlussfähig ist . Mir ist die AFD bedeutend lieber als Merkel , Scholz AKK und Konsorten , die statt Bürgernähe immer höhere Steuerlasten ausbrüten und den Umweltschutz als Alibi nutzen . In Wirklichkeit aber die Gelder in die Migration fließen . Weil sich Frau Doktor und ihr Abnickverein verrechnet haben

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