Türke darf Deutsche als »Köterrasse« bezeichnen, deren Lebensraum zu zerstören ist

Volksverhetzung gilt für Justiz nicht bei Beleidigung Deutscher

Deutsche zu beschimpfen, gilt als juristisch unerheblich, entschied die Hamburger Staatsanwaltschaft - und wies eine Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Malik Karabulut zurück. Dieser sprach von einer »Köterrasse«, deren Lebensraum zu zerstören sei.

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Als der Deutsche Bundestag seine Resolution zum Gedenken an den Völkermord an den Armeniern durch das Osmanische Reich auf den Weg brachte, zeigten etliche nationalistische Türken offen ihren Hass gegen Deutschland. Einer darunter war ein Vertreter des türkischen Elternrats in Hamburg.

Das ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg, Malik Karabulut, beleidigte auf seiner Facebook-Seite anlässlich der Verabschiedung der Resolution das deutsche Volk und seinen Fortbestand auf übelste Weise, doch eine Anzeige gegen ihn wegen Volksverhetzung wurde nun trotzdem zurückgewiesen.

Elternfunktionär Karabulut schrieb Anfang Juni 2016 in verächtlich machenden Tönen unter anderem: »Erhofft sich Türkei noch immer etwas Gutes von diesem Hundeclan? Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge Gott ihren Lebensraum zerstören.«

Im weiteren empörte sich Malik Karabulut, der in Hamburg auch Parteimitglied der Grünen ist: »Diese Schlampe mit dem Namen Deutschland hat uns den Krieg erklärt – und wir schweigen immer noch«. Und drohte schließlich: »Ab jetzt könnt ihr was erleben, ihr Köterrasse.«  

Die Staatsanwaltschaft Hamburg wies die Anzeige zurück, da sie in Karabuluts Äußerungen  keine Volksverhetzung erkennen könne. Diese argumentiert, Deutsche würden sich nicht durch »innere oder äußere Unterscheidungsmerkmale als äußerlich erkennbare Einheit« präsentieren, daher seien sie nicht »als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung« zu erkennen.

Es handele sich bei Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft »um die Bevölkerungsmehrheit« und nicht um einen »Teil der Bevölkerung«.  Die Staatsanwaltschaft sieht Deutsche auch als Kollektiv als »nicht beleidigungsfähig«, da es sich bei ihnen nicht »um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualtiät seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen handelt«.

Die Richter sind in ihrem Urteilsspruch damit ganz auf  Kurs von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Für die CDU-Vorsitzende ist das deutsche Volk alles an Menschen, was sich gerade in dessen Grenzen lebt, womit  sie auch linken Vorstellungen den Boden bereitet, als ersten Staat allen Menschen ungeachtet einer Staatsangehörigkeit Wahlrecht zu geben.

Folgerichtig wäre damit zwar auch Herr Karabulut selbst Mitglied dieses »Hundeclans«, was aber nicht beruhigen kann. Hätte ein autochthoner Deutscher Türken als Hunde bezeichnet, deren Lebensraum zu zerstören sei, hätte man sicher von einem Hassposting gesprochen und eine harte Strafe verhangen. So gilt aber zweierlei Maß mit  Deutsche als beleidigungsfähiges Volk zweiter Klasse.

Der von Karabulut damals vertretende Türkische Elternbund gilt als Lobbyorganisation türkischstämmiger Eltern, der sich unter anderem »gegen Assimilation« wendet, und nach eigenen Angaben sich »entschieden gegen jede Diskriminierungen nach Rasse, Sprache, Religion oder Geschlecht« einsetze.

Mehr dazu unter epochtimes.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Thwellert

Die Demütigung der Deutschen durch diesen und andere Türken und außerdem mit Hilfe der Deutschen Gerichte
ist nicht mehr zu ertragen. Ich halte es wirklich nicht mehr aus. Jeden Tag neue Tiefschläge in die Deutsche Seele. Man hat gar nicht mehr genug Zeit, den einen Tiefschlag zu verdauen, dann sind schon die nächsten 2-3 Demütigungen gegen Deutsche und Deutschland geschehen.

Die Argumentation des Hamburger Landgerichts ist nicht an den Buchstaben des Gesetzes nachvollziehbar.
Die Formulierung der Urteilsbegründung ist absurder Kauderwelsch, der nicht einmal einem Deutschlehrer
klar werden dürfte.

Diese Demütigungen, die auch noch von offensichtlich links herum fehlgeleiteten Juristen unterstützt
werden, lassen keine Gegenwehr zu, wenn man als Deutscher, Obrigkeitshörig, wie man nunmal ist, einen
Ausweg sucht. Einen Widerspruch zum OLG oder gar zum Verfassungsgericht ist wohl nicht möglich?

In Anbetracht all' jener Gedanken, die einen wirklich herunterreissen, die Erniedrigungen, die nur den Deutschen angetan werden dürfen, aber die Deutschen sich niemals wehren dürfen, also angesichts solcher Vorgänge frage ich mich allen Ernstes, WANN es einem gedemütigten Deutschen als erstem reicht und dieser so einen rassistischen Menschen wie diesen Türken umbringen wird. Ich denke, der dürfte gefeiert werden von den vielen Deutschen, die ebenso empfinden, wie ich hier beschrieben habe und eine große Erleichterung spüren würden.

Die Leidensfähigkeit der Deutschen wird durch solche Richtersprüche weit über das aushaltbare Maß überdehnt.
Die Justiz in Deutschland ist nicht mehr als Gerecht anzuerkennen. Das gilt für alle Lebensbereiche, die vor
Gerichten seit Jahren verhandelt werden. Recht zu haben, bedeutet schon gar nicht, Recht zu bekommen. Das habe ich selbst schon mehrfach durchmachen müssen. Besonders im linksverseuchten Schleswig-Holstein ist man auch als Kläger vor Gericht nur ein Loser.
Als Verlierer das Gericht zu verlassen, obwohl ich im Recht war, ist eine so große Demütigung, die körperliche Schmerzen bereitet. Ich frage mich, WARUM diese bestimmten Scheinjuristen, die das Recht in Deutschland derart verdrehen, Jura studiert haben? Ganz bestimmt nicht mit dem heheren Ziel, Recht zu sprechen. Nein, alle Juristen sind nicht so. Aber eine gefühlte,
überwiegende Mehrheit ist sicher so und sollte zusammen mit dem Merkel-Unrechtsregime in die Hölle fahren und niemals wieder auftauchen.

Möglicherweise versuchen gerade die Türken, besonders viele von denen, die in Deutschland leben, die Deutschen zu provozieren bis auf's Blut, weil sie die deutschen im Grunde ihres schwarzen Herzens schon immer verachten. Und wenn die Deutschen nicht auf die Demütigungen reagieren, dann wird eben die nächste
Stufe der Niedertracht gegen die Deutschen eingeleitet werden, und immer so weiter.
Ich sehe gar keine Möglichkeit mehr, hier auf gesittete Art und Weise für Ruhe und Frieden zu sorgen. Ich sehe es so, das zwangsläufig irgend einem oder auch einigen Deutschen mehr, im wahrsten Sinne des Wortes der Kragen platzt und die dann die Provokateure zur Rechenschaft ziehen, ganz egal, was danach ist. Das dann aber mit den grausamen Mitteln der Straße, denn wie man ja immer wieder erfährt, ist man als Deutscher mit dem Rücken zur Wand. Und die Deutsche Gerichtsbarkeit arbeitet für die Deutschenhasser.

Es sind nicht nur die Türken, die die Deutschen verachten und verspotten für ihre gutmütige Naivität und Hilfsbereitschaft.
Nein, allseits bekannt sind es ein sehr großer Teil der Merkel-Gäste, der Nafri-Schatzsucher und andere Moslems und als Invasoren zu bezeichnende Sozial-Benefitler.

Ich bin nicht in Deutschland wohnhaft und werde auch solange nicht wieder zurückkehren, wie ich mich für Deutschland schämen muß. Ich schäme mich aber wegen der Gegenwart und nicht wegen der Vergangenheit. Doe Vergangenheit ist nicht mein Thema.
Außerdem bin ich inzwischen in vielen anderen Ländern der Erde objektiv in weitaus größerer Sicherheit, als in Deutschland. Da ich nicht mehr jung bin, kann ich selbst keinen physischen Kampf mehr gegen die Invasoren antreten. Das tut mir ehrlich leid. Ich würde es
aus tiefster Überzeugung und Vaterlandsliebe aber tun. Da es aber nur noch Warmduscher und rosa Pusteblumen und Teddywerfer in Deutschland gibt, ist Deutschland jämmerlich und schändlich verloren. Das schmerzt sehr. So werde ich wohl meinen Lebensabend wirklich im Ausland verbringen müssen und auch dort zu Grabe getragen werden.-

Gravatar: Britta

Für diese Moslems sind Hunde unrein und deshalb
zu bekämpfen.
Nicht nur dieser Kerl nennt uns Deutsche Köterrasse.
Das ist ein Schimpfwort von Türken allgemein für uns.

Dieser Sch....... Kerl sollte in seine türkische Heimat
verschwinden.
Man kann diesem Typ doch nicht zumuten, unter
Kötern zu leben.

Gravatar: Gittel

Wir Deutschen sind also "eine Köterrasse, die es zu vernichten gilt "? Aha und bei solchen sinnentleerten Äußerungen wundern sich Muselmänner und andere "Geschenke", dass wir sie nicht hier haben wollen?

Gravatar: Klaus Friedrich Bartholomay

Wenn man von einer Asyl-Industrie AG (Bundesregierung) statt regiert ,diktiert wird unter Mißachtung des GG,da ist es doch völlig im Einklang das die Justiz politisch motiviert
inländerfeindliche Urteile (im Namen welches Volkes ?)
spricht. Wer die Macht hat,dessen Ideologie definiert was Recht und Unrecht ist.Und die Hetze und Propaganda - Medien schweigen zu Inländerfeindlichkeit.
Was in anderen Ländern an Unrecht geschieht (z.B. Türkei) da interveniert die doppelzüngige deutsche Politik und die Medien übertreffen sich mit ihrem Geschrei.
Demokratie und Rechtsstaat - Deutschland ? Es war einmal und ist nicht mehr !!

Gravatar: Mittelradikal

Das gleiche ist bei der "Antilopen Gang" vollzogen worden. Die haben im "Song" Beate Zschäpe hört U2" 2. Strophe, jeden als Hurensohn bezeichnet, der nach Feierabend in eine Kneipe mit deutschem Namen geht. Ich habe diese Beleidigung bei der Jugendschutz Medienanstalt gemeldet. Diese konnten keine Gefährdung erkennen. Der Radio Sender Fritz spielt sehr gern Titel von diesen Deutschfeinden. Deutschfeindlichkeit scheint in Mode zu sein. Darf ich jetzt jeden Deutschen beleidigen? Oder dürfen das nur ausländische Mitbewohner unseres Landes, welches unaufhaltsam einer Identitätslosigkeit entgegen steuert.

Gravatar: Patzina

Es ist ein ganz perfides System, wie Gerichte zu Zugunsten unserer netten Mitbürger die Gesetze anwenden u. auslegen. Würde ein schon länger hierlebender, die Türken als Kamelf... bezeichnen, so würde dieser sicher mit aller Macht einer Strafe zugeführt.
Schon im Vorfeld der Verhandlung würde er als Rassist
gebranntmarkt. Unsere Regierung würde sich sofort distanzieren.
Eine Unterschriftenaktion würde gestartet, die sich bei den
türk Mitbürgern für solche Äusserungen höflichst entschuldigt.
Vielleicht habe ich jetzt ein bischen übertrieben, aber so könnt es auch ablaufen.
Wenn man sich so umschaut, ist's schon Alltag, dass der
Irrsinn des multi kulti , Deutschland abschafft.

Gravatar: Lorbas Habedank

Nee, jetzt aber mal ehrlich!?
Kann man denn diese Mischpoke, die sich jetzt als Deutsches Volk verstanden wissen will, denn überhaupt noch beleidigen?

Und selbst die angestammten Deutschen: Was sich die Mehrheit dieser je zur Hälfte aus Dumpfbacken und Ignoranten bestehenden Wähler der Blockflöten-Parteien bieten lassen, hat doch mit Stolz und Ehrgefühl rein gar nichts mehr zu tun.
Solche Menschen, denen jegliches Selbstverständnis für die eigene Nation abgeht, kann man doch in der Gesamtheit echt nicht mehr als Volk wahrnehmen geschweige denn als solches bezeichnen.

Von daher wird das Urteil des DDR.2-Justiz-Apparates sogar noch nachvollziehbar.

Gravatar: kassandro

Hier zeigt sich genau die Gesinnungsjustiz, die Groko-Superstar Heiko Maas die ganze einfordert. Während bei Pirincci schon die Bezeichnung von Flüchtlingen als "Invasoren" zur Verurteilung wegen Volksverhetzung reicht, dürfen Türken die Deutschen ungestraft als "Köterrasse" bezeichnen. Dieses Urteil wird Migranten ermutigen, noch kräftiger sich über Deutsche zu "äußern".

Gravatar: p.feldmann

"Volksverhetzung gilt nicht für Türken..."
Vielleicht sind in der Logik der Richter ja die Türken kein Volk... .
Die realen Pointen sind oft schärfer als jede ausgedachte!

Gravatar: Dirk S

Zitat:"Diese argumentiert, Deutsche würden sich nicht durch »innere oder äußere Unterscheidungsmerkmale als äußerlich erkennbare Einheit« präsentieren, daher seien sie nicht »als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung« zu erkennen."

Was wären denn "innere Unterscheidungsmerkmale"? Ein "Deutschen-Gen"? Eine vergrößerte Leber (aber noch keiner das die der Australier)? Eine Magenauskleidung aus Krupp-Stahl?

Mal abgesehen davon, dass der Gesetzestext solch eine "uniforme" Erscheinung, die die Staatsanwaltschaft nicht erkennen kann, gar nicht fordert:

§130 1 1 StGB: "gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen"

Da steht nichts davon, dass die "erkennbar" sein müssen.

Link: https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

Zitat:"Es handele sich bei Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft »um die Bevölkerungsmehrheit« und nicht um einen »Teil der Bevölkerung«."

Die Mehrheit der Bevölkerung ist nicht Teil der Bevölkerung? Muss man für solch einen Hirnriss Jurist sein? Erwirbt man solche Logikabsurditäten als Jurist oder ist das Zugangsvoraussetzung? Die Mehrheit innerhalb eine Gruppe ist selbstverständlich Teil dieser Gruppe.

Zitat:"Die Staatsanwaltschaft sieht Deutsche auch als Kollektiv als »nicht beleidigungsfähig«, da es sich bei ihnen nicht »um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualtiät seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen handelt«. "

Wird im Gesetz auch nicht gefordert.

Zusammenfassend sieht es so aus, als wenn die Staatsanwaltschaft nach einer Begründung gesucht hat, das Verfahren einzustellen. Auch wenn die Begründung nicht so recht überzeugt. Dürfte denen aber egal sein. Und weil ich nett bin, nehme ich mal an, dass die Einstellung aufgrund politischer Weisung geschah.

Jedenfalls lassen sich 3 Sachen aus diesem Vorgang lernen:

1.) Der §130 StGB ist ein politischer Paragraph, der je nach politischer Ansicht von Staatsanwaltschaft, weisungsbefugter Behörde und Beschuldigten ausgelegt wird. Diese Praxis ist nicht mit dem Gleichheitsprinzip der GG vereinbar und für Demokraten auch nicht akzepabel.

2.) Juristen haben eine merkwürde Beziehung zu Realität und Logik.

3.) Die deutsche Justiz benötigt eine Qualitätskontrolle, am besten direkt durch die Bürger. Es dürfte durchaus sinnvoll sein, die in den USA weit verbreitete Praxis der regelmäßigen Wahl von Richtern und Staatsanwälten zu übernehmen. So gewinnt das Volk wieder Einfluss auf die Judikative zurück. Und kontrolliert deren Tätigkeit.

Logikfreie Grüße,

Dirk S

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