Lockdown in Deutschland:

Viele Geschäfte werden geschlossen, öffentliches Leben wird lahmgelegt

Die Bundesregierung und die Bundesländer wollen nun radikale Regelungen umsetzen. In Bayern gelten sie schon. Die anderen Länder folgen nach.

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Die Bundesregierung und die Länder wollen nun radikale Regelungen umsetzen [siehe Bericht »B.Z.«]. In Bayern gelten sie schon. Die anderen Länder folgen nach.

Zu den Regelungen gehören umfangreiche Schließungen:

Spielplätze, Sportanlagen, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und viele Geschäfte des des Einzelhandels, die nicht unmittelbar zur Versorgung wichtig sind.

Ebenfalls müssen Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen schließen. Universitäten, Hochschulen, Schulen und Kindergärten müssen sowieso zu machen.

Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen untersagt werden.

Restaurants und Gaststätten sollen frühestens ab 6 Uhr öffnen, spätestens um 18 Uhr schließen, heißt es. Die Tische müssen jedoch hierbei einen Mindestabstand einhalten.

Reisen ins In- und Ausland sollen ausgesetzt werden.

WICHTIG: Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen und Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Zeitungsverkauf, Waschsalons und der Großhandel BLEIBEN OFFEN!

Auch Handwerksdienste und sonstige wichtige Dienstleistungen werden weiterhin möglich sein.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

„Lockdown in Deutschland:
Viele Geschäfte werden geschlossen, öffentliches Leben wird lahmgelegt“ ...

Damit die mit der biologischen Waffe liquidierte alte Generation in neun bis 10 Monaten durch eine neue ersetzt werden kann???

Gravatar: Armin

Scheinbar haben unsere Ordnungsbehörden es nicht nötig alle Gaststätten offiziell mit einem Merkblatt über die Massnahme zu informieren, indem verbindliche Verhaltensrichtlinien und Anordnung aufgeführt sind.
Scheinbar fühlen sich die Bürgermeister nur über allgemeine Verlautbarungen über Medien verpflichtet . - Sonst, schmeißen Behörden alle Bürger mit vielgetexteten Schreiben zu; in dieser Lage kein Blatt, kein offizielles Anordnen.

Gravatar: Manfred Hessel

Hallo @Sarah, wer sich freiwillig in einem Asylheim betätigt und damit den Artikel 16a des Grundgesetzes untergräbt hat es mehr als verdient auch mit negativen Begleiterscheinungen leben zu müssen. Uns wurde es ja auch aufgezwungen.

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