Das Kreuz in Bayern bleibt

Verwaltungsgerichtshof weist Klagen gegen Kreuzerlass ab

Seit 2018 gilt in Bayern das verpflichtende Anbringen des christlichen Kreuzes in den Gebäuden der öffentlichen Verwaltung. Mit dieser Vorschrift hat sich Ministerpräsident Söder nicht nur Freunde gemacht. Deren Klagen scheiterten jetzt vor dem Verwaltungsgericht.

Fotomontage. Fotos: Pixabay
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Bayern darf am Kreuz in seinen Verwaltungseinrichtungen festhalten. 2018 hatte es Ministerpräsident Markus Söder anlässlich seines Kreuzerlasses persönlich im Foyer der Staatskanzlei angebracht. Seitdem gilt laut Paragraf 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO), dass »im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes (…) als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen« sei. Das Kreuz darf demnach auch nicht eigenmächtig entfernt werden, mithin gilt ein Anbringungsgebot.

Auf den 2018 eingeführten Erlass reagierten einige erwartungsgemäß verschnupft. Sie sahen das staatliche Neutralitätsgebot verletzt und sich in ihrer Weltanschauungsfreiheit verletzt. Noch im selben Jahr klagten der Bund für Geistesfreiheit (bfg) sowie sein bayerischer Ableger gegen den Kreuzerlass. Sie wollten den Freistaat Bayern gerichtlich dazu verpflichten, die in den rund 1.100 öffentlichen Dienststellen angebrachten Kreuze wieder zu entfernen. 

Vor wenigen Tagen wurden die Klagen vom Verwaltungsgerichtshof München – nunmehr in zweiter Instanz – abgewiesen. Eine Begründung des Urteils steht noch aus. Etwas Licht könnte die Begründung des erstinstanzlich mit den Klagen befasste Verwaltungsgericht geben, das sein Urteil bereits 2020 sprach. Für das Gericht war damals nicht hinreichend begründet worden, durch welche Kreuze die Kläger betroffen seien und auch die Schwere der Betroffenheit konnte für die Richter nicht ausreichend dargelegt werden. Die Klage wurde abgewiesen und ging in die nächsthöhere Instanz des Verwaltungsgerichtshofs. Dort unterlag der bfg nun ein zweites Mal.

Ein Gastbeitrag der Initiative Christenschutz

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