Söders Corona-Regiment liegt in Trümmern: Sieg des Rechtsstaates

Verwaltungsgerichtshof kippt 2G im bayerischen Einzelhandel

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regel außer Kraft gesetzt. Die Richter urteilten, dass die bayerische Verordnung den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes nicht gerecht werde.

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regel außer Kraft gesetzt. Er gab damit dem Eilantrag einer Unternehmerin statt, die ihre Berufsfreiheit zu Unrecht eingeschränkt und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sah. Die Richter urteilten, dass die bayerische Verordnung den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes nicht gerecht werde. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Nach der 15. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hatten nur Geimpfte und Genesene Zugang zum Einzelhandel. Davon ausgenommen waren Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs, darunter Lebensmittelläden und Apotheken. Diese Ausnahmen waren nach Auffassung der Richter nicht hinreichend klar definiert. Bei vielen Geschäften mit gemischten Sortimenten sei oft nicht sicher erkennbar gewesen, ob sie von der 2G-Regel betroffen waren oder nicht.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ulrich Singer, äußert sich dazu wie folgt:

„Söders Corona-Regiment liegt in Trümmern. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regel für rechtswidrig erklärt. Damit können auch Ungeimpfte endlich wieder überall einkaufen. Die bayerische Impf-Apartheid ist beendet! Nun stellt sich die Frage, ob Söder in seiner Verzweiflung versucht, nachzubessern und eine neue Regelung zustande zu bringen, um seine Verbots- und Bevormundungspolitik wenigstens zum Teil zu retten, oder ob er einsieht, dass er mit seinen sinnlosen, verfassungswidrigen Verordnungen gescheitert ist. Hätte er einen Funken von Einsicht und Anstand, würde er jetzt als Ministerpräsident zurücktreten.“

Sein Kollege, der AfD-Fraktionsvorsitzende Christian Klingen, stimmt ihm zu:

»Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Sieg für den Rechtsstaat. Und es ist eine empfindliche Niederlage für den angeschlagenen Ministerpräsidenten. Nicht seine erste, denn erst Ende letzten Jahres hatten die Richter entschieden, dass die 2G-Regel nicht für Bekleidungsgeschäfte in Bayern gelten dürfe, da diese der Deckung des täglichen Bedarfs dienten.

Als AfD-Fraktion freuen wir uns, dass der Verwaltungsgerichtshof unsere Position bestätigt hat. Vor allem aber freuen wir uns für Bayerns Bürger: Die unsägliche Diskriminierung eines großen Teils der Bevölkerung ist nun beendet. Sie war des Freistaates Bayern sowie seiner freiheitlich-demokratischen Tradition unwürdig.

Ich fordere den Ministerpräsidenten auf, dieses Urteil vollumfänglich zu akzeptieren und nicht zu versuchen, es durch irgendwelche Neuregelungen zu umgehen. Der Rechtsstaat und die Freiheit haben über die Staatsregierung gesiegt.«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Lutz

Södolf, ein juristischer Vollpfosten.

Der Widerstand hat sich wieder ausgezahlt.

Schluß mit dem Corona-Terror!!!

Södolf, zahle die Gerichts- und Anwaltskosten für das Versagen aus eigener Tasche!!!

Gravatar: maasmaennchen

Ja wieder... a Watschen für Södolf. Besser geht,s nicht liebes Verwaltungsgericht.Sollte es doch noch ehrsame und klar denkende,nicht vom Staat gekaufte, Richter geben??Es wäre überraschend!!!

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