Fall Sami A. sorgt für Kopfschütteln

Verwaltungsgericht will abgeschobenen Al Qaida-Kämpfer zurück

Seit langem war eine Abschiebung des früheren Bin Laden-Vertrauten Sami A. in seine tunesische Heimat geplant. Kurz nachdem sie am Freitagmorgen vollzogen war, ordnete gleich auch ein deutsches Gericht skurrilerweise eine Rückführung des Islamisten an.

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Immer mehr fragt man sich nach einer gerichtlichen Entscheidung am Wochenende, wem der deutsche Rechtsstaat einen größeren Schutz zubilligen will, seinen eigenen Bürgern oder einem islamistischen Gefährder aus Tunesien, der sich einer Ausbildung in einem afghanischen Lager des salafistischen Terrornetzwerks Al Qaida unterzog und somit eine tickende Zeitbombe ist.

Am Freitagmorgen wurde der frühere Leibwächter des Al Qaida-Chefs Osama bin Laden, Sami A., der sich in Deutschland als salafistischer Prediger betätigte, mit einer Chartermaschine nach Tunesien abgeschoben. Kurze Zeit später entschied ein Gericht jedoch, dass diese seit langem geplante Abschiedung des abgelehnten Asylbewerbers mit Wohnsitz Bochum wieder rückgängig zu machen ist.

Das zuständige Verwaltungsgericht Gelsenkirchen folgte am Freitag einem Eilantrag der Anwältin von Sami A., die gegen die gerade vollzogene Abschiebung Beschwerde einlegte. Eine Entscheidung, die Abschiebung auszusetzen, wurde bereits am Donnerstag getroffen, ging beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aber erst am Freitag ein.

Wie das Verwaltungsgericht mitteilte, hing die späte Mitteilung an das BAMF damit zusammen, dass alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekanntgegeben hätten. Das Flugzeug mit Sami A. landete am Freitag morgen um 8.11 Uhr Ortszeit auf dem Flughafen Enfidha bei Hammamet.

Laut den Richtern müsse der Islamist zurückgeholt werden, weil die Abschiebung »grob rechtswidrig« verlaufen sei und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verletze. Sami A. sei demnach »unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen«, auch wenn gegen das Urteil Widerspruch möglich ist. Das NRW-Flüchtlingsministerium kündigte bereits an, Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss einzulegen.

Bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die Abschiebung auszusetzen, wurde damit argumentiert, dass es keine Sicherheit gebe, dass Sami A.nicht in seinem Heimatland Tunesien gefoltert werde. Eine entsprechende schriftliche Zusicherung des Landes fehle.

Dabei wird außer acht gelassen, dass der zuständige tunesische Minister Mehdi Ben Gharbia schon vor Monaten zusicherte, dass Tunesien ein Rechtsstaat sei, wo auch Sami A. dieses nicht zu erwarten habe. Zudem hat Tunesien die UN-Konvention gegen Folter unterschrieben und ratifiziert. 

Die tunesische Justiz erklärte nun erstmal dem Rückführungsbegehren des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen nicht nachkommen zu wollen. Sie sieht die Zuständigkeit für Sami A. bei sich. Der Islamist sei tunesischer Staatsbürger und seit Januar 2018 wegen Terrorverdachts in dem nordafrikanischen Land zur Fahndung ausgeschrieben, erklärte der Sprecher der Anti-Terror-Staatsanwaltschaft, Sofiène Sliti, in Tunis.

Sami A. sei demnach nach seiner Abschiebung aus Deutschland am Freitag sofort in Untersuchungshaft genommen worden und werde derzeit von Anti-Terror-Richtern vernommen. Der Mann sei in Tunesien mehrfach aktenkundig.

Kritik an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen äußerte unter anderem die AfD. Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Alice Weidel, beklagte, der Fall zeige in erschreckender Weise auf, »wie sehr sich Behörden und Gerichte vom gesunden Menschenverstand entfernt haben«.

Auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Alexander Graf Lambsdorff hält die Argumentation mit drohender Folter für sehr konstruiert: »Tunesien ragt nach all den Schwierigkeiten des „arabischen Frühlings“ wie ein positiver Leuchtturm heraus. Rechtsstaatlichkeit, Regierungsführung, Demokratie sind erheblich besser als in anderen arabischen Ländern.«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Heiko G.

Das ganze Theater zeigt doch nur, zu was für einer Bananenrepublik wir verkommen sind.

Da werden ständig irgendwelche Paragraphen zitiert warum man nicht abschieben kann. Auf die naheliegende Idee diese längst nicht mehr zeitgemäßen Gesetze praxisgerecht zu ändern, kommt keine der sog. etablierten Parteien.

Gute Nacht Deutschland...

Gravatar: ruhland

Wenn unsere Regierung aus Sicht des normalen Bürgers weiterhin völlig irrsinnig agiert, wird die AfD bald an der Regierung sein. Gut so.

Gravatar: Sabine

Im Prinzip muß es doch im Sinne der SPD gewesen sein, dass Amri nicht abgeschoben wurde, dieser arme Mann wäre vielleicht auch der Folter nicht entgangen.
Stegner war der Erste der krähte und Strafanzeige gegen Seehofer stellen wollte.
Auch Habeck ließ wieder einen Redefluss los.
Wie krank ist das alles?

Gravatar: Putzi

Diese erfahre B-L Fachkraft wäre doch an der Seite der Angela Mutti
der richtige Beschützer!
Den kann man doch nicht einfach abschieben-einfach Unmenschlich!

Gravatar: Oskar

Nicht nur das blö...... Verwaltungsgericht möchte
diesen Gefährder zurück. Nein, ein noch blö.... von der
SPD hat Strafanzeige gegen Seehofer gestellt.
Unglaublich das alles.

Ich denke mit diesem Irrsinn fällt die SPD auf unter 5%.

Hier leben aber tausende Illegale deren Namen niemand
weiß, keiner weiß woher sie kommen oder wie alt sie sind.

Aber in diesem Fall beseht man auf RECHT.
Deutschland ist ein Irrenhaus geworden.

Gravatar: Thomas Waibel

Wenn man diese Gefährder, auch welchem Grund auch immer, nicht abschieben kann, sollten sie in Sicherheitsgewahrsam genommen werden.

Es ist schon kurios, daß derselbe Staat, der mit der Zwangsunterbringung in die geschlossene Psychiatrie von psychisch gestörten Menschen, die eine erhebliche Gefahr für sich selbst oder anderen darstellen, keine Probleme hat, islamische tickende Zeitbomben nicht in Gewahrsam nehmen will.

Gravatar: Gerd Müller

Wenn die Merkelregierung das Grundgesetz, speziell Artikel 16a Absatz 2, komplett mißachtet und ignoriert, macht das nix.

Wenn man einen Schwerverbrecher, der sich hier durch Lug und Betrug, auf unser aller Kosten ein bequemes, schönes, zufriedenes Leben leistet, außer Landes und zwar dahin wo er hingehört bringt, kommt das einer Staatskrise nahe....

Bundesrepublik Dummland !

Gravatar: Stephan Achner

Wenn das tatsächlich der frühere Leibwächter des Ober-Terroristen Osama bin Laden war, dann wird sich auch das amerikanische FBI, die CIA und die US-Justiz nach Tunesien begeben,wenn die nicht schon längst dort sind, und diesen Tunesier unter ihre "Fittiche" nehmen. Die Amis wird das sich bereits selbst der Lächerlichkeit preisgegebene Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im heruntergewirtschafteten Ruhrgebiet wohl nicht interessieren.

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