Somali war an Entführung der »Marida Marguerita« beteiligt

Verwaltungsgericht verbietet Abschiebung eines somalischen Piraten

Ein angeblich 22-jähriger Somalier darf nicht in seine Heimat abgeschoben werden obwohl er an der Entführung des deutschen Chemietankers »Marida Marguerita« beteiligt war. Das entschied aktuell das Verwaltungsgericht Hannover.

Screenshot Youtube / Quelle: Doku24hd.org
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Vor acht Jahren wurde der deutsche Chemietanker »Marida Marguerita« von etwa einhundert somalischen Piraten entführt, die die Besatzung in Geiselhaft nahm, sie mehrfach folterte und erst nach acht Monaten(!!) und einer Lösegeldzahlung von 5,5 Millionen US-Dollar frei ließ. Beteiligt an der Tat war auch Ahmed M., der auf Umwegen als Asylant den Weg im Ärz 2015 nach Deutschland eingeschlagen hatte. Bei einer Personenkontrolle flog er mit einem gefälschten italienischen Pass auf. Ein Fingerabdruckabgleich, die Auswertung seines Smartphones und letztlich die Zeugenaussagen ließen keinen Zweifel daran, dass Ahmed M. an der monatelangen Entführung und Folter der Besatzung des Schiffes beteiligt war.

Wegen dieses Verbrechens wurde sein Asylantrag von der Ausländerbehörde folgerichtig abgelehnt, sollte also abgeschoben werden. Dagegen klagte der findige Anwalt des somalischen Piraten, brachte ein ärztliches Gutachten bei, dass Ahmed, auf ein Alter von 14 Jahren zum Zeitpunkt der Entführung taxierte und erhielt jetzt vor dem Verwaltungsgericht Recht. Ahmed, so die Richter, war bei der Ausübung der Tat noch nicht strafmündig, darf also aus diesem Grund allein nicht abgeschoben werden.

Die Folge: Ahmed, der an dem erpressten Lösegeld partizipierte und von dem Leid, welches auch er der Schiffsbesatzung zugeführt hat, profitierte, wird nun von den Steuerzahlern des Landes, unter dessen Flagge das Schiff fuhr, bis auf Weiteres durchgefüttert und mit dem Rundum-Sorglos-Paket für »Flüchtlinge«, Asylbewerber und Migranten aus aller Herren Länder der Welt hierzulande versorgt.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ebs

Wenn ich wissen will, wie alt jemand vor 8 Jahren war, dann reicht es doch zu wissen, wie alt er heute ist. Oder bin blöd? Diese Richter helfen, dieses Land zu Grund zu richten.

Gravatar: Thomas Waibel

Die Strafmündigkeit muß von 14 Jahren auf 12 heruntergesetzt werden.

Gravatar: Karl Brenner

Ich kann mich an einen Film (Court Drama) mit Telly Savalas erinnern (Hellingers Gesetz oder so)

Am Ende des Filmes sagt er einen weisen Spruch etwa ...

Es gibt keine wirkliche Gerechtigkeit, ohne nicht auch ein wenig Ungerechtigkeit

Gravatar: Sigmund Westerwick

Das Recht auf den Kopf gestellt

Formal mag das Gericht ja recht sprechen, wenn ein vorgeblich 14-jähriger für seine Straftaten nicht 'bestraft' werden darf.
Das sogenannte Recht tritt allerdings das geltende Rechtsempfinden mit den Füßen und muss relativ schnell geändert werden, bevor der Rest der Biodeutschen den Glauben in die Rechtsstaatlichkeit verliert.
Faktisch sieht es jedenfalls so aus, dass ein beliebiger Krimineller irgendwo in der Welt ein Verbrechen, hier also eine Geiselnahmne, an Deutschen begehen kann, und er hat nicht mit irgendwelchen negativen Folgen zu rechnen, ganz im Gegenteil müssen ihm auch no0ch die Opfer seiner Straftat mit allern möglichen sozialen Wohltaten versorgen, als das wren freie Verpflegung, Unterkunft und Heilfürsorge bis an sein Lebensende, dann auch noch mit staatlicher Grundrente.

Wenn die ganze Story keine Gerichtssatire ist, bei dem einem der Witz imHalse stecken bleibt, dann ist es ein Beweis dafür, dass Deutschland die Grenze dicht machen muss und nur noch diejenigen ins Land lassen sollte, die eindeutig identifiziert und straffrei sind. Falls notwendig muss man mit beliebigen Herkunftsländern ein Abkommen schliessen, dass diese Länder ihre straffälligen Bürger zurücknehmen.
Im Falle Somalias bedeutet es, dass die Somalier nicht nach Deutschland dürfen, da es keine funktionierende Regierung in Somalia gibt,
Die ganzen Gesetze in Deutschland sind gegen die Deutschen Interessen gerichtet, sowie es derzeit läuft können die unerwünschten Personen nicht abgeschoben werden, weil es keinen funktionierenden Herkunftstaat gibt, wenn es einen gibt ist der undemokratisch oder moslemisch und die Einwandere dann behaupten dann eben, einer religiösen Minderheit anzugehören.
Es sind schlichtweg falsche oder realitätsferne Gesetze die dafür sorgen, dass 97 % der Grenzübertreter in Deutschland bleiben, und wenn die Gesetze nicht zur Realität passen muss man die Gesetze eben anpassen.

Gravatar: karlheinz gampe

Politiker, welche Gesetze zum Schaden deutscher Bürger machen sind meineidig und leisten Kriminellen Beistand. Die beteiligten Politiker und auch ihre Unterstützer in den Parteien müssen vor Gericht gestellt werden.

Gravatar: Regina Ott-Hambach

Wenn Urteile von Gerichten nicht mehr dem allgemeinen Verständnis seiner Bürger entsprechen, dann ist etwas faul im Merkelland. Man kann einem Rechtsstaat mit tollen Urteilen huldigen, bis er endgültig zugrunde geht!
Die bisherigen Volksparteien, die schon keine mehr sind, sind ohnehin dem Untergang geweiht! Und das ist gut so!

Gravatar: kim

@ Dirk S . Richtig.Wenn Gesetze antideutsche Entscheidungen ermöglichen, müssen ihre Erlasser bestraft werden. Das geht nur mit 51 % AFD. Und das gelingt nicht, der angelogene Michel macht nicht mit. Leider. *******************************************************

Gravatar: Veermaster

Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein deutscher Bordingenieur von Piraten umgebracht wurde. Die Reederei (Beluga) ging später pleite, aus anderen Gründen, nicht wegen Piraten.

Jedenfalls steht die Frau mit 2 Kindern jetzt ohne Einkommen und ohne Mann und Vater da. Aber dem Piratenpack wirft der deutsche Staat noch Geld hinterher.

Gravatar: Der Zyniker

Das Verwaltungsgericht bezieht sich in seinem Urteil auf die Altersbestimmung eines "Gutachters". Okay, dieser Gutachter wird bestimmt auch gleich die Hand aufgehalten haben, um ein entsprechendes Zeugnis auszustellen. Klar ist dann der Pirat bei dem Überfall erst 14 Jahre alt gewesen. Wers glaubt.
Aber irgendein Pfiffikus wird bestimmt gleich ankommen und davon schwafeln, dass das Gericht alles richtig gemacht hat. Weil es solchen Kleingeistern gar nicht in den Sinn kommt, dass Gutachter nach Bleibigkeit testieren und nicht nach Fakten.

Gravatar: Dirk S

Und? Das Verwaltungsgericht hat vollkommen korrekt geurteilt, so wie es vom Gesetz vorgesehen ist. Freuen wir uns lieber, dass es in DE noch Rechtstaatlichkeit gibt und nicht Willkür, wie in Somalia.

Also Leute, haut nicht das Gericht.Das dem Urteil zugrunde liegende Gesetz muss geändert werden. Und zwar so, dass Rechtstaatlichkeit bestehen bleibt.

Rechtstaatliche Grüße,

Dirk S

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