Haldenwang ausgebremst, sein Vorgehen sei gegen Chancengleicheit der Parteien

Verwaltungsgericht Köln untersagt Verfassungsschutz Beobachtung der AfD

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesverfassungsschutz unter seinem Präsidenten Haldenwang untersagt, die AfD als Verdachtsfall zu beobachten. Als Begrünung wurde u.a. angegeben, dass die Bekanntgabe der Einordnung als Verdachtsfall in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingreife.

Foto: Christliches Medienmagazin / Flickr / CC BY 2.0
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Thomas Haldenwang (CDU-Mitglied und politisch voll auf der Merkel-Linie) ist Präsident des Bundesverfassungsschutzes und Nachfolger des von Merkel geschassten Hans-Georg Maaßen. Der hatte sich nämlich bei seinen Entscheidungen hinsichtlich der AfD an Recht und Gesetz orientiert und ist nicht der von Merkel erwünschten (und eingeforderten?) Linie gefolgt, die AfD zu kriminalisieren. Für Maaßen lagen keine Anhaltspunkte vor, die eine solche Entscheidung gerechtfertigt hätte. Deswegen musste er gehen, ein linientreuer Nachfolger wurde gesucht und mit Haldenwang gefunden.

Der hatte seine Behörde unmittelbar vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz medienwirksam mitteilen lassen, dass man nun die AfD in ihrer Gesamtheit als Verdachtsfall beobachten lassen will. Es gibt zwar keine Fakten, die einen solchen Schritt als begründet betrachten lassen, aber das spielt offensichtlich keine Rolle. Spätestens seit September 2015, als die Regierungschefin höchstselbst mit ihrem Alleingang zahlreiche in Deutschland geltende Gesetze und international verbindlich abgeschlossene Abkommen aushebelte, sind Recht und Gesetz in diesem Land bestenfalls Orientierungshilfen und alles andere als verbindlich - zumindest für Merkel und Konsorten.

Allerdings gibt es hierzulande doch noch das eine oder andere Gericht und den einen oder anderen Richter, die sich tatsächlich noch an den Paragraphen orientieren und sich nicht der vorgegebenen Linie unterwerfen. So wie aktuell das Verwaltungsgericht Köln. Das hat nämlich ganz aktuell dem Verfassungsschutz untersagt, die AfD zu beobachten. Die Behörde hatte zugesagt, bezüglich der AfD sich öffentlich nicht zu äußern. Weil sich aber Haldenwang medial profilieren wollte, plapperte er aus dem Nähkästchen - und das fällt ihm jetzt auf die Füße.

Hier ist der Text der offiziellen Presseerklärung des Verwaltungsgerichtes Köln im Wortlaut:

[Quelle: Verwaltungsgericht Köln via www.vg-koeln.nrw.de]

In dem gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gerichteten Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Köln einem erneuten Antrag der Alternative für Deutschland (AfD) auf Erlass einer Zwischenentscheidung (sog. Hängebeschluss) stattgegeben. Mit Beschluss vom heutigen Tag untersagte das Gericht dem BfV bis zu einer Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag, die Partei als „Verdachtsfall“ einzustufen oder zu behandeln sowie eine Einstufung oder Behandlung als „Verdachtsfall“ erneut bekanntzugeben.

Die AfD hatte Ende Januar 2021 einen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfV, gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Dem BfV soll damit untersagt werden, die AfD als „Verdachtsfall“ oder „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen und zu behandeln sowie eine solche Einstufung oder Behandlung öffentlich bekanntzugeben. Zugleich hatte sie beantragt, bis zu einer Entscheidung über diesen Eilantrag einen Hängebeschluss zu erlassen. Andernfalls drohe ihr ein nicht wiedergutzumachender Schaden im politischen Wettbewerb. Den Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses hatte das Gericht mit Beschluss vom 27.01.2021 abgelehnt, nachdem das BfV so genannte Stillhaltezusagen abgegeben hatte (vgl. www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_27012021/index.php). Die Beschwerde der AfD gegen den Beschluss blieb vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) ohne Erfolg (Beschluss vom 18.02.2021, vgl. www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/13_210218/index.php).

Am 03.03.2021 berichteten Medien bundesweit darüber, dass das BfV die AfD als „Verdachtsfall“ eingestuft habe. Die Partei stellte daraufhin einen erneuten Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses.

Das Gericht gab dem erneuten Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses statt. Zur Begründung führte es aus, der Erlass einer Zwischenentscheidung sei nunmehr erforderlich. Dies gelte zunächst für die streitige Bekanntgabe der Einordnung als Verdachtsfall. Insofern werde in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen, nachdem alles dafür spreche, dass sich das BfV nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten bzw. nicht hinreichend dafür Sorge getragen habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen drängen. Die Stillhaltezusage habe das OVG NRW ausdrücklich dahingehend verstanden, dass nicht nur eine öffentliche Bekanntgabe etwa im Wege einer Pressemitteilung unterlassen werde, sondern jegliche in ihrer Wirkung gleichkommende Maßnahme der Information der Öffentlichkeit. Aufgrund der medialen Berichterstattung vom 03.03.2021 stehe für das Gericht fest, dass in einer dem BfV zurechenbaren Weise der Umstand der Einstufung der Antragstellerin als Verdachtsfall „durchgestochen“ worden sei. Das gelte in gleicher Weise für die 262-seitige Antragserwiderung der Antragsgegnerin vom 01.03.2021, die ebenfalls an die Presse durchgestochen worden sei. Diesem Schriftsatz lasse sich im Einzelnen entnehmen, was aus Sicht des BfV für die Einstufung der Antragstellerin als Verdachtsfall maßgeblich sei. Das Gericht habe im ersten Durchlauf die Notwendigkeit einer Zwischenregelung verneint, weil die Antragsgegnerin Stillhaltezusagen abgegeben habe, um eine dem Gewaltenteilungsgrundsatz sowie dem Respekt vor dem Gericht entsprechende Verfahrensweise zu ermöglichen. Diese Vertrauensgrundlage sei nunmehr zerstört. Für den Hängebeschluss bestehe auch ein Bedürfnis, obwohl die Einstufung als Verdachtsfall nunmehr in der Welt sei. Denn mit jeder Verlautbarung vertiefe sich der Eingriff in die Chancengleichheit der politischen Parteien.

Auch soweit der Antrag die Einordnung und Behandlung der Antragstellerin als Verdachtsfall betreffe, falle die erforderliche Folgenabwägung nunmehr zu Lasten des BfV aus. Zum einen könne angesichts des Umstands, dass Stillhaltezusagen bezogen auf die streitige Bekanntgabe teilweise nicht eingehalten worden seien, nicht mehr davon ausgegangen werden, dass zumindest im Hinblick auf die Einordnung und Behandlung die Einhaltung der entsprechenden Stillhaltezusagen sichergestellt sei. Zum anderen sei bereits dadurch, dass die Einordnung als Verdachtsfall öffentlich bekanntgeworden sei, derart tief in die Chancengleichheit der Parteien eingegriffen worden, dass eine weitere Beeinträchtigung derselben dadurch, dass Mitglieder der Antragstellerin mit nicht gänzlich unerheblicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen müssten, allein aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit nachrichtendienstlich überwacht zu werden oder von solchen Maßnahmen jedenfalls mittelbar betroffen zu sein, nicht hinnehmbar sei.

Das Gericht führte in seinem Beschluss ferner aus, dass es für den Erlass eines Hängebeschlusses allein auf eine Folgenabwägung ankomme, nicht hingegen auf eine Prüfung des voraussichtlichen Erfolgs des Eilantrags. Das Verfahren auf Erlass einer Zwischenregelung sei kein „Eilverfahren im Eilverfahren“.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Az.: 13 L 105/21

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

Zeigt das Foto etwa, dass sich der Haldenwang Tomy darüber freut, auch seinem Vorgänger – dem Maaßen Hans-Georg – mit seinem Vorgehen gegen die AfD die Vorlage gegeben zu haben, welche etwa noch fehlen könnte???

Gravatar: werner

Die Merkel und ihr demokratiefeindlicher Clan werden keine Ruhe lassen und die AfD immer wieder mit ihrem gesetzlosen Schmutz bewerfen. Sie haben unsäglich Angst

Gravatar: Hajo

@ Rita Kubier

Abschaffen können sie die Partei selbst mit rigiden Maßnahmen keinesfalls, sie können sie allenfalls über ungesetzliche Maßnahmen schwächen durch falsches Zeugnis ablegen und das könnte im Minimalbereich Wirkung zeigen und zerlegen kann sich die Partei nur selbst, von außen ist das nur bedingt möglich.

Die Parteien NPD und die Partei "Die Linke", die auch im Wege waren sind heute noch da, obwohl dieser Verweis keinesfall vergleichend sein soll, sondern nur etwas über die Urteilsfähigkeit der Gerichte aussagt und deshalb kann man weiteren staatsaktiven Attacken mit Ruhe entgegen sehen, deren Spielchen und Sauereien hinsichtlich der letzten 50 Jahre sind doch hinreichend bekannt, was aber nicht heißen muß sich diesen Gaunern zu ergeben.

Der Kampf hat eigentlich jetzt erst so richtig begonnen und wer seinem Inneren folgt ist immer gut beraten und Abweichler oder Umfaller taugen ehedem nichts, auf die kann man verzichten, das wird auch bei den Schwarzen passieren, wenn sie nichts mehr zu beißen haben und demzufolge wird die AFD vermutlich noch lange bestehen und die Wahrscheinlichkeit, das die Schwarzen dabei sich die politische Schwindsucht anhalsen ist ebenso groß wie die Schmälerung der Blauen, die irgendwann auch nochmal verstanden werden.

Gravatar: martin43

Der Fisch stinkt vom Kopf her. So betrachtet ist Haldenwang ein unsympathischer Mensch, der Ähnlichkeit hat mit den SS-Leuten aus der dunklen Vergangenheit. Merkel muss den aus dem Verkehr ziehen um noch den letzten Respekt an unserer Verfassung zu bewahren.

Gravatar: Hajo

Der Verfassungsschutz, als Spitzeldienst ohne Befugnis ist 1949 zur inneren Beobachtung durch die Allierten eingerichtet worden und kann nahezu ungeniert, jeden überwachen lassen, der in ihr Blickfeld gerät.

Er ist sozusagen eine Art neue Gestapo ohne Vollmacht und Zuträger für die Polizei und die dahinter stehenden Ministerien, in letzter Konsequenz auch für die Politik.

Diese Art der lückenlosen Überwachung mit sehr fragwürdigen Methoden kam den Allierten sehr zu gute und natürlich auch den Nachkriegsregierungen, die damit die sogenannten Volksfeinde völlig legal überwachen konnten und dies bis heute tun, wobei bestehende Gesetze in der Tätigkeit nicht unbedingt die große Rolle spielen, wenn es um eigene Interessen geht.

Spitzeldienste dieser Art sind zwar nicht neu, die gab es schon zu allen Zeiten, waren bei Ludwig IV. schon ausgeprägt, durch Napoleon verfeinert und Metternich war der König aller Spitzel und das wurde später von nahezu allen Systemen übernommen und war bei den Nationalsozialisten eine Spezialität, was dann nach dem Krieg auch fortgesetzt wurde mit weicheren Methoden.

Daß sich nun auch noch jedes Bundesland zusätzlich einen Verfassungsschutz leistet könnte man durchaus in Frage stellen und nach der Wiedervereinigung hat man ja gesehen, wie schnell sie dabei waren dort ebenfalls den Verfassungsschutz zu installieren, vorwiegend wegen der roten Volksfeinde und heute hauptsächlich wegen der Braunen, das hängt ganz von den jeweiligen vorherrschenden politischen Meinungen ab.

Die grundsätzliche Frage ist nur, ist die Bespitzelung ohne klare Rechtsnorm nach innen in einer Demokratie überhaupt verfassungsgemäß und unter welchen Bedingungen dürfen sie überhaupt arbeiten, und was da alles schon vorgefallen ist seit gut 70 Jahren läßt hie und da doch Zweifel aufkommen, daß nicht immer alles mit rechten Dingen zugeht und der neue Fall in Sachen AFD ist so ein Fingerzeig, weil er eine politische Richtung offenbart, die es aus Vernunftsgründen garnicht geben dürfte und dennoch versucht man eine demokratische Partei in den Dreck zu ziehen und das könnte man als Amtsmißbrauch bezeichnen, mit Feindbekämpfung hat das nur noch wenig zu tun.

Gravatar: kassandro

VORLÄUFIG darf der "Verfassungsschutz" die AfD
nicht als Verdachtsfall führen. Die Betonung liegt auf VORLÄUFIG. Es ist sicherer als das Amen in der Kirche, dass die AfD zum Verdachtsfall werden wird. Dazu ist die Justiz und insbesondere das Verfassungsgericht schon viel zu gleichgeschaltet, um das zu verhindern. Man hat das schon am Verbot der Querdenker-Demo in Bremen am 5.12.2020 gesehen, dass dieses Gericht den Marsch in den Gutmenschen-Faschismus nach Kräften unterstützen wird. Im Notfall wird dieses Gericht Deutschlands große Alternative sogar im Schnellverfahren verbieten, um wieder Alternativlosigkeit herzustellen. Das Bundesverfassungsgericht erklärt massenweise Gesetze für verfassungswidrig, um Überregulierung zu erzwingen, aber bei den Grundrechten ist es ein Totalversager.

Gravatar: Gerd Müller

Ich hatte mich schon gefragt, ob es eigentlich jemanden gibt, der diesen Verfassungsschutz kontrolliert, oder ob die machen können was sie wollen. (oder evtl. sollen)

Manchmal scheint noch was zu funktionieren ...

Gravatar: Sabine

Am 1. März erschien das Buch des Berliner Oberstaatsanwaltes Knispel "Rechtsstaat am Ende" im Buchhandel.
Herr Knispel deckt schonungslos auf, in welch marodem Zustand sich der Rechtsstaat in Deutschland befindet. Er schildert mit einer Ehrlichkeit die Zustände wie sie sind.
In "meinem" Buchladen ( groß und bekannt)
war dieses Buch unter der Rubrik "Neuerscheinungen" allerdings nicht zu finden. Man hatte es in einem Regal zwischen älteren Erscheinungen abgelegt.
Sollte die AfD im Bundestag nur ansatzweise derartige Wahrheiten verkünden, wäre der Teufel los.
Man würde sich (aus purer Angst), mit unflätigen Ausdrücken gegen diese Partei, überschlagen..

Gravatar: heinzben

das Gericht hat dieses Schauspiel doch durchschaut....

Man wollte die AFD vor den Wahlen schaden und die Anhänger der AFD abschrecken,mit dieser unrechtmäßigen Beobachtung...

Die Schlapphüte wollten als politischer Aktivist den Altparteien Wahlkampfhilfe leisten und haben daher zu recht vor Gericht eine Schlappe erhalten

Gravatar: Armin Helm

An den kahlen Wänden eines Bürogebäudes aus den 1960er Jahren hängen schwarz/weiß Fotografien altgedienter Mitarbeiter. Direkt neben Erich Mielke hängt das Bild von Thomas Haldenwang...
;)

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