Muslimische Beamtin darf bei Dienstausübung Kopftuch tragen

Verwaltungsgericht Kassel knickt vor dem Koran ein

Laut hessischer Gesetze ist es den Landesbediensteten untersagt, Kleidungsstücke zu tragen, die »das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung« in Frage stellen. Das Verwaltungsgericht Kassel aber hob diese Beschränkung für eine Muslima auf und stellte den Koran über das Gesetz.

Quelle: pixabay.com
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Eine beim städtischen Jugendamt in Kassel bedienstete Muslima hatte beantragt, auch während ihrer Dienstzeit Kopftuch tragen zu dürfen. Sie ist mit Aufgaben rund um die Kinder- und Jugendhilfe für Heranwachsende aus problematischen Verhältnissen betraut und hat während ihrer Dienstausübung viel Bürgerkontakt, vor allem mit Menschen mit Migrationshintergrund. Das Tragen des Kopftuchs und das somit offenkundige Bekenntnis zum Islam, so die Muslima, würde ihr die Kontaktaufnahme zu den Familien durchaus erleichtern. Die Stadt Kassel lehnte das Ansinnen unter Berufung auf die gesetzlich geltende  Neutralitätspflicht ab.

Die Muslima zog vor Gericht und stritt gegen die Ablehnung der Stadt Kassel. Vor Gericht argumentierte sie, dass das Tragen eines Kopftuchs eine »Verbindlichkeit ihrer religiösen Regeln« darstelle. Das Verwaltungsgericht Kassel folgte jetzt dieser Argumentation und stufte die religiösen Bestimmungen des Koran höher ein als die in Hessen geltenden Landesgesetze (Urteil 1 K 2514/17.KS). Dabei komme es noch nicht einmal darauf an, ob die Verschleierung im islamischen Glauben vorgeschrieben sei, argumentierten die Richter: »Eine Verpflichtung von Frauen zum Tragen eines Kopftuches in der Öffentlichkeit lasse sich jedenfalls nach Gehalt und Erscheinung als islamisch-religiös begründete Glaubensregel dem Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG hinreichend plausibel zuordnen, da ein entsprechendes Bedeckungsverbot – unabhängig von den Unterschieden im Detail – unter den verschiedenen Richtungen des Islam verbreitet sei und sich auf den Koran zurückführen lasse.«

Glaubensregeln, die im Islam verbreitet sind und sich auf den Koran zurückführen lassen, stehen laut dem Verwaltungsgericht Kassel also über den im Land geltenden Gesetzen. So zumindest ist die Argumentation des Gerichts.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karl Napp

@Roland Hartlapp: Der in Europa gelegene Zipfel der Türkei um Istanbul herum ist nur noch der türkische Brückenkopf in Europa, der den Türken verblieben ist aus ihren Eroberungszügen zwischen 700 und 1700 beim Versuch, auch das jüdisch-christliche Abendland dem Islam zu unterwerfen. Die Türkei war und ist ein asiatisches Land.

Gravatar: Ede Wachsam

@Siegrid 07.05.2018 - 23:13
Ihrer Antwort an Tom pflichte ich voll bei. Nachdem ich mich seit 1998 mit dem Nahostkonflikt und dem Kampf Israels um ihr Land beschäftige, habe ich als Freund Israels einen Entschluss gefasst. 1.) Niemals in ein islamisches Land zu reisen. 2.) Vor allem niemals in einem solchen Land Urlaub zu machen. 3.) Niemals islamische Waren zu kaufen, oder deren Lokale zu besuchen und dies solange bis die Ihre Feindschaft gegen Juden, Christen und andere Nichtmuslime aufgegeben haben. Ja und ein Döner ist auch noch nie über meine Zähne gekommen, denn ich weiß, wie grausam diese Leute die Tiere schlachten, denn ich besitze einen Film davon. Da schneiden, oft auch säbeln mit stumpfen Messern den Ziegen und Schafen den Hals durch und lassen sie einfach los. Manche Tiere sind da fast 10 Minuten auf den anderen tödlich Verletzen oder den schon toten Tieren herumgelaufen. Da kann einem regelrecht schlecht bei werden, wenn man eine solche Tierquälerei mit ansehen muss.

Den Juden wird ja auch oft vorgeworfen ihre Tiere zu schächten, jedoch klaffen zwischen deren humaner Tötungsart gegen die islamische Art ganze Welten, denn die Tiere sind innerhalb weniger Sekunden bewusstlos und spüren keinen Schmerz mehr. Da aber Gott fordert, übrigens auch von uns, kein Blut zu essen, weil darin das Leben ist, daher müssen ihm zumindest die Glaubenden darin gehorsam sein. Ist schon seltsam, dass ich niemals Blutwurst essen wollte, bis ich den Grund in der Bibel dazu gelesen habe. Offenbar hat Gottes Gnade mich davon abgehalten, als ich noch ein Atheist war.

Die Moslems haben ohnehin nicht nur seitenweise die Bibel abgekupfert und in ihrem Sinne verfälscht, sondern auch solche Dinge einfach nachgeäfft, nur eben in der Art wie diese Primitivlinge das nun mal so tun. Ich besitze noch einen anderen Film, indem diese Religionsfanatiker ihre eigenen Brüder mit den Füßen an Fleischerhaken aufhängen und ihnen dann die Hälse durchschneiden wie in einem Schlachthaus. Insofern sollte man sich über dieses Mörderpack keinerlei Illusionen hingeben.

Gravatar: Gustav L.

Oh, nach dem Urteil darf ich ja dann endlich wieder die rote Armbinde mit dem weissen Punkt und den schwarzen Balken wieder rausholen und umlegen - ist ja Teil meiner religiösen Gesinnung.

Oder habe ich da jetzt was missverstanden?

Gravatar: Herbert Klaschke

Einknicken? NEIN!

Es handelt sich hier um einen wiederholten Fall von strafbarer RECHTSBEUGUNG (§339 StGB).bei "Urteilen" mit Koran-/Scharia-Bezug.

KEINE "Religion", und auch keine "faschistische Ideologie", steht über dem Gesetz!

FESTNEHMEN!

Gravatar: Roland Hartlapp

Eine Schande für mich ist diese gerichtliche Entscheidung !!
Dazu fällt mir nur ein historischer und richtiger Satz von Herrn Thilo Sarazin vor Jahren ein :
" Der Islam gehört nicht zu Deutschland " !! Korekter noch ausgedrückt: ".......auch nicht zu Europa! zum größten Teil ! "
Wer in der Schule etwas in Geopgrafie aufgepasst hat, weiß das der Islam hier nie groß seine Heimat hatte.
Ausnahmefälle gibt es in südeuropäischen Ländern wie z.b. im ehemaligen Jugoslawien.
Persönlich lehne ich diesen rückwärtsgewandten Glauben besondern wegen seiner noch existierenden Frauenfeindlichkeit , Familienehre und Blutrache ab.

Gravatar: Karl Napp

Der Islam ist in seinen Ländern die Religion der mörderischen Intoleranz. Das Kopftuch ist in unseren jüdisch-christlichen Ländern ein Zeichen der Integrationsunwilligkeit einer wachsenden Anzahl eingewanderter Muslimas in unsere Gesellschaft, an deren Wohlstand sie aber so gerne teilhaben.

Gravatar: Siegrid

@ Tom

Sie sind Kunde bei einem Döner Imbiss! Klar das der Türke
Ihnen das Blaue vom Himmel herunter erzählt. Er will Sie
als Kunde behalten. Glauben dürfen
Sie nichts.

Wissen Sie, wenn Sie im Döner essen, dass Sie HALAL
verzehren?
Und ist Ihnen bekannt, was das ist?
Und selbst wenn Ihnen das Leid der Tiere egal ist, selbst
die gesundheitlichen Schäden Sie nicht aus der Ruhe
bringen können.
Was ist mit unserer schönen deutschen Essenskultur.
Auch die geht immer mehr den Berg herab.
Es sollte Ihnen zu denken geben;
allein in Berlin gibt es mehr als 1.600 Dönerbuden!!

Aus all diesen Gründen boykottiere ich die Dönerbuden.
Und ich hoffe es werden mehr Boykotteure.

Ein Hoch auf unsere gute Deutsche Küche.

Gravatar: Tom

Ich war heute Nachmittag mal bei unseren Imbiss - Türken , und da wurde mir zum X-ten Male gesagt daß es niemals einen Kopftuchzwang gab . Auch nicht im Koran, dazu ( https://www.alrahman.de/die-erfundene-religion-und-die-koranische-religion-kapitel-22-kopftuch-und-verschleierung/ )
und ( https://de.qantara.de/inhalt/koran-auslegung-warum-ich-als-muslima-kein-kopftuch-trage-0 ) Der zweite Link sollte aussagekräftig genug sein - und dann möchte ich nochmals auf die recht lockeren orientalischen Sitten vor hundert Jahren hinweisen ( https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Orientalist_nude_photographs_by_Lehnert_%26_Landrock?uselang=de ) Ich bleibe dabei - die wollen austesten wie weit sie hierzulande gehen können - dort eine klitzekleine Moschee, da ein Kopftüchlein, und dort ein Verein , und da wieder etwas auszusetzen ... und so weiter. Bis es mal wirklich knallt.

Gravatar: H.M.

Gott erwecke und schütze unser deutsches Volk und Vaterland, auf das es aus der Hand der Mietlinge und Despoten befreit werde und nicht länger dem Verfall preisgegeben und den falschen Göttern geweiht werde!

Gravatar: Karl Napp

Man lese das Buch von Prof. Bernd Rüthers "Die Wende-Experten" zur Ideologieanfälligkeit der Juristen. Er schildert mit Fakten, wie weite Teile der deutschen Richterschaft 1933 ff. die Nationalsozialisten in ihrem Judenhass und 1949 ff in der DDR die SED-Kommunisten/Sozialisten in ihrem Hass auf Nichtsozialisten unterstützten. Bei manchen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und solchen der Fachgerichte wie dem vorliegenden weiß ich: Wir sind wieder auf dem Weg in den ideologischen Zwangsstaat.

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