Was wirklich in dem Münchner Missbrauchs-Gutachten steht

Vertuschte Ratzinger - Benedikt XVI.?

Die Vorwürfe aus dem Missbrauchs-Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl gegen Papst Benedikt XVI. sind derart absurd und an den Haaren herbeigezogen, dass offenbar nicht einmal versucht wurde, ihren perfiden Zweck zu verbergen...

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Von Michael Hesemann*

Die Vorwürfe aus dem Missbrauchs-Gutachten der Münchner Kanzlei  Westpfahl Spilker Wastl gegen Papst Benedikt XVI. sind derart absurd und an den Haaren herbeigezogen, dass offenbar nicht einmal versucht wurde, ihren perfiden Zweck zu verbergen: Durch die Prominenz des zu Unrecht Beschuldigten vom Versagen anderer abzulenken, allen voran des amtierenden Erzbischofs von München und Freising. Und der Kirche, für die Ratzinger steht, also einem theozentrischen Katholizismus, den Todesstoß zu versetzen und an ihrer Stelle die protestantisierte, anthropozentrische Zeitgeist-Kirche des „synodalen Weges“ zu installieren.

Zu keinem anderen Schluss kann kommen, wer die medialen „Soundbites“ von der Münchner Pressekonferenz in ihrem Kampagnen-Charakter durchschaut hat und sich stattdessen auf die Lektüre des Original-Berichtes konzentriert, der ja angeblich Belege für die selbstbewusst in die auf sprungbereite Feindseligkeit gegen die Kirche programmierte Welt hinaus posaunten Anschuldigungen enthalten soll. Doch wer nach Beweisen, Indizien oder gar harten Fakten sucht, die den Ratzinger-Papst der Lüge überführen könnten, wird ganz schnell enttäuscht. Denn in München kreißten ganz gewaltig die bayerischen Berge, doch geboren wurde nur eine lächerliche Maus, so klein, dass ihr keine römische Katze je nachlaufen würde.

Nehmen wir also die vier Fälle – ganze vier von insgesamt 65 – einmal unter die Lupe, in denen dem damaligen Erzbischof von München und Freising, Joseph Kardinal Ratzinger (von 1977-1982), Versagen im Amt vorgeworfen wird – genauer gesagt, „nicht regelkonform beziehungsweise angemessen“ auf Missbrauchsfälle reagiert zu haben. Schon hier aber droht der Fallstrick des Anachronismus, wenn Gutachter den Umgang mit Missbrauchsfällen vor einem halben Jahrhundert nach den heutigen Maßstäben zu bewerten versuchen. Denn dass eine „Missbrauchs-Pandemie“ die katholische Kirche befallen hat, ist erst eine Erkenntnis aus dem 21. Jahrhundert und es war ausgerechnet Benedikt XVI., der am vehementesten darauf reagiert und den Augiasstall ausgemistet hat. In seinem Pontifikat kam es, zumindest was Europa betrifft, zu der ersten Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im kirchlichen Umfeld und den bislang härtesten Disziplinierungsmaßnahmen, von der Versetzung von 384 Täter-Priestern in den Laienstand bis zur (erstmaligen) Zusammenarbeit mit weltlichen Strafverfolgungsbehörden. Doch welchem Menschen kann man zum Vorwurf machen, 1977 noch nicht das Wissen und die Sensitivität für ein damals noch praktisch unbekanntes Problem besessen zu haben, über die wir heute, 2022, verfügen? War es nicht für uns alle unvorstellbar, in welche Abgründe die Übersexualisierung unserer Gesellschaft seit der „Umwertung der Werte“ von 1968 auch Priesterseelen stürzen würde? War die Vorstellung, es könne pädophile Priester geben, nicht für uns alle damals undenkbar? Gab es nicht andere Erklärungen für kolportierte Gerüchte, die auf der Grundlage damaligen Wissens wahrscheinlicher erschienen? Und weisen nicht gerade Menschen von hoher persönlicher Integrität oft eine gewisse Naivität auf, was die Abgründe krimineller Seelen betrifft? Haben nicht eben darum Hochstapler und Betrüger ein so leichtes Spiel? Ganz sicher ist ein Erzbischof kein Kriminalpsychologe und läuft Gefahr, zuerst das Gute in einem Menschen zu sehen. Die Mahnung Jesu, sich bei jeder Steinigung zurückzuhalten und auch reumütigen Tätern eine zweite Chance zu geben, führt jeden Bischof beim Umgang mit Missbrauchstätern zumindest in einen Gewissenskonflikt. Es ist also eher eine Binsenweisheit, wenn auch Benedikt XVI. in seiner Antwort auf die Fragen der Gutachter erklärt, es sei doch unumgänglich, „das seinerzeitige Handeln historisch richtig einzuordnen und in den damaligen zeitlichen Kontext, in die damalige Rechtslage, in den damaligen Zeitgeist und die damals herrschenden Moralvorstellungen einzuordnen.“ Dazu gehört, dass sich nur schuldig macht, wer gegen die zum Zeitpunkt seiner Verantwortung geltenden Rechtsnormen verstieß. „Nulla culpa sine lege“ („Keine Schuld ohne Gesetz“) ist ein juristischer Grundsatz aus dem römischen Recht, der auch einer Münchner Anwaltskanzlei bekannt sein müsste, zumindest auf der Pressekonferenz aber leider unter den Teppich gekehrt wurde. So trat die Instruktion „Crimen sollicitationis“, gegen die Ratzinger zwischen 1977 und 1982 verstoßen haben soll, überhaupt erst mit dem Codex Iuris Canonici von 1983 in Kraft, für dessen Verabschiedung kein anderer als – Joseph Kardinal Ratzinger, jetzt als Präfekt der Glaubenskongregation, verantwortlich zeichnete. Angewendet wurde sie sogar erst seit Ende der 1990er Jahre. Damit aber wäre zumindest geklärt, weshalb Ratzinger die fraglichen Fälle, wenn sie ihm überhaupt bekannt gewesen wären, nicht nach Rom meldete – das war zum damaligen Zeitpunkt weder Vorschrift noch gängige Praxis!

Doch auch sonst gibt es bei den fünf Fällen, die man Ratzinger unterstellt, einen ziemlichen Interpretationsspielraum. Das müssen auch die Gutachter einräumen, ebenso wie sie sogar die genannte Anzahl der Fälle gleich wieder relativieren, wörtlich: „Davon betreffen zwei Fälle während der Amtszeit des Erzbischofs Kardinal Ratzinger verübte Taten und drei Fälle solche, die vor dessen Amtszeit und teilweise außerhalb des Gebiets der Erzdiözese verübt wurden. Von den im Rahmen dieses Bandes behandelten Fällen hat sich der von den Gutachtern geäußerte Verdacht in einem Fall nicht bestätigt. In dem gesondert dargestellten Fall 41 (der gesondert behandelt wird und kein Teil des eigentlichen Berichtes ist, d.Verf.) hat sich der Verdacht nur teilweise bestätigt.“

Im ersten der vier Fälle – im Gutachten mit „Nr. 22“ beziffert – handelt es sich um einen Priester, der in den 1960er Jahren wegen homosexueller Pädophilie zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war. Nach seiner Entlassung habe Ratzingers Vorgänger, Julius Kardinal Döpfner, ihn ins Ausland versetzt. In Ratzingers Amtszeit bat er um Rückkehr in seine bayerische Heimat, um dort in den Ruhestand gehen zu können. Das wurde ihm Ende der 1970er Jahre gewährt. Das Gutachten unterstellt Benedikt XVI., den Täter zu kennen, weil er  in dessen ehemaliger Pfarrei seinen Urlaub verbracht habe und darüber hinaus mit dessen Nachfolger bekannt sei. Zudem habe er ihm zum Ruhestand den „Ehrentitel ‚Pfarrer‘“ verliehen. Und eben dort fangen die Absurditäten an. Denn natürlich ist „Pfarrer“, anders als etwa Monsignore, Apostolischer Protonotar oder Prälat, kein Ehrentitel, sondern eine Berufsbezeichnung. „Pfarrer im Ruhestand“ darf sich jeder Priester nennen, der einmal eine Pfarrei geleitet hat. Also hat Ratzinger ihm diese auch nicht verliehen, er war lediglich mit seiner korrekten Berufsbezeichnung angeschrieben worden, als das Erzbischöfliche Generalvikariat ihm die Versetzung in den Ruhestand gewährte. Zu behaupten, Ratzinger habe sich bei seinem einmaligen Urlaub in dessen ehemaliger Pfarrei über sein Vorleben und Strafregister schlau gemacht, ist nicht nur eine Unterstellung, sondern eine perfide Konstruktion: der besagte Urlaub fand im August 1982 statt, also ein halbes Jahr nachdem Ratzinger sein Amt als Erzbischof niedergelegt hatte, um auf Wunsch Johannes Pauls II. in Rom als Präfekt der Glaubenskongregation zu wirken. Selbst wenn er also – was kaum anzunehmen ist – damals etwas über das Vorleben des Täters erfahren hätte, konnte es seine Handlung drei oder vier Jahre zuvor nicht beeinflusst haben. Ob Ratzinger je wusste, weshalb der Besagte im Ausland gewirkt hatte, ist mehr als fraglich. Er selbst bestreitet es vehement und es gibt keinen Grund, ihm nicht zu glauben. Es wäre aber auch kein Grund gewesen, einem Mann, der seine Strafe abgebüßt hatte und nie wieder rückfällig geworden war, die Rückkehr in seine Heimat und die Versetzung in den Ruhestand mit einem üblichen Standardschreiben und korrekter Anrede zu verweigern. Doch nicht einmal das hat Ratzinger getan; das Formschreiben blieb ohne die Unterschrift des Kardinals! So müssen selbst die Gutachter zugeben, dass Benedikt XVI. „insofern insgesamt als entlastet“ zu gelten hat.

Im zweiten Fall, „Nr. 37“, war ein Priester aus der Diözese Essen Anfang der 1970er Jahre, also vor Ratzingers Amtszeit, wegen „versuchter Unzucht mit Kindern und (sexueller) Beleidigung“ unter Alkoholeinfluss verurteilt worden. Sein Bistum zog ihn vom Schuldienst ab und schickte ihn schließlich zur psychiatrischen Behandlung nach Bayern. Damals glaubte man, dass sexuelle Perversionen heilbar sind, zudem in seinem Fall Alkoholmissbrauch der Auslöser war. Das Erzbistum München-Freising war bereit, ihm zum Zwecke der Therapie Aufnahme zu gewähren, wobei unklar ist, wie weit man über die Straftaten des Mannes informiert worden ist. Benedikt XVI. bestreitet ausdrücklich jedes Wissen um seine Vorgeschichte und als es hieß, das sei Thema einer Sitzung der Bistumsleitung gewesen, bezweifelte er seine Teilnahme an dieser. Mittlerweile wissen wir, dass er zwar an besagter Sitzung teilgenommen hat – er selbst hat seine Aussage entsprechend korrigiert! – aber auch dort keine Einzelheiten zur Sprache kamen. Während der Behandlung wohnte der Priester im lokalen Pfarrhaus, wurde vom Pfarrer mit diversen Aufgaben betraut und erledigte diese zu aller Zufriedenheit, ja er war bald sogar ziemlich beliebt. Trotzdem wurde er nach einem Jahr, wieder unter Alkohol, rückfällig und entblößte sich in der Öffentlichkeit, ohne dass man ihn erkannte oder er als Priester zu erkennen war. Dafür wurde er von einem Gericht zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt und sofort aus dem Gemeindedienst entlassen, um fortan an einer privaten, also nicht-kirchlichen Wirtschaftsschule zu unterrichten, wo er sich nach Auskunft des Schulleiters tadellos verhielt. Erst lange nach Ratzingers Amtszeit, als man ihn längst für geheilt hielt, kam es zu weiteren Verfehlungen.

Nun muss man festhalten, dass, so peinlich ein exhibitionistischer Akt auch ist, es während Ratzingers Amtszeit eben zu keinen Übergriffen auf Kinder oder Jugendliche kam, man ihn aber trotzdem sofort aus dem Gemeindedienst entfernte. Es gab aber keine Opfer! Und es gibt nicht den geringsten Beweis dafür, auch nicht im Protokoll der fraglichen Sitzung, dass Kardinal Ratzinger über seine Vorstrafen informiert war.

Auch hier gibt es also keinerlei Indiz für ein Fehlverhalten oder Versäumnis des Erzbischofs Ratzinger. Dass er keine Erinnerung mehr an eine Sitzung hatte, die sich vor 42 Jahren ereignete, ist dem 94jährigen Papst wohl nachzusehen

Der dritte Fall, „Nr. 40“, entlastet Benedikt XVI. eher, als dass er ihn belastet. Ein Priester einer ausländischen Diözese und Verwandter des dortigen Bischofs war in seinem Heimatland wegen sexuellem Missbrauch von Kindern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Bischof, sein Onkel, bemühte sich daraufhin, den Täter zur Fortsetzung seines Studiums bzw. seiner Promotion nach München zu schicken, ein Gesuch, dem Erzbischof Ratzinger stattgab. Dabei wurde dieser auch als Kaplan in der Seelsorge eingesetzt. Als er beim Nacktbaden beobachtet wurde und sich um private Kontakte zu Ministranten bemühte, wurde ihm jede Zelebration in der Pfarrei untersagt und schließlich seine Entlassung bewirkt.

Das Gutachten unterstellt Erzbischof Ratzinger, freilich ohne einen einzigen Beweis oder auch nur ein Indiz, dass er von der Verurteilung des jungen Priesters im Ausland gewusst haben muss. Sehr viel wahrscheinlicher ist allerdings, dass dessen Onkel diese bewusst verschwiegen hat. Nun ist weder Nacktbaden noch das „Bemühen um Kontakte“ ein sexueller Missbrauch, geschweige denn eine Straftat. Trotzdem handelte das Bistum präventiv.

Im vierten Fall, „Nr. 42“, geht es um einen Priester, der beschuldigt wurde, „anzügliche Fotografien“ von unter 14jährigen Mädchen angefertigt zu haben, was später auch zu einer Verurteilung führte. Darüber sei Erzbischof Ratzinger informiert worden, der entschied, den Beschuldigten fortan in einem Altenheim und einem Krankenhaus einzusetzen. Der Pfarrer, der ihn in seine Pfarrei aufnahm, ließ ihn auch in der Pfarrkirche zelebrieren. Wie die Gutachter aus der erfolgten Strafversetzung ein Versagen Ratzingers oder gar „Gleichgültigkeit und Desinteresse“ ableiten wollen, zumal nie sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zur Debatte standen, bleibt offen. In der ganzen Kardinal Ratzinger betreffenden Passage des Münchner Berichtes, auf 72 Seiten, geht es, zumindest was sein Bistum und seine Amtszeit betrifft, um keinen einzigen Fall eines sexuellen Missbrauchs. Es gab kein einziges Opfer eines solchen, weder Junge noch Mädchen, Mann oder Frau, weder minderjährig noch volljährig. Ihm daher mangelnden Opferschutz vorzuwerfen ist geradezu absurd.

Geben diese vier Fälle es her, das Lebenswerk eines der klügsten Päpste der Kirchengeschichte zu beschädigen? Allenfalls offenbaren sie, dass die Kirche im Umgang mit Missbrauch sensibler geworden ist, und das ist gut so. Doch gerade das war, wir sagten es bereits, das Werk Benedikts XVI. Umso absurder, umso perfider, den Aufklärer jetzt in eine Ecke mit den Vertuschern zu stellen!

*Michael Hesemann (*1964) ist Historiker und Journalist. Seine Bibliographie umfasst zahlreiche Werke zu christlichen und historischen Themen. Hesemann ist gefragter Kommentator der tagesaktuellen Geschehnisse im Vatikan.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Exbiedermann

Fehlerkorrektur zu meinem Beitrag vom 26.Jan. 2022:

Die besagte Münchner Ordinariatssitzung hat nicht im Herbst 1980 stattgefunden, sondern bereits im Januar 1980 Ich bitte, mein Versehen zu entschuldigen!

Gravatar: Exbiedermann

Zur Hexenjagd auf Papst em. Benedikt XVI. hat Kardinal Emeritus Wetter eine wichtige Erklärung abgegeben, die den Lügenvorwurf gegenüber Benedikt weiter entkräftet. Kardinal Wetter, der 1982 Nachfolger von Dr. Joseph Ratzinger geworden war, hat sich im heutigen Münchner Merkur S. 10 unter der Überschrift " Bin meiner Verantwortung nicht gerecht geworden" für seine "falsche Entscheidung" in einem prominenten Missbrauchsfall entschuldigt. "Pfarrer H. hätte nicht mehr in der Seelsorge eingesetzt werden dürfen. Es tut mir von Herzen leid, was in meiner Amtszeit so nicht erkannt wurde. (gemeint war u.a. die zu optimistische Einschätzung der Therapierbarkeit eines Täters). Die Entscheidung, "ihn unter strenger Aufsicht nach Garching/Alz zu schicken, war ohne Zweifel objektiv falsch"....."Eine ernsthafte und eingehende Auseinandersetzung hatte es bis dahin bei mir nicht gegeben. Eine Folge davon war, dass ich mit den Tätern nicht mit der gebotenen Strenge umgegangen bin. Darum hielt ich es bei der zu fällenden Entscheidung auch nicht für nötig, mir den ganzen Vorgang von Anfang an geben zu lassen, da H. ja schon eine ganze Zeit in München tätig war. Schon das war falsch. Hätte ich um die ganze Vergangenheit gewusst, hätte ich ihn nach heutiger Überzeugung nicht nach Garching sondern zurück nach Essen geschickt." Es folgen das Schuldeingeständnis die persönliche Verantwortungsübernahme und die Bitte um Entschuldigung.

Diese Stellungnahme geht auch heute noch von der Annahme aus, dass der Vorgang H. bereits dessen sexuelle Präferenzen enthalten hat, als in der Münchner Ordinariatssitzung im Herbst 1980 dessen Onkel für seinen Neffen um ein Quartier für einen Therapie-Aufenthalt in München angefragt hatte, der ihm offensichtlich ohne Umschweife gewährt wurde. Hätte die Anfrage des Onkels die sexuellen Präferenzen von H. enthalten, hätte sich der laut Protokoll anwesende Erzbischof Josef Ratzinger sicher an der nötigen Debatte beteiligt und nicht seine persönliche Abwesenheit behaupten können.
Weiter: Hätte der "Vorgang H". bereits Hinweise auf sexuelle Präferenzen von H. enthalten, wären diese den Ordiariatsmitarbeitern nicht verborgen geblieben.

Gravatar: Otto Normal

Manchmal geht es auch nur um Geld.
In Fällen wo die angeblichen Täter lange tot sind. Die Opfer
aber noch Geld haben wollen.
Das muss die Kirche strikt ablehnen. Diese Opfer hätten
früher kommen müssen. Tote können sich nicht mehr
wehren.

Gravatar: Pro Border

Die Medien haben es schon lange auf die Kirchen
abgesehen.

Unser Papst wird in einigen Tagen 96 Jahre alt.
Ich finde es unmöglich, ja schon kriminell wie man so einen
alten Mann noch zur Rechenschaft ziehen will. Die meisten
Menschen wissen schon nach einigen Jahren nicht mehr,
was damals war. Bei Zeugenaussagen weiß das die Polizei ganz genau. Und ausgerechnet ein alter Mann von
über 90 Jahren soll sich an Sachen von vor einigen
Jahrzehnten erinnern? Das ist böse Absicht.
Das ist ganz böse und perfide Absicht.

Ich halte fest zu meinem Lieblingspapst. Er, der Benedikt
ist der Beste von allen Päpsten. Da können die machen
und reden wie sie wollen.
Die sollen sich schämen.

Gravatar: Thomas Boomgarden

Stephan-Andreas Casdorff vom "Tagesspiegel" schreibt am 21.01.2022, 19:13

den Artikel: Die Lüge des ehemaligen Papstes Benedikt XVI. bagatellisiert den Missbrauch. Am Ende steht der Satz

"Benedikt XVI. wird sein Leben in Schande beschließen."
Besonders die linke "Reformbewegung" Maria2.0 wird mit ihren extremen Forderungen dargestellt.
Wie verkommen sind diese Schreiberlinge geworden, um auf ein solch tiefes Niveau zu sinken.
Das Niveau der Gosse.

Gravatar: E. Ludwig

@Exbiedermann 25.01.2022 - 11:37

Aus einem Vortrag vom 20. März 1969 an der Mount Sinai Medical School New York von Dr. Richard Day:
Dr. Richard Day war Director der von Rockefeller gesponserten 'Planned Parenthood'* Organisation und Insider des Order-einer geheimen Vereinigung, deren Ziel ist die Errichtung der NWO:

Durchmischung aller Religionen. Die alten Religionen haben abzudanken.

Der Redner, ein eingeschworener Atheist, sagte: "Religion ist nicht notwendigerweise schlecht. Eine Menge von Leuten braucht anscheinend Religion mit ihren Mysterien und Ritualen – also werden sie Religion haben." Aber die Hauptreligionen von heute müssen verändert werden, weil sie überhaupt nicht kompatibel sind mit den kommenden Veränderungen. Die alten Religionen müssen abdanken, vor allem das Christentum. Wenn erst die römisch-katholische Kirche zur Strecke gebracht ist, wird der Rest des Christentums bald folgen. Dann kann eine neue Religion akzeptiert werden zur weltweiten Ausübung. Sie wird Elemente aus den alten Religionen enthalten, damit sie leichter angenommen wird.

Veränderung der Bibel durch Revision der Schlüsselwörter

Die Bibel wird neu geschrieben, um zu der neuen Religion zu passen. Nach und nach werden Schlüsselwörter durch neue Wörter mit verschiedenen Schattierungen in der Bedeutung ersetzt. Eine Schattierung paßt auf das alte Wort, aber allmählich werden andere stärker betont, so daß schließlich ein anderes Wort dafür eingesetzt werden kann. Das ist eine Methode, nach und nach die Bedeutung der Schrift zu verändern. Er sagte, die wenigen, die das merken, spielen keine Rolle. (8)

Die Kirchen werden uns helfen

Nun folgte eine der überraschendsten Feststellungen: Er sagte, einige glauben, daß die Kirchen da nicht mitmachen, aber sie werden mitmachen. Er führte das aber nicht näher aus.

Gravatar: E. Ludwig

Als vor einigen Jahren die Mißbrauchsprobleme in der katholischen Kirche und im öffentlichen Raum debattiert wurden, sagte ein Gemeindemitglied zu mir: "Es ist schrecklich, daß diese Verbrechen verjähren"!
Meine Antwort war: "Gesetze, die von Menschen gemacht sind, tragen immer das Stigma des Unvollkommenen, aber vor Gott gibt es keine Verjährung sondern nur absolute Gerechtigkeit"!

Gravatar: Theo A.

Kann man diese Leute nicht komplett ausschließen, sobald Missbrauchsvorwürfe bekannt werden? Oder steht das Arbeitsrecht entgegen, so dass sie versetzt werden müssen? Müsste geklärt werden. Eigentlich müssten diese Leute fristlos entlassen werden.

Gravatar: D.Eppendorfer

Was die Hirten der Schafe mit deren Lämmern treiben, scheint die Gläubigen nicht davon abzuhalten, denen weiterhin zu vertrauen. Der Fisch stinkt nicht nur vom Kopf her, der ist längst komplett vergiftet.

Wie in der Diktatur, die sich wegen der Wählermehrheit Demokratie nennen kann, wird es auch im Sonderecht der Kirchen keine echte Aufklärung und Bestrafung geben, denn über Jahrhunderte eingpredigter Glaube ist bei vielen schlichten Gemütern mächtiger als deren oft nur kümmerliches Wissen.

Was will man in einem System erhoffen, in den zwei Volltrottel einen Einstein überstimmen können?

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