Seenotrettung im rechtsfreien Raum

Verstößt Sea Watch 3 gegen geltendes Seerecht?

Das Verhalten der Kapitänin der Sea Watch 3 wirft Fragen an das Internationale Seerecht auf. Nicht immer ist die Antwort eindeutig. Manchmal aber schon.

Sea Watch 3 / Wikicommons
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Die Irr- und Verwirrfahrt der »Sea Watch 3« und das Verhalten der Kapitänin werfen eine ganze Reihe seerechtlicher Fragen auf. Die italienische Regierung und die Kapitänin Carola Rackete berufen sich auf internationales Recht. Wer Recht hat, ist eine andere Frage. Eine Antwort ist nicht leicht.

Die Diskussionen beginnen bei einer der Grundregeln des Seerechts: Ein Kapitän ist aufgefordert, jedem zu helfen, der in Seenot geraten ist. So legt es das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1994 international fest, wie die FAZ schreibt.

In einem Gespräch mit der Neuen Züricher Zeitung schränkt der Zürcher Völkerrechtsprofessor Oliver Diggelmann ein: »Es gibt eine Pflicht zur Seenotrettung, auf die sich die Kapitänin beruft. Diese wurde aber nicht für Situationen geschaffen, in denen sich Tausende von Menschen auf seeuntauglichen Booten bewusst in Lebensgefahr bringen.« Der springende Punkt ist, dass sich die meisten Personen auf den Schlauchbooten »bewusst« in Lebensgefahr begeben. Das schafft eine völlig veränderte Lage. Das Gesetz lässt sich nicht mehr anwenden.

Allerdings gibt es kein neues Gesetz - ein Problem, das aus dem Kriegsrecht bekannt ist, wenn eine veränderte Lage durch neue Waffentechnologien entsteht. Hier beginnt die Einschätzung und es eröffnet sich unter Umständen ein neuer gesetzlicher Rahmen. Bis der geschaffen ist, bleibt eine Lücke und in diese stoßen Kapitäne wie Carola Rackete hinein, indem sie behaupten, Seenot sei Seenot.

Zu den Pflichten des Retters gehört die Verbringung der Geretteten in einen sicheren Hafen. Libyen ist unsicher. Also muss man Personen, die sich in Seenot befanden und nun an Bord sind, in einen Hafen außerhalb Libyens schaffen. Daran gibt es zunächst keinen Zweifel. Aber warum fragt keiner die Personen an Bord, warum sie zuerst aus ihren Heimatländern in das angeblich gefährliche Libyen reisen? Warum begeben sie sich in Gefahr? Ist das Land am Ende doch nicht so gefährlich, wie man uns weismachen will? Kurz gesagt: Wer nach Libyen einreist, kann auch nach Libyen zurückgebracht werden.

Anders als die Kapitänin hat Italien mehr Rechte als Pflichten. Ganz oben auf der Liste steht das Recht, jedem Schiff die Einfahrt in seine Hoheitsgewässer und seine Häfen zu verweigern. Das stellt auch die FAZ fest: »Seerechtlich ist die von Italiens Innenminister Matteo Salvini verfügte Sperrung der Häfen für private Rettungsschiffe also nicht zu beanstanden. Ausgenommen wäre nur das Recht auf friedliche Durchfahrt, das allerdings dann nicht besteht, wenn die Menschen an Bord gezielt an Land gebracht werden sollen.«

Die Sperrung ist erst dann widerrechtlich, wenn das Schiff in Gefahr ist. Es kann beschädigt sein oder die Passagiere schweben selbst in Gefahr, weil sie krank sind. Auf diese Situation an Bord verweist Kapitänin Rackete. Ein verfehlter Verweis, denn die gefährdeten Personen waren bei der Einfahrt in Lampedusa längst an Land. Die Italiener hatten übernommen und damit dem Recht genüge getan.

Allerdings kann ein Staat seine Hoheitsgewässer grundsätzlich sperren, wenn es sich durch die Anlandung selbst in Gefahr bringt, etwa durch eine Seuche an Bord. Bringt sich Italien durch die Aufnahme von Migranten in Gefahr?

Auch diese Frage wird in den Medien kaum diskutiert. Dabei ist die Antwort recht einfach: Der fortdauernde Zustrom von Migranten treibt Italien in den ökonomischen und kulturellen Ruin. Deutschland mag das nicht stören. Aber Rom hat ein Recht, seine Bürger vor dem Ansturm zu schützen. Ja, es ist seine Pflicht. Im Wissen darum, dass Salvini diesem Recht folgt und sie schützt, wurde er von den Italienern gewählt.

Die Kapitänin Carola Rackete hat außer einer trüben Missdeutung des Rechts auf Rettung aus Seenot wenig zu bieten, dass vor einem Gericht für sie spricht. Selbst die Kritik ihrer Auftraggeber an dem Abkommen Italiens mit Libyen, gemäß dem die libysche Küstenwache Migrantenboote abfangen soll, hält nicht, was sie verspricht. Zwar konstatiert der Völkerrechtler Diggelmann, das Abkommen halte »vor dem Völkerrecht wegen der prekären Menschenrechtssituation in Libyen eindeutig nicht stand.« Aber auch hier ergibt sich eine juristische Grauzone, wenn Italien durch einen Verstoß gegen geltendes Recht mehr Menschen rettet als durch die Befolgung des Rechts. Diese sogenannte »strategische Völkerrechtsverletzung« ist aber im Mittelmeer sicher gegeben.

Ohne die Rettungsschleuser und bei konsequenter Rückführung würde der Flüchtlingsstrom sehr schnell versiegen. Es gäbe keine Bilder von Ertrinkenden mehr und die selbsternannten Menschenretter machten mit ihren Küstenkuttern wieder auf Schrimps. Und die, die unbedingt helfen wollen, können die Empfehlung von Salvini befolgen, und in Deutschland ein Soziales Jahr absolvieren. So ist allen geholfen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Nico

Die Lage ist laut internationalem Seerecht klar. Alle aufgenommen (Schiffbrüchigen) sind in die Länder unter derer Flagge diese selbst ernannten Seenotretter fahren zu verbringen. 1. Nach kurzer Zeit hätten besagte Schiffe keine Flagge mehr.
2. Müssten im Gleichen Atemzug auch diese Seenotretter zur Verantwortung gezogen werden denn die Zahl der Menschen die sich auf die (Rettung) verlassen und dabei ums Leben kommen ist um ein Vielfaches höher als die Anzahl der (geretteten).
Es ist doch offensichtlich das die die sich als Retter hinstellen erst recht zu dieser Situation betragen. So blind kann doch kein sehender sein.

Gravatar: Heino de Witt

Das fatale ist das es in Unserem Land immer noch Städte gibt die bereit sind diese Leute aufzunehmen. Ich weiß nicht woran das liegt aber diese Politiker haben persönlich noch keine schlechten Erfahrungen gemacht. Diese Menschen die zu uns kommen bringen den Krieg zu uns, Konflikte sind vorprogrammiert aber wir werden verlieren da wir zu ewig Diskutierenden Pazifistischen Volldeppen erzogen worden sind. Diese Leute haben wenig Skrupel bei Problemen Gewalt anzuwenden. Bestes Beispiel für die Gewaltbereitschaft sind gerade die Neuankömmlinge aus dem Arabisch sprechenden Raum ,die mischen gerade unsere Freibäder auf.

Gravatar: Reiner07

Ist eine mit betrügerischer Absicht vorgetäuschte Seenotrettung mit einer regulären Seenotrettung gleich zu setzen? Wir Täuschung und Betrug moralisch über geltende Regeln gestellt, dann werde auch die Regeln fraglich. Betrug und Täuschung sind moralisch verwerflich!

Gravatar: Hans von Atzigen

Da wurde etwas ausgeklammert, die Flagge.
Die Meere sind bis auf die Küstengewässer Freie ,,Zone,,.
Diese ,,Zohne,, bis auf die Küstengewässer ist kein Rechtsfreier Raum.
Die Vertragspartner des Seevölkerrechts sind Souveräne Staaten. Daraus ergibt sich das Recht die Frei erklärte
See ,,Zone,, ungehindert zu Befahren.
Auf See, auf den Schiffen gilt das interne Recht des Flaggenstaates. Somit ist jedes Schiff exteritoriales Hoheitsgebiet, mit allen Rechten und Pflichten eines Soveränen Staates nach Völkerrecht.
(Soweit mir bekannt Medieninvos) Kreuzte (segelte) diese Sea-Watch 3 unter Niederländischer Flagge.
Damit haben die Niederlande dem Kahn mit allen Rechten und Pflichte IHR Hoheitsrecht zur Verfügung gestellt. Ergo sind die auch für den Kahn letztverantwortlich auch für das gebaren der Mannschaft und ,,Heldenkpitänin,, voll Logo auch für die Passagiere Letztverantwortlich, heisst sichere Bevörderung von
Hafen zu Hafen.
Ausser für eine Notfallversorgung mit Proviant und Treibstoff sowie Med. Notfälle ist Italien zu gar nix
verpflichtet und MUSS den Kahn NICHT in seine Hoheitszone einfahren lassen.
Die Sache ist sollte den doch Sonnenklar sein für Italien
Die Humanitären verpflichtungen gegenüber Mannschaft
und Passagieren erfüllen und dann ab, Segel setzen
und ab in die Niederlande. Punkt.
Oder hatten die Passagiere etwa ein Tiket, für eine überfahrt und Einreiseerlaubnis für Italien.
Da haben die Italiener so ein paar Kleinigkeiten falsch angepakt. Grins wenn so Passagiere richtigerweise
nur in den Niederlanden anlanden dürfen. DANN ist der ganze Spuck vermutlich sehr schnell vorbei.
Und den Niederlanden vergeht der ,,Spass,, am erteilen der Flagge= Hoheitsrecht und Pflicht vermutlich seeeeehr seeeehr schnell.

Gravatar: harald44

Bei diesen sogenannten "Flüchtlingen" handelt es sich zweifelsfrei um einen Sonderfall, der jedes Land zur Zurückweisung dieser berechtigt. Zum einen sind die "Flüchtlinge" gar keine Flüchtlinge, denn es gibt da keinen Gewaltherrscher, dessen blutdurstige Macht bis an die nordafrikanische Küste reichen würde. Das heißt, der Umstand "Flucht vor der Gefahr ermordet zu werden" ist überhaupt nicht gegeben.
Zum zweiten sind alle diese afrikanischen sogenannten "Flüchtlinge" nicht mir normalen Seeleuten, Seglern oder Freizeitkapitänen auf dem Mittelmeer zu vergleichen, die ungeplant durch einen Sturm oder eine Havarie in wirkliche Seenot geraten und die dies durch das Abfeuern von Notsignalen kundtun. Solche Havaristen würden keinesfalls nach einer Rettung aus Seenot in ein anderes Land verschleppt werden, sondern in ihr eigenes Land zurückgeführt werden. Beispiel: Ein deutscher Segler gerate auf der Nordsee in Seenot und würde von schottischen Seenotrettungsschiffen aufgenommen werden.Natürlich würden diese die Geretteten nicht nach Schottland verschleppen, sondern diese schnellstmöglich nach Deutschland überstellen, und damit wäre der echte Seenotrettungsfall zur alleseitigen Zufriedenheit abgeschlossen.
Diese Afrikaner indes simulieren absichtlich einen Seenotrettungsfall, denn sie benutzen bewußt einfache Schlauchbbote, um damit geradewegs in den Sichtbereich selbsternannter Schleuserboote zu gelangen, um durch diese ohne Papiere und Visum in das "Land ihrer Träume" zu gelangen, und das ist zumeist unser Land: Deutschland, das Land der Dämlichen.

Gravatar: siggi

Überall wird von der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu Abwehr einer Gefahr gesprochen. Eine Keule ist nicht immer verhältnismäßig. Wenn ein 600Tonnen Schiff ein kleineres von der Kaimauer vertreibt, dann ist das nicht verhältnismäßig. Hinzu kommt die Inkaufnahme von Menschenleben. Das war ein inhumaner Eingriff, widerspricht der ganze Rolle dieser Samariter. Die Kapitänin ist eine Terroristin.

Gravatar: Wolfram

Seerecht hin oder her - 40 oder 50 Sozialtouristen aus sicheren herkunftländern, von denen bestimmt wieder eine ganze Reihe in Deutschland Straftaten verüben werden - sind unserfer Politik einfach mehr wert als die Sicherheit von 80 Mio - und da sind sich Regieru ng und Opposition völlig einig !!!

Vor vier Jahren landeten völlig überladene Boote an den Küsten Griechenlands und Italiens an - da gab es tatsächlich ab und zu Seenot, vor allem dann, wenn alle Passagiere - kulturüblich in undisziplinierter Weise - gleichzeitig umsteigen wollten und die Schlauch-Boote kippten.

Heute geht es um perfekt organiesierte Schlepperei - und die ist, Seerecht hin oder her, einfach kriminell, auch wenn das Politik, Medien und Justiz heute überwiegend politisch korrekt ganz anders sehen !!!

Und unsere europaweit überwiegend rot-grün-infiltrierte Justiz ist eben mächtiger als die italienische Politik !!!

Mich würde es nicht wundern, wenn die kriminelle Kapitänin von Lampedousa auch noch den Freidensnobellpreis bekommen würde !!! Von dem Geld (über eine Mio) , dass der grüne TV-Narr hier in der BRD gesammelt hat können gleich ein paar mehr Schlepperschiffe gekauft werden, um die Untergang der europäischen jüdisch-christlichen Kultur noch zu beschleunigen ??? - Allein darum geht es doch hinter versteckter Hand !!!

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „In einem Gespräch mit der Neuen Züricher Zeitung schränkt der Zürcher Völkerrechtsprofessor Oliver Diggelmann ein: »Es gibt eine Pflicht zur Seenotrettung, auf die sich die Kapitänin beruft. Diese wurde aber nicht für Situationen geschaffen, in denen sich Tausende von Menschen auf seeuntauglichen Booten bewusst in Lebensgefahr bringen.« Der springende Punkt ist, dass sich die meisten Personen auf den Schlauchbooten »bewusst« in Lebensgefahr begeben. Das schafft eine völlig veränderte Lage. Das Gesetz lässt sich nicht mehr anwenden.“ ...

Da auch diese Rackete sicherlich im Auftrag eine Göttin(?) rettete(?), die sich ohnehin über jeglich-irdisches – besonders aber deutschen und EU-Recht – stellt, meint sie wahrscheinlich, auf der sicheren Seite zu stehen!

Klar: „Deutschland ´war` schon mal ein Rechtsstaat“!!!
https://www.youtube.com/watch?v=IPwhIWjfCYA,

Gravatar: Max

Ach, herrjemine, die Heulboje auf See Matsch ist aber auch eine Rackete. Sie hat die 2. Stufe gezündet und gleich ein Polizeiboot der italienischen Küstenwache torpediert-willkommen im 3. Seekrieg mit Italien. 3.Stufe des Seeungeheuers ist: ich bin nur meinem Gewissen verpflichtet und kann nicht anders- Hilfe ich bin eine Käßmann, Prost. 4. Stufe: Ich hau ab, weil, ich bin eine Rackete bin und zünde zur ultimativen Endstufe. Ich will den totalen Seekrieg, alle Schlepperbanden sollen sich unter der Niederländischen Flagge vereinigen, high noon.
Und noch was, der Bundespräsi ist voll uff meiner Seite und mein Vatter verkauft Gummibärcehn nach den Saudis, Gude und bis bald- eine Polemik, was solls.

Gravatar: Werner

Der Völkerrechtler Oliver Diggelmann hat es auf den Punkt gebracht. Wer sich auf seeuntauglichen Booten bewusst in Seenot begibt, ist selber schuld.
Das Recht ist völlig auf der Seite von Salvini und Italien. Die hochbezahlte Schlepperin und Menschenhändlerin muss hart bestraft werden.
Bei den Armuts und Wirtschaftsflüchtlingen handelt es sich nicht um Asylanten sondern um illegale Masseneinwanderung.
Das Asylrecht muss in Europa abgeschafft werden. Es muss eine Festung Europa erschaffen werden.

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