Wahlen müssten bis spätestens Mitte Februar 2023 stattfinden

Verfassungsgericht entscheidet am 16. November über Wahlwiederholung

Das Berliner Verfassungsgericht wird am 16. November über eine Wahlwiederholung in Berlin entscheiden. Das Wahldebakel vom September vergangenen Jahres wirkt nach, politisch steht der damalige Innensenator Geisel (SPD) mit dem Rücken zur Wand. Die Wahlen müssten spätestens Mitte Februar 2023 stattfinden.

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Der 16. November wird von den Parteien in Berlin ein wichtiges Datum sein. Dann entscheidet nämlich das Berliner Verfassungsgericht über die Wahlwiederholung. Sollte das Gericht beschließen, dass die Wahl in Berlin auf Ebene des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wiederholt werden muss, so haben diese Wahlen bis spätestens Mitte Februar 2023 stattzufinden. Die Tendenz beim Verfassungsgericht geht nach der vorläufigen Einschätzung in Richtung einer kompletten Wiederholung der beiden Wahlen auf Landes- und Bezirksebene. Die Sitzung am 16. November isst öffentlich.

Die Gefühlswelt bei den Parteien ist unterschiedlich. Die regierende SPD ist angeschlagen. Der für das Wahldebakel verantwortliche damalige Innensenator Geisel steht politisch mit dem Rücken zur Wand. Derzeit wird er zwar von Parteichefin Giffey, die selbst durch Betrügereien bei ihrer Doktorarbeit alles andere als ein unbeschriebenes Blatt ist, gegenwärtig als Stadtentwicklungssenator noch durchgeschleppt. Sollte es aber zu einer kompletten Wiederholung kommen, dürften Geisels politische Tage endgültig gezählt sein. Es ist daher wenig verwunderlich, dass die SPD darauf drängt, dass lediglich in einer sehr begrenzten Zahl von Wahllokalen neu gewählt werden soll.

Auch die politischen Linksaußen von der mehrfach umbenannten SED bekommen bezüglich einer kompletten Neuwahl Magenschmerzen. Denn sollte das Berliner Verfassungsgericht ein entsprechendes Urteil fällen, könnte das unter Umständen auch bedeuten, dass die Bundestagswahl in ganz Berlin erneut durchgeführt werden müsse. Die Linksaußen scheiterten auf Bundesebene an der Fünf-Prozent-Hürde und kamen nur durch den Gewinn von drei Direktmandaten ins Parlament. Eines dieser Mandate gewann man in Berlin mit einem Vorsprung  von gerade einmal 8.000 Stimmen. Bei einer Wahlwiederholung - und dem jetzigen Zustand der Partei - könnte dieser Vorsprung verloren gehen und dann wäre die Mauermörderpartei im Bundestag zum Zuschauen verurteilt.

Die Oppositionsparteien hingegen wittern Morgenluft. Sowohl CDU wie vor allem aber die AfD haben auf Landesebene in den vergangenen Wochen kräftig zugelegt. Lediglich die FDP kann von dieser Art Aufbruchstimmung nicht so recht profitieren. Ihre Teilhabe an der in fast allen Belangen versagenden Bundes-Ampel schlägt sich auch auf die Berliner Landesebene bis runter in die Bezirke durch.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: maasmaennchen

Pffffff!!!!....Hä? Bitte was?...!!!Verfassungsgericht!!!.....warum jetzt erst ihr Pfeifen in Karlsruhe.Jetzt müsst ihr wohl da zu viele darauf gedrängt haben.Flachpfeifenverein und verlängerter Arm der Hampelregierung.

Gravatar: asisi1

Verfassungsgericht ist der Witz des Jahrhunderts!
Wo waren diese überbezahlten Hilfsschüler als Merkel mit ihrem Handy eine demokratische Wahl abgekanzelt hat???
Auf dem goldenen Scheisshaus, das sie wegen ihrer devoten Haltung bekommen haben!

Gravatar: Jüppchen

Da haben die Damen und Herren Richter sich wahrlich viel Zeit gelassen. Und die Beschlüsse der illegalen Gremien werden nicht angetastet.
Frau Merkel hat eine "falsche" Wahl innerhalb von einem Tag rückgängig gemacht. Aber die hat sich auch um solche Kleinigkeiten wie die Verfassung gar nicht erst gekümmert.
Eine verfassungsgerechte Wahl wird verfassungswidrig sofort rückgängig gemacht, eine verfassungswidrige Wahl wird - eventuell - nach anderthalb Jahren rückgängig gemacht - so läuft Demokratie!

Gravatar: Goldfisch

Warum kann das nicht eine Wahlkommision entscheiden.
Für jeden Kack wird das Verfassungsgericht angerufen.

Gravatar: Berthold Schaebens

?
Die Wahlwiederholung hätte spätestens Dez. 2021 stattfinden müssen!

Gravatar: asisi1

Diese Entscheidung hat für mich einen Stellenwert, wie esse ich mein Ei heute weich gekocht oder hart gekocht!
Völlig überflüssige Bude und nur um devoten Parteigängern einen dicken Posten zu beschaffen!

Gravatar: individuum verus

Ich bin kein Staatsrechtler, aber ich stelle mir die Frage, ob das Berliner Verfassungsgericht zu einer einfachen Wahlwiederholung tendiert, also die Wahl von September 2021 für ungültig erklärt, oder das angegriffene Wahlergebnis wegen vorsätzlicher Wahlmanipulation als von vorneherein nichtig einstuft, was dann wohl zur Konsequenz haben könnte, daß alle von der durch diese Schandwahl "ins Amt gelangte" Landesregierung und Bezirksvertretungen erlassen Gesetze und Verordnungen ebenso von vorneherein nichtig sein könnten.

Irre ich mich?

Was ist im Fall der Nichtigkeitserklärung, hätte das auch im Nachhinein Auswirkungen auf Abstimmungsergebnisse Berlins im Bundesrat?

Denn wenn ich die Rechtslage richtig verstehe, wäre im Fall der Nichtigkeitserklärung wohl die bis vor den Wahlen amtierende Berliner Landesregierung als einzige geschäftsführend legitimiert gewesen.

Mir ist klar, daß es in der bundesrepublikanischen Rechtsgeschichte bisher keinen so gelagerten Präzedenzfall gibt, es scheint hier auch juristisches Neuland betreten zu werden.

Eine weitere Frage die ich mir stelle, ist die der nach der Rechtmäßigkeit von Ernennungen von Beamten oder allgemein der Stellenvergabe durch die "aktuelle" Berliner Landesregierung? Hätten sie ggfs. Bestand? Ich habe da das Wort „Vertrauensschutz“ im Hinterkopf.

Vielleicht könnte jemand aus der geneigten Leserschaft hierzu kurz etwas Licht in mein Dunkeln bringen? Dafür meinerseits bereits jetzt besten Dank im voraus.

Gravatar: Croata

Für mich persönlich - ist das ein Skandal No.1 in ganz Europa.
Eigentlich - Skandal des Jahres 2022.

Gravatar: emilia

Na, dann passt mal auf, am 27. November kommt die Entscheidung, es bleibt alles so wie es ist!

Gravatar: D.Eppendorfer

Bis dahin hat sich weiteres Betrugs-Gesindel in lukrativen systemrelevanten Pöstchen eingenistet und ist daraus dann nicht mehr zu entfernen.

Diese Intervention des BVerfG ist also nur eine Scheinkorrektur ohne reale Folgen im stinkenden Politiksumpf.

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