Landtagswahlen in Sachsen

Verfassungsgericht bewilligte Listen zur Wahl in Sachsen

Das Landesverfassungsgericht des Freistaats Sachsen hat die Rechte der Wähler gegenüber der Verwaltung gestärkt. Es erklärte den Wählerwillen für gewichtiger als einen formalen Verstoß gegen die Wahlrechtsordnung.

Sachsen. Quelle: Wikipedia
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Aller Voraussicht nach darf die Alternative für Deutschland mit dreißig statt nur mit achtzehn Kandidaten auf ihrer Liste zur Landtagswahl in Sachsen antreten. Das Landesverfassungsgericht hat die Entscheidung der Wahlkommission, die Landesliste der AfD zu kürzen, in Teilen für nichtig erklärt.

Ihre Entscheidung hatte die Wahlkommission mit dem formal nicht korrekten Wahlverfahren der AfD begründet. Die Partei hatte ihre Landesliste auf einem geteilten Wahlparteitag wählen lassen und dabei beim zweiten Termin das Wahlverfahren ab Listenplatz 31 geändert. Auch nach Ansicht vieler Wahlrechtsexperten handelte es sich um ein äußert kritikwürdiges Vorgehen.

Die Wahlkommission hatte der Partei anschließend alle Plätze der zweiten Hälfte des Parteitags von der eingereichten Liste gestrichen. Dieses Verfahren war anschließend wiederum von Experten und Kommentatoren als »engstirnig« kritisiert worden.

Der ganze Vorgang zeigt: Es gibt politische Vertreter in Wahlkommissionen, die die Alternative für Deutschland mit Methoden klein halten wollen, die wenig mit Demokratie aber viel mit Machterhalt zu tun haben.

Und es gibt Vertreter in Gerichten, denen hat der allgegenwärtige links-faschistische »Kampf gegen Rechts« noch nicht den Sinn für die wesentlichen Elemente einer demokratischen Ordnung vernebelt. Ihnen bedeutet der Wählerwille mehr als die schlampige Durchführung eines Wahlparteitags durch die AfD. Diese dritte Macht erweist sich heute einmal mehr als das stärkste Bollwerk der Demokratie gegen die Anmaßungen der Radikalen aller Seiten.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Sigmund Westerwick

Schwieriges Gelände an der Elbe

Ich glaube die Richter geben nur soviel Spielraum für die Afd wie sie unbvedingt müssen.
Wenn der AfD aale Plätze der 2. Wahl genommen worden wäre hätte es möglicherweise eine Protestwahl gegeben, die den SUmpf auf CDU und SPD weggefegt hätte.
Mit den jetzt 'erworbenen' 31 Listenplätzen kann die AfD relativ gut leben, man hat sich also arrangiert, und letztlich haben die etwablierten Parteien nur erkannt, daß Sachsen und wahrscheinlich auch Brandenburg an die 'Ungläubigen' verloren ist.
Das darf natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, daß der AfD weiterhin das Leben möglichst schwer gemacht wird.

Gravatar: Frost

Alle Richter sind noch nicht durch die dümmste Frau Europas beinflusst. Das gibt dem untergehenden Deutschland noch ein Funken Hoffnung. Das lässt auch wünschen, das die weichgespülten "Rechtsstaatler" auch mal über ihre Unterwürfigkeit nachdenken.

Gravatar: Tom der Erste

Die Wahlausschußleiterin Carola Schreck aus Westdeutschland wurde extra erst vor kurzem installiert , natürlich nur um die AfD irgendwie zu schädigen. Gesucht und gefunden wurde das berühmte Haar in der Suppe, natürlich NUR bei EINER Partei. Machtpoker , Günstlingswirtschaft und rücksichtsloses Vorgehen bei den sogenannnten " Etablierten" ist da natürlich nicht relevant. Da ist alles in Ordnung und die Posten werden nach Gutdünken und Parteibuch vergeben. Wenn der Bundestag aufgrund fehlernder Abgeordneter nicht beschlußfähig ist , und dies von der AfD angesprochen wird dann gehen die Altparteien mit hämischen Bemerkungen einfach darüber weg, das kümmert sie nicht.

Als Nächstes muß diese Frau Schreck aufgrund Parteinahme aus dem Wahlausschuß enfernt werden und am Besten dorthin gehen wo sie hergekommen ist.

Allerdings ist nun zu erwarten, daß der AfD neue Steine in den Weg gelegt werden und nötigenfalls ein handfester Skandal entweder provoziert oder frei erfunden wird.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Der ganze Vorgang zeigt: Es gibt politische Vertreter in Wahlkommissionen, die die Alternative für Deutschland mit Methoden klein halten wollen, die wenig mit Demokratie aber viel mit Machterhalt zu tun haben.
Und es gibt Vertreter in Gerichten, denen hat der allgegenwärtige links-faschistische »Kampf gegen Rechts« noch nicht den Sinn für die wesentlichen Elemente einer demokratischen Ordnung vernebelt. Ihnen bedeutet der Wählerwille mehr als die schlampige Durchführung eines Wahlparteitags durch die AfD. Diese dritte Macht erweist sich heute einmal mehr als das stärkste Bollwerk der Demokratie gegen die Anmaßungen der Radikalen aller Seiten.“ ...

Steht dies nicht aber völlig konträr zur Ansicht der „Christlichen(?) Demokraten(?)"
https://www.youtube.com/watch?time_continue=7&v=4Y1lZQsyuSQ
welche als „Handlanger der Mafia“
https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/La-Mafia-in-Germania/Der-Fisch-stinkt-vom-Kopf-her-CDU-ist-Handlanger-der-Mafia/posting-31179435/show/
ganz besonders in Sachsen ihr Unwesen treibt
http://www.klausbartl.de/fileadmin/user_upload/dateien/5Medien/52Medienbeitraege/jw-2014-07-05-90.pdf
- und das schon seit König Kurt(!)
https://www.youtube.com/watch?v=ehu-P_o-Nw0,
der damit nicht nur die meisten Rentner des angeblich
´vereinigten` Deutschland schwer belastet!!!

Gravatar: Gerd Müller

Leichtes aufatmen ...
Es gibt noch Richter, die ihr Handwerk mit Aufrichtigkeit und Würde ausüben !

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