»Ungarn gehört den Ungarn!«

Verfassungsänderung in Ungarn zum Schutz vor Woke

Das ungarische Parlament hat mit breiter Mehrheit eine neue Verfassungsänderung verabschiedet. Das neue Gesetz legt fest, dass das Geschlecht etwas ist, mit dem man geboren wird – männlich oder weiblich – und gibt dem Staat ein klares Mandat, diesen Grundsatz zu verteidigen.

Foto: Daily News Hungary / PD
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Die Verfassungsänderung wurde mit 140 Ja-Stimmen und 21 Nein-Stimmen angenommen, berichtet Euronews. Die linke Momentum-Partei versuchte, die Abstimmung im Parlament durch Trillerpfeifen und das Schwenken von Transparenten zu sabotieren. Anschließend führten die Aktivisten der Partei einen Protestmarsch in Richtung der Präsidentenresidenz durch, wurden jedoch an der Kettenbrücke von der Polizei gestoppt.

Neben der Definition des Geschlechts als biologisch und unveränderlich gehört dazu auch ein Verbot der Herstellung, des Konsums und der Verbreitung von Drogen. Darüber hinaus kann die ungarische Staatsbürgerschaft nun Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit entzogen werden, die als Bedrohung für die Sicherheit oder Ordnung des Landes gelten. Das Recht des Kindes auf körperliche, geistige und moralische Entwicklung hat gesetzlich Vorrang vor anderen Rechten – mit Ausnahme des Rechts auf Leben.

Ministerpräsident Viktor Orbán begrüßt die Entscheidung: »Die Verfassungsänderung Ungarns ist nun Gesetz. Wir schützen die Entwicklung von Kindern, bekräftigen, dass ein Mensch als Mann oder Frau geboren wird, und treten entschieden gegen Drogen und ausländische Einmischung ein.« In Ungarn gelte der gesunde Menschenverstand, sagt er. »Ungarn gehört den Ungarn!«

Darüber hinaus verschärft die Regierung die Kontrollen im Zusammenhang mit Ausnahmezuständen. Ab Januar 2026 ist für die vorübergehende Aussetzung bestimmter Gesetze eine qualifizierte Mehrheit im Parlament erforderlich. Gleichzeitig wird das Renteneintrittsalter für Staatsanwälte auf 70 Jahre angehoben. Zoltán Kovács, Staatssekretär für internationale Kommunikation, kommentiert die Verfassungsänderung: »Diese Änderungen sind notwendig, um unsere nationale Souveränität zu bewahren und die Gesellschaft vor zunehmendem ausländischen Einfluss und ideologischem Druck zu schützen. Ungarn gehört den Ungarn – rechtlich, kulturell und verfassungsmäßig.«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Johannes Friedrich

Es ist begrüßenswert und gibt Anlaß zur Hoffnung, wenn diesem Irrsinn von immer mehr Ländern ein Ende gesetzt wird.

Die Linken haben mit ihrem Verhalten wieder einmal gezeigt, wes Geistes Kind sie sind.

Gravatar: Else Schrammen

Mein tägliches Flehen:Gebt uns wenigstens einen halben Orban und einen halben Trump. Deutschland wäre eine Insel der Glückseligen. Aber was bekommen wir? Einen wahrheitsliebenden Fritze und einen sparsamen Lars?!

Gravatar: werner S

Der Mann ist gut, aber nur für Ungarn. Schade.

Gravatar: Ramona

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