Bundesfinanzhof sieht Ehe als Voraussetzung zur Familie

Vater erhält kein höheres Kindergeld, wenn er nicht mit der Kindsmutter verheiratet ist

Eltern müssen verheiratet sein, um mehr Kindergeld zu erhalten. Dies stellte der Bundesfinanzhof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil fest. Im vorliegenden Fall hatte ein Vater die Erhöhung des Kindergelds um 6 Euro pro Monat einklagen wollen. Die Klage des Vaters aus Nordrhein-Westfalen wies der Bundesfinanzhof ab.

By AHert [CC BY-SA 3.0 or GFDL], from Wikimedia Commons
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Eltern müssen verheiratet sein, um mehr Kindergeld zu erhalten. Dies stellte der Bundesfinanzhof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil fest. Im vorliegenden Fall hatte ein Vater die Erhöhung des Kindergelds um 6 Euro pro Monat einklagen wollen. Begründung: Er lebe zusammen mit seiner Partnerin, deren zwei Kindern aus einer früheren Beziehung und der gemeinsamen Tochter in einem Haushalt zusammen. Nunmehr wollte der Mann die gemeinsame Tochter als „drittes Kind“ zählen lassen, wodurch sich der Kindergeldbetrag entsprechend erhöht. Das Kindergeld hätte dann statt 190 Euro ab dem Klagejahr 2016 insgesamt 196 Euro betragen.

Die Klage des Vaters aus Nordrhein-Westfalen wies der Bundesfinanzhof ab. Auf den Zählvorteil beim Kindergeld könne dieser keinen Anspruch erheben, denn die Grundlage dafür bilde der Ehestand mit der Mutter des Kindes. Das Kindergeld, das das steuerlich relevante Existenzminimum des Kindes abbildet, diene der Förderung von Familien. Dazu gehöre steuerrechtlich keine Konstellation wie die „Patchworkfamilie“. Familie entsteht laut Urteil „nicht mit der bloßen Haushaltsaufnahme, sondern erfordert als weiteres Indiz eine gesteigerte Verbundenheit zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Kind“, die selbst dann fortbesteht, „wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.“ Zum anderen bestehe durch die Ehe eine erhöhte Bindung des einen Ehegatten zu den Kindern des anderen Ehegatten. Dies fehle in einer Patchworkfamilie.

Allerdings hätte es eine relativ einfache Lösung gegeben: Die Mutter hätte den Kindergeldanspruch vom Vater auf sich übertragen lassen müssen. Da es sich bei den Kindern um drei leibliche Kinder der Frau handelt, wäre der Zählvorteil – ungeachtet des nichtehelichen Standes – wieder in Kraft getreten.

(Initiative Familienschutz)

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Freidenker

Die Staatsorgane drehen es sich in linkischer Weise zurecht, je nachdem, wie sie den Bürger besser um seine Rechte bringen können.
Die Zahlungen werden dem Kindergeldberechtigten eingeschränkt, wenn er nicht verheiratet ist - aber sobald die Freundin Hartz 4 bekommen soll, will der Staat, dass der Freund trotz der Nicht-Heirat für die Frau aufkommen soll.
Das solche Verkommenheit in Gesetzen Niederschlag findet, zeigt auf, was für heruntergekommene Zeitgenossen die Gesetze beschließen.

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