Bundesfinanzhof sieht Ehe als Voraussetzung zur Familie

Vater erhält kein höheres Kindergeld, wenn er nicht mit der Kindsmutter verheiratet ist

Eltern müssen verheiratet sein, um mehr Kindergeld zu erhalten. Dies stellte der Bundesfinanzhof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil fest. Im vorliegenden Fall hatte ein Vater die Erhöhung des Kindergelds um 6 Euro pro Monat einklagen wollen. Die Klage des Vaters aus Nordrhein-Westfalen wies der Bundesfinanzhof ab.

By AHert [CC BY-SA 3.0 or GFDL], from Wikimedia Commons
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Eltern müssen verheiratet sein, um mehr Kindergeld zu erhalten. Dies stellte der Bundesfinanzhof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil fest. Im vorliegenden Fall hatte ein Vater die Erhöhung des Kindergelds um 6 Euro pro Monat einklagen wollen. Begründung: Er lebe zusammen mit seiner Partnerin, deren zwei Kindern aus einer früheren Beziehung und der gemeinsamen Tochter in einem Haushalt zusammen. Nunmehr wollte der Mann die gemeinsame Tochter als „drittes Kind“ zählen lassen, wodurch sich der Kindergeldbetrag entsprechend erhöht. Das Kindergeld hätte dann statt 190 Euro ab dem Klagejahr 2016 insgesamt 196 Euro betragen.

Die Klage des Vaters aus Nordrhein-Westfalen wies der Bundesfinanzhof ab. Auf den Zählvorteil beim Kindergeld könne dieser keinen Anspruch erheben, denn die Grundlage dafür bilde der Ehestand mit der Mutter des Kindes. Das Kindergeld, das das steuerlich relevante Existenzminimum des Kindes abbildet, diene der Förderung von Familien. Dazu gehöre steuerrechtlich keine Konstellation wie die „Patchworkfamilie“. Familie entsteht laut Urteil „nicht mit der bloßen Haushaltsaufnahme, sondern erfordert als weiteres Indiz eine gesteigerte Verbundenheit zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Kind“, die selbst dann fortbesteht, „wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.“ Zum anderen bestehe durch die Ehe eine erhöhte Bindung des einen Ehegatten zu den Kindern des anderen Ehegatten. Dies fehle in einer Patchworkfamilie.

Allerdings hätte es eine relativ einfache Lösung gegeben: Die Mutter hätte den Kindergeldanspruch vom Vater auf sich übertragen lassen müssen. Da es sich bei den Kindern um drei leibliche Kinder der Frau handelt, wäre der Zählvorteil – ungeachtet des nichtehelichen Standes – wieder in Kraft getreten.

(Initiative Familienschutz)

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Dirk S

@ Frank

Zitat:"Offenbar bietet das NICHTverheiratetsein ja auch emense Vorteile für beide Seiten,"

Eigentlich nur, wenn die eine Seite Unterhalt aus einer Vorehe beziehen kann oder eine eigene Rente / Pension bezieht, die im Heiratsfall wegfallen würde. Ansonsten halten sich die Vorteile in sehr engen Grenzen. Ein großer Verteil ist allerdings, dass die Beendigung der Beziehung verhältnismäßig unkompliziert ist.

Zitat:"während die Vorteile -falls man das so nennen darf- des VERHEIRATETsein´s ganz offensichtlich sehr ÜBERSCHAUBAR sind."

Nun ja, steuerrechtlich hat die Ehe dann Vorteile, wenn die Einkommensunterschiede zwischen den Ehepartnern hoch sind. Ansonsten hält es sich in Grenzen. Von den Kosten einer Scheidung wollen wir erst gar nicht anfangen. ;-)

Zitat:"Wir brauchen unsere FRAUEN zurück!"

Nicht die Weiber sind das (steuerliche) Problem, die Steuervergünstigungen der Ehe auch ohne Kinder sind inzwischen zu einem Problem geworden, da sie Begehrlichkeiten wecken.
Wir brauchen ein anderes Steuerrecht, das die Steuervergünstigungen, die der Staat der Ehe einräumt, in der Hoffung, dass aus dieser Ehe Kinder entspringen, nimmt und an das tatsächliche Vorhandensein von Kindern koppelt. Also die Steuervergünstigungen denen nimmt, bei denen nur die Hoffnung besteht, dass sie Kinder liefern könnten und die denen geben, die bereits geliefert haben. Wäre definitiv familienfreundlicher und viele Probleme und Begehrlichkeiten würden sich von alleine erledigen.

Zitat:"Die meisten sind mit der Emanzipation einfach abgehauen und haben sich damit langfristig selbst die Beine weggehauen."

Und? Egal, müssen sie eben selber ausbaden. Einfach jammern lassen und fertisch.

@ Freidenker

Zitat:"Sie verstehen offensichtlich nicht, worum es geht:"

Doch, ich verstehe, dass Steuerrecht und Sozialrecht 2 verschieden Paar Stiefel sind.

Zitat:"Wenn er einerseits Nichtverheirateten eine Sozialleistung verweigert,"

Tut er doch gar nicht. Das Urteil ist steuerrechtlich vollkommen konsistent. Und Kindergeld ist, entgegen der weitläufigen Meinung, keine Sozialleistung, sondern eine Vorauszahlung auf den steuerlichen Kinderfreibetrag. Selbst bei Harzies.

Zitat:"andererseits aber Nichtverheirateten Dinge aufbürdet, bei denen er sich an Verheirateten orientiert, ist das ungerecht."

Nö. Die Bildung einer Wirtschaftsgemeinschaft hat nichts mit einer Ehe zu tun, nur bilden zusammenwohnende Eheleute automatisch eine Wirtschaftsgemeinschaft. Es geht bei der Wirtschaftsgemeinschaft darum, ob Menschen zusammen wirtschaften oder nicht. Das würde eine Mutter mit ihrem Sohn auch tun, ganz ohne dass sie verheiratet sein müssen.
Da ist nichts ungerecht, wer zusammen wirtschaftet, bildet eine Wirtschaftsgemeinschaft und wird auch so behandelt. Wer das nicht möchte, muss nachweisen, dass es sich nicht um eine Wirtschaftsgemeinschaft handelt, getrennte (abschließbare) Zimmer und Kühlschränke sind da schon recht hilfreich. Ebenso Untermietverträge oder WG-Verträge.
Dass der Staat bei Menschen, die (ohne Untermietvertrag oder ähnlichem) in einer Wohnung zusammenleben, zuerst mal von einer Wirtschaftsgemeinschaft ausgeht, entspricht nun mal der allgemeinen Lebenserfahrung. Ansonsten kann man der Arge ja darlegen, warum (oder besser noch: nachweisen, das) man keine Wirtschaftsgemeinschaft bildet.

Zitat:"Es spielt doch keinerlei Rolle, ob nun das Steuerrecht oder Sozialrecht im einen oder anderen Fall zuständig ist."

Doch. Ich weiß nicht, woher Sie Ihr Einkommen beziehen, aber ich kenne ganz genau die Unterschiede zwischen Steuer- und Sozialrecht.
Steuer ist das, was ich zahle, ohne eine kostengerechte Gegenleistung zu bekommen. Sozialabgaben sind das, was ich zahle, in der Hoffnung, eine kostengerechte Gegenleistung zu bekommen, wenn ich sie mal brauche.
Gemeinsam haben in meinem Fall beide, dass sie Abzüge auf meiner Verdienstabrechung darstellen. Immerhin kann man die Sozialbeiträge bei der Steuer einkommensmindernd gelten machen.

Zitat:"Die Inkonsequenz des Staates zählt hier - entweder, er behandelt Unverheiratete i m m e r wie Unverheiratete - oder er behandelt sie permanent so wie Verheiratete."

Selbst wenn beide verheiratet gewesen wären, hätte des Kind des Mannes nicht automatisch das 3. Steuerkind sein müssen. Das wäre es nur, wenn beide Eheleute eine gemeinsame Steuerveranlagung erklären würden. Ansonsten würde auch bei einer Ehe ("getrennte Veranlagung") die gleiche Situation vorliegen, wie beschrieben.

@ Thomas Waibel

Zitat:"Die Frage ist nur, wie lange wird sich dieser Urteil halten können."

Da es um Staatseinnahmen geht, sehr lange. Egal was für einen Quatsch ansonsten gemacht wird, wenn es um "sein Geld" geht, ist der Staat erstaunlich konservativ. Man könnte sagen, im Vergleich dazu war selbst der alte Bismarck ein Revolutionär. ;-)

Anlagefreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Manni

Na ja in Anbetracht der Kindergelder die ins Ausland fliessen wo keiner weiss wer denn Kindergeld überhaubt erhält is das doch Peanuts oder?Genau hier greift das Gesetz :Bist du Deutscher haste selber schuld. Und das genau haben die Deutschen.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

„Vater erhält kein höheres Kindergeld, wenn er nicht mit der Kindsmutter verheiratet ist“

Da Kinder lt. eindeutiger Feststellung des Bundesverfassungsgerichts nicht ihrer Eltern gehören sondern dem Staat
https://robertknoche.files.wordpress.com/2015/05/bundesverfassungsgericht-stellt-eindeutig-fest-kinder-gehc3b6ren-dem-staat-sciencefiles-kritische-wissenschaft-critical-science.pdf
erwartete auch ich eine derartige Entscheidung schon seit Langem.

Weil gut erzogene Kids als göttliches(?) Kanonenfutter doch viel teuer sind???

Ist es der Bundesregierung etwa auch deshalb seit Merkel scheinbar völlig egal, wie viele Kinderehen es in Deutschland gibt?
https://www.welt.de/politik/deutschland/article178615088/Verheiratete-Minderjaehrige-Regierung-weiss-nicht-wie-viele-Kinderehen-es-gibt.html

Gravatar: Harald

Alles die selbe Blase, von ganz unten bis nach ganz oben, in der Politik und in der Justiz. Ein in sich verflochtener und korrupter Sumpf. Die selben Schulen oder Internate, man kennt sich von der Uni und von der Partei und tanzt gemeinsam den Tango korrupti.

Gravatar: Thomas Waibel

Eine richtige Entscheidung, weil der deutsche Staat verpflichtet ist, die Familie, die (nur) auf einer wahren Ehe, und nicht auf einer wilden oder homosexuellen "Ehe", basieren kann, zu schützen hat.

Die Frage ist nur, wie lange wird sich dieser Urteil halten können.

Für das Establishment ist die Familie nur schutzwürdig, wenn es darum geht, den Familiennachzug von Ausländern durchzusetzen oder die deren Abschiebung zu verhindern.

Gravatar: Freidenker

@ Dirk S.

Sie verstehen offensichtlich nicht, worum es geht: Es geht darum, dass der Staat mit zweierlei Maß misst. Wenn er einerseits Nichtverheirateten eine Sozialleistung verweigert, andererseits aber Nichtverheirateten Dinge aufbürdet, bei denen er sich an Verheirateten orientiert, ist das ungerecht.
Es spielt doch keinerlei Rolle, ob nun das Steuerrecht oder Sozialrecht im einen oder anderen Fall zuständig ist.
Die Inkonsequenz des Staates zählt hier - entweder, er behandelt Unverheiratete i m m e r wie Unverheiratete - oder er behandelt sie permanent so wie Verheiratete. Diese Rosinenpickerei, die der Staat betreibt, ist skandalös!

Gravatar: Frank

Von der Erbsenzählerei mal abgesehen..

Ersteinmal: Gut gezählt!

Aber...

Es zeigt wie brennend die Probleme der Modernen Zeit OHNE FRAUEN sind. Patchworkfamilien werden zu Regel und sie brauchen einen anderen Rechtsstand. Offenbar bietet das NICHTverheiratetsein ja auch emense Vorteile für beide Seiten, während die Vorteile -falls man das so nennen darf- des VERHEIRATETsein´s ganz offensichtlich sehr ÜBERSCHAUBAR sind.

Da liegt der Hase im Pfeffer!

Wir brauchen unsere FRAUEN zurück!

Die meisten sind mit der Emanzipation einfach abgehauen und haben sich damit langfristig selbst die Beine weggehauen. Aber sowas von!!!

(Ich spreche aus Erfahrung, bin selber Patchworker)

Gravatar: Dirk S

@ Freidenker

Steuer Nachtrag: Wahrscheinlich wird der Mann mit einem Kind auf der Steuerkarte vom Soli befreit sein. In diesem Fall muss er sich entscheiden, entweder 6€ mehr Kindergeld durch Übertragung der Kindergeldberechtigung an die Mutter und Soli zahlen oder kein Soli und dafür 6€ weniger Kindergeld.

Nachgetragene Grüße,

Dirk S

Gravatar: Dirk S

@ Freidenker

Zitat:"Die Zahlungen werden dem Kindergeldberechtigten eingeschränkt, wenn er nicht verheiratet ist"

Nein, denn er hat nur auf ein Kind (sein leibliches) Anspruch auf den steuerlichen Kinderfreibetrag. Die Zählweise ist korrekt, es ist Steuerkind 1 auf seiner Steuerkarte. Wäre er verheiratet und beide hätten eine gemeinsame Steuerveranlagung, dann würden die beiden anderen Kinder der Frau steuerlich mitgezählt und sein Kind Steuerkind 3. Den gleichen Effekt hätte es, wenn sie das Kindergeld auch für ihr 3. Kind beziehen würde.

Mir ist ohnehin nicht klar, warum die das nicht so machen. Der einzige Grund, der mir einfällt, ist, dass der Mann so gut verdient, dass der steuerliche Kinderfreibetrag mehr als das Kindergeld bringt. Wobei die ganze Aktion sich nur dann lohnen würde, wenn er per Lohnsteuerjahresausgleich weniger als 72€ fürs Kind zurück bekommen würde. Ansonsten würden die 6€ mehr Kindergeld auch bei der Auszahlung der Differenz des Steuerfreibetrages abgezogen werden. (Siehe weiter unten.)

Zitat:" - aber sobald die Freundin Hartz 4 bekommen soll, will der Staat, dass der Freund trotz der Nicht-Heirat für die Frau aufkommen soll."

Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun, hier geht es um Steuerrecht, bei Hartz IV um Sozialrecht und ggfs. Unterhaltsrecht. Und wie ich oben schon geschrieben habe, rein von der Steuerrechtslogik her ist die Entscheidung vollkommen korrekt.

@ Zicky

Zitat:"Und ich dachte immer, dass Kindergeld ist für Kinder gedacht. "

Jain. Das Kindergeld ist die Auszahlung des steuerlichen Kinderfreibetrages, der dem Existenzminimum des Kindes entspricht. Beim Lohnsteuerjahresausgleich (wenn eingereicht) wird dann geprüft, ob der Steuerfreibetrag mehr bringt als das Kindergeld, wenn ja, wird die Differenz erstattet, wenn nein, passiert nix.

Zitat:"für Deutsche gilt:"

Ein deutsches Leben: Ca. 5 kg Papier.

Steuerfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Zicky

Und ich dachte immer, dass Kindergeld ist für Kinder gedacht. Aber egal. Es ist vermutlich nur ein deutsches Kind.
Wäre es ein elternloses geflüchtetes Kind mit "32 Jahren" und Vollbart, aus einem unbekanntem Moslemland, stünden ihm selbstverständlich tausende von Euros monatlich zu.
Und dass man dem Kind diese 6 Euro verweigert, nur weil der Vater möglicherweise aus Unwissenheit den falschen "Zählvorgang" seiner Kinder gewählt hat, ist auch so richtig deutsche Behörden.

für Deutsche gilt:
Formulare, Formulare,
von der Wiege
bis zur Bahre.

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