Noch immer verteidigt Gesundheitsminister Karl Lauterbach seine von ihm als Kommunikationspanne beschriebene Halbierung des Genesenenstatus als richtigen Ansatz im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Ihn kümmern dabei weder Wissenschaften noch Leitlinien der EU. Er, Lauterbach, hat recht.
Nun haben Richter am Verwaltungsgericht Osnabrück deutlich gemacht, dass Karl Lauterbach im Unrecht ist. Ein aufrechter Bürger hat gegen die Neuregelung geklagt und, wie von den meisten juristischen und medizinischen Fachleuten erwartet, gewonnen. Die Halbierung des Genesenenstatus auf 90 Tage verstößt gegen das Grundgesetz. Ein härteres Verdammungsurteil gibt es in Deutschland nicht.
Der Landkreis wird damit verpflichtet, dem Bürger, der geklagt hat, einen Nachweis für sechs Monate auszustellen. Zugleich wird die Verwaltung angewiesen, an Stelle der von Lauterbach im Januar verhängten Verordnung die Regelung vom Mai 2021 anzuwenden.
In seiner Begründung verwies die Richter darauf, dass die zuständige Behörde, das Robert-Koch-Institut, RKI, die Bürger intransparent informiert habe, indem es auf einer Website die Einschränkung der Grundrechte verkündet habe. Der Ausschluss Einzelner vom öffentlichen Leben habe eine »hohe Grundrechtsrelevanz« und könne nicht auf diesem Weg entschieden und verbreitet werden. Weiter habe die Behörde nur ungenügend begründet, warum der Genesenenstatus zu halbieren sei.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von zwei Wochen noch vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden. Ferner gilt die Entscheidung, wenn sie rechtskräftig wird, nur für diesen einen Kläger. Ein Verwaltungsgericht darf nicht über die grundsätzliche Rechtsgültigkeit dieser Norm entscheiden. Jeder einzelne Genesene, dem Karl Lauterbach mit seiner Willküraktion die Grundrechte einschränkt, muss also selber klagen, mit nun allerdings noch besseren Aussichten auf Erfolg. Mit anderen Worten:
Auf Karl Lauterbach rollt eine Klagewelle zu. Ob er dagegen einen Wellenbrecher findet, wird sich zeigen. Beim seinem Kampf gegen Corona hatte er mit seinen fixen Ideen keinen Erfolg. Dass es ihm vor Gericht besser ergeht, ist allerdings nicht sehr wahrscheinlich. In jedem Fall sind die genesenen Bürger aufgefordert, gegen den Willkürakt des Gesundheitsminister Einspruch einzulegen.
Kommentare zum Artikel
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"Er, Lauterbach, hat recht."
Panik-Kalle nicht nur Fürst der Wissenschaft sondern auch Super-Star-Jurist. Wer hätte das gedacht?
Möge er sich in seine Heimatstadt Düren begeben; da gehört er hin.
In dieser schönen Stadt gibt es eine Bekloppten-Anstalt!!!
Das ein Gesundheitsstatus überhaupt mit dem Grundgesetz kompatibel sein soll.
Mir kommt es bei dem Urteil eher so vor wie, 3 Monate gewonnen und ein Lebenslang verloren.
Guten Morgen, schöner Tag heute - ein Lied fällt mir ein für Herrn Lauterbach :
- Wenn ich komm,
wenn ich komm,
wenn ich wieder wieder komm....
:-)