Seehofers Wiedereinreisesperre ohne abschreckende Wirkung

Unverändert kehren Abgeschobene wieder zurück

Die im Juni 2018 von Innenminister Seehofer (CSU) erlassene Regelung, dass Abgeschobene mit Wiedereinreisesperre auch bei erneutem Asylantrag an der Grenze zurückgewiesen werden können, blieb wirkungslos. Nach wie vor kommen rund 100 monatlich zurück.

Foto: Henning Schlottmann/ Wikimedia Commons/ CC BY-SA 3.0 DE
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Die von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) getroffenen Maßnahmen zur Zurückweisung von Abgeschobenen, die trotz Einreisesperre wieder in die Bundesrepublik kommen, entfalten bisher keine abschreckende Wirkung. So wurden nach Angaben der Bundespolizei »im Jahr 2018 durchschnittlich 100 Personen pro Monat festgestellt, gegen die ein Einreiseverbot bestand«.

In der zweiten Jahreshälfte 2018 trat keine Veränderung gegenüber dem ersten Halbjahr ein, da auch hier monatlich durchschnittlich 100 illegale Migranten die Grenze überschritten. Das war der Fall, obwohl seit Juni die Bundespolizei Personen mit Einreisesperre zurückweisen darf, auch wenn diese angeben, erneut Schutz zu suchen. Unter den rund 100 Aufgegriffenen pro Monat wurden nur »rund 43 Prozent« in Grenzkontrollen festgestellt.

Solche Kontrollen bestehen nur am Grenzabschnitt zu Österreich und an den Flug- und Seehäfen. Restliche 57 Prozent wurden im Inland aufgegriffen. Nach Zahlen der Bundespolizei wurde 2018 »in 84 Prozent der Fälle entschieden, dass die Personen, welche im Zuge von Grenzkontrollen festgestellt wurden, zurückgewiesen werden sollen«. Ob tatsächlich eine Zurückweisung erfolgte, könne man nicht mit Sicherheit sagen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Werner

Ich hab meine Eier in Heidelberg verloren. Ungeheuerlich was in der BRD abgeht.

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