Asylanträge für Ungarn sind ab sofort in den Heimatländern zu stellen

Ungarn löst Auffanglager an Grenze zu Serbien auf

Ungarn hat aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) damit begonnen, seine Auffanglager an der Grenze zu Serbien aufzulösen. Zudem hat es eine neue Richtlinie für Asylverfahren erlassen. Aslysuchende haben ab sofort in ihrem Heimatland bei der ungarischen Vertretung um Asyl nachzusuchen.

Foto: en.kremlin.ru
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Regierung in Ungarn auferlegt, sie habe die Auffanglager an der serbischen Grenze aufzulösen. Diese Transitlager, seit 2015 in Betrieb, seien ungesetzlich und würden nicht den diversen Asylrichtlinien entsprechen. Die Regierung von Viktor Orbán kommt diesem Urteil nach, hat aber gleichzeitig eine Änderung der Asylrichtlinien beschlossen.

Wer zukünftig um Asyl in Ungarn nachsuchen will, hat die ungarische Vertretung im jeweiligen Heimatland aufzusuchen und dort seinen Asylantrag zu stellen. Wer das nicht macht, wird die Grenze zu Ungarn nicht übertreten dürfen, sondern wird konsequent zurückgewiesen. Die Erstellung eines Asylantrages in Ungarn ist somit nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Gergely Gyula, Minister des ungarischen Ministerpräsidenten (vergleichbar mit dem deutschen Kanzleramtsminister), sagte Reuters, dass er in der Entscheidung des EuGH eine Gefährdung der Sicherheit der EU-Staaten sehe; seine Regierung werde als Mitlgiedsstaat der EU aber selbstverständlich dem Urteil Folge leisten. Parallel dazu habe man aber mit der neuen Aslyrichtlinie Vorkehrungen getroffen, um die Sicherheit der Bevölkkerung des eigenen Landes größtmöglich zu garantieren. Man werde nicht hinnehmen, dass Menschen unkontrolliert nach Ungarn kommen und anschließend kreuz und quer durchs Land marschieren.

Regierungssprecher Zoltan Kovacs machte deutlich, dass die Entscheidung der ungarischen Regierung bezüglich der Anpassung des Asylrechts absolut im Einklang mit der Genfer Kovention stehe. Asylsuchende können in ihren Heimatländern ein entsprechendes Gesuch bei den ungarischen Institutionen stellen. Wer an der Grenze zu Ungarn angekommen ist, der braucht in Ungarn selbst kein Asylgesuch zu stellen. Schließlich ist Ungarn als Binneland von sicheren Drittländern umgeben, dort sind dann Asylgesuche zu stellen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Rita Kubier

Gute Reaktion von Ungarn. Es kommt einerseits der ihm aufgezwungenen Forderung des EUGH nach und legt aber nun für Ungarn die Forderung fest, dass Asylanträge im Heimatland des Asylantragstellers zu erfolgen haben und somit ausgeschlossen wird, dass diese Menschen einfach nach Ungarn einreisen können. Sehr gute Lösung! Bravo Ungarn! Denn SO SOLLTE ES GENERELL SEIN!!

Gravatar: Doppelgänger

Kann mir mal jemand erklären was unser Benefit ist, jedes Jahr eine Großstadt von Schein-Asylanten aufzunehmen und durchzufüttern. Es gibt keinen, für niemanden von uns Einheimischen und Steuerzahlern, es lachen nur die Schein-Asylanten über unsere Dummeheit. Europa braucht die Wende. Deutschland einen kompeltten Neuanfang ohne Merkel und die Altparteien.

Gravatar: Hartwig

Ich verfluche das inkompetente EuGH. Ich anerkenne es nicht an und wünsche mir seine komplette Zerstörung.

Gravatar: Werner Hill

Bravo Ungarn! Genau das wäre seit 2015 der richtige Weg gewesen:
"Wer um Asyl in D. nachsuchen will, hat die deutsche Vertretung im jeweiligen Heimatland aufzusuchen und dort seinen Asylantrag zu stellen. Wer das nicht gemacht hat, wird an der Grenze konsequent zurückgewiesen."
Eigentlich sollte das selbstverständlich sein - aber das würde ja die von mächtigen in- und ausländischen Seilschaften betriebene Unterwanderung Deutschlands mit "Flüchtlingen" verhindern ..

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