48-Jährige soll Nachfolgerin der verstorbenen Ruth Ginsburg werden

Trump nominiert Coney Barrett als Richterin am Obersten Gerichtshof

US-Präsident Donald Trump setzt bei der Besetzung der Nachfolge von Ruth Ginsburg als Verfassungsrichterin am Obersten Gerichtshof der USA wieder auf die weibliche Karte. Die 48-jährige Coney Barrett aus Louisiana soll die Nachfolge der kürzlich verstorbenen Ruth Ginsburg bei Gericht übernehmen.

Screenshot Bloomberg TV
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Coney Barrett ist für die Nachfolge der kürzlich verstorbenen Ruth Ginsburg als Verfassungsrichterin für den Obersten Gerichtshof der USA nominiert worden. Die 48-jährige siebenfache Mutter ist aktuell Richterin am Bundesberufungsgericht für den siebten Gerichtskreis, der die US-Bundesstaaten Illinois, Indiana und Wisconsin umfasst. Mit ihrer Familie lebt sie in Southbend im US-Bundesstaat Indiana, stammt allerdings ursprünglich aus New Orleans (Louisiana).

Die Juristerei wurde ihr von ihrem Vater in die Gene gelegt, der seinerseits Anwalt für die Shell Mineralölgesellschaft war. Nach einem Studium der Englischen Literatur, welches sie mit magna cum laude abschloss, studierte sie Jura und erhielt 1997 ihren Juris Doctor. In ihren Anfangsjahren lernte sie bei bekannten Richtern am Bundesberufungsgericht respektive am Obersten Gerichtshof der USA, bevor sie selbst 2002 als Lehrende an die Universität von Notre Dame berufen wurde. Dort lehrte sie bis 2017, zuletzt mit einer Professur mit den Schwerpunkten Zivilprozessrecht und Verfassungsrecht. Im selben Jahr übernahm sie dann ihre derzeit aktuelle Tätigkeit.

US-Präsident Donald Trump hat eine trotz ihres relativ geringen Alters durch und durch erfahrene Juristin nominiert. Im linken Lager der US-Demokraten heult man dennoch laut auf. Denn Coney Barrett gilt als der  Schule des Originalismus bzw Textualismus zugehörig, der zufolge die Auslegung der Verfassung der USA sich dicht an den Urvätern orientieren sollte. Sie gehört der Federalist Society an, einer juristischen Vereinigung mit über 70.000 Mitgliedern. Aus Sicht der konservativen Juristenvereinigung sollten Richter keinesfalls neue Rechte schaffen, die dem Wortlaut der geschriebenen Verfassung ursprünglich nicht zu entnehmen waren.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Dr. Gertner

Judge Barrett steht für Werte ein, die bei uns zunehmend negiert werden. Es gibt für Gesetze klassische Auslegungsregeln, wobei primär der Gesetzestext gilt. Ist dieser eindeutig, muss das Gesetz auch buchstabengetreu angewandt werden.
Gegen einen solchen Richtertyp wandte sich in einem Aufsatz aus dem Jahr 1948 (als pars pro toto) u.a. eine gewisse Hilde Benjamin, die die Auslegungsmethoden der NS-Justiz unter anderen ideologischen (kommunistischen, totalitären) Vorgaben durchgesetzt hat. Sie kritisierte, dass in den Ländern der westlichen Besatzungszonen unbelastete Richter eingestellt worden waren, die im Kaiserreich und in der Weimarer Republik Recht gesprochen hatten. Sie verwahrte sich dagegen, dass die von ihnen penibel beherzigten klassischen, seit der Aufklärung und noch früher entwickelten Regeln der Gesetzesauslegung im Westen weitergalten. Wörtlich schrieb Frau Benjamin:
[...] "die Richter, die als formell unbelastet im Dienst bzw. wieder eingestellt werden konnten und zum Teil auch jetzt noch tätig sind, waren und sind ihrer Überzeugung nach keineswegs alle Demokraten. Es sind zu einem großen Teil die „unpolitischen" Richter alter Schule, die zum Teil wegen ihres Alters nicht mehr Mitglied der NSDAP geworden sind, zum Teil aus Ablehnung des National'sozialismus', also aus ihrer reaktionären Haltung heraus den Parteieintritt vermieden hatten. Diesem Teil der Richter, die schon in der Weimarer Zeit, zum Teil schon im Kaiserreich amtiert hatten, die auch nach dem Zusammenbruch zunächst weiter beschäftigt wurden, musste ein Gegengewicht gegenüber gestellt werden aus Menschen mit ehrlich demokratischer Gesinnung und Haltung."
Solche Richter mit "ehrlich demokratischer Gesinnung und Haltung", dem political main stream unterworfen, beherrschen, wenn die Verfahren deutlich politisch bestimmt sind, leider seit geraumer Zeit unsere Gerichte.
Ein krasses Beispiel: Die Vermögensentziehungen im Rahmen der unter dem Deckmantel der Boden- und Wirtschaftsreform durchgeführten Entrechtungen werden als Enteignungen bezeichnet, um sie dem Verwaltungsrecht zuordnen und dem Geltungsgereich des Strafrechts entziehen zu können. Auch nach dem Recht der neuen Bundesländer waren Enteignungen im klassischen Rechtssinn aber nur zulässig, wenn sie dem Gemeinwohl dienlich sein sollten und für diese Zwecke erforderlich, angemessen und verhältnismäßig waren. Es existiert ein Plakat aus dem Jahr 1945, welches eine gezielte Pogromstimmung gegen die Junker und Großgrundbesitzer erzeugen sollte und bis heute nicht seine Wirkung verfehlt: „Junkerland in Bauernhand, rottet dieses Unkraut aus“. Die Ausrottung von Unkraut auf landwirtschaftlich genutzten Flächen dient sicherlich dem Gemeinwohl. Wenn dies aber auch für die Ächtung einer gesamten Gesellschaftsklasse gelten soll, ist die Benutzung des Begriffs „Enteignung“ unangemessen. Die Betroffenen werden ihrer Persönlichkeit beraubt. Eine solche Entpersönlichung als Folge des stalinistischen Klassenkampfs hat 1956 zum Verbot der KPD durch das BVerfG geführt - lang ist es her! -. Solche Richter, die die Existenzvernichtung von Hunderttausenden mit dem Begriff Enteignung verharmlosen, leugnen die schweren, die Menschenwürde der Betroffenen gröblich verletzenden räuberischen Akte und unternehmen den Versuchen einer Verrechtlichung stalinistischen Klassenkampfs unter der Geltung des Grundgesetzes. Solche Richter bieten keine Gewähr dafür, dass sie für die Wahrung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aktiv eintreten. Ginge es nach dem Radikalenerlass der Regierung Brandt, müssten diese mit sofortiger Wirkung aus dem Dienst entfernt werden.
Das BVerfG gebietet dieser Entwicklung leider nicht immer den notwendigen Einhalt. Ich wünsche mir auch für unsere Gerichte solche wertekonservative Richter wie Judge Barrett und keine Staatsfunktionäre, die sich darauf beschränken, politische Vorgaben durchzusetzen, die nicht in den Gesetzestext eingeflossen sind. Das "Vergnügen" hatten die Deutschen bereits einmal 12 Jahre lang, die Ostdeutschen mussten es noch mehr als 40 Jahre länger ertragen müssen. Heute nennt man es Antifaschismus.

Gravatar: Semenchkare

Gut so! Eine attraktive Frau mit Verstand, eine die sich an der Verfassung, dem Gesetz, dem Text orientiert und nicht am politischen Fähnchen der Herrschenden.

Ansonsten:
4 more years, Donnie. Good luck!

Gravatar: Karl Napp

Nach allem, was man liest, besteht für die Amerikaner die Hoffnung, daß diese Frau unvoreingenommen, unparteiisch und ideologiefrei Recht sprechen wird. Etwas, was ich mir ein Juristenleben lang von den deutschen Bundesverfassungsrichtern erhofft hatte. Vergeblich: Ihren Urteilen merkt man immer wieder an, daß sie von den Altparteien ausgekungelt wurden und entsprechend entscheiden.

Gravatar: Ted Bundy

Ein wirklich hoffnungsvoller Schachzug von Trump!

Eine hochintelligente, erfahrene und lebenserfahrene, kinderreiche Frau in dieses höchste Amt zu berufen und damit den konservativen Grundgeist Amerikas zu retten, macht wieder Mut.
Trump macht sich Hoffnung auf Unterstützung seiner Konservativen Politik und hat gute Chancen dafür, durch die Nominierung von Barrett.

Alles, alles Gute für ihn und seine Wiederwahl!!!

Gravatar: Wolfram

Hurra !!! Endlich !!! Ein sehr weiser Schritt des US-Präsidenten !!!

Und unser gottloser, feministisch verseuchter, gegenderter, Trump hassender TV-Mainstream - als latenter Sympathisant der links-autonomen BLM- und ANTIFA-Anarchie in den USA und bei uns (?) - jault und wettert pausenlos !!!

Nun geht es der Föten-Tötungs-Lobby und der Anarchie an den Kragen !!!

Bravo - bravissimo !!!

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

„48-Jährige soll Nachfolgerin der verstorbenen Ruth Ginsburg werden
Trump nominiert Coney Barrett als Richterin am Obersten Gerichtshof“

„Im linken Lager der US-Demokraten heult man“ wahrscheinlich auch deshalb ´mindestens` ebenso laut auf, wie unsere sich göttlich(?) diktieren lassende Bundesregierung, weil damit die Chance auf die Realisierung von Donalds „Hoffnung“ noch viel größer wird!!!
https://www.deutschlandfunk.de/nominierung-von-amy-coney-barrett-donald-trump-hofft-dass.720.de.html?dram:article_id=484834

Gravatar: Ede Wachsam

Das ist ja mal eine gute Nachricht, denn wenn der tiefe Staat jault und heult, dann hat President Donald Trump alles richtig gemacht. Mr. Hussin Obama hatte ihn nicht ohne Folgen öffentlich verspottet, als er ihn damals nur aus dem Grund dies tun zu können, zu dessen Bankett eingeladen hatte. Der hat sicher geglaubt Donald Trump wäre für ihn ein Leichtgewicht. Weit gefehlt Mr. Obama, denn wie ich hörte, hat Mr. Trump genau dabei den Entschluß gefasst selbst President of the United States of America zu werden, und wie Sie sehen ist er auch genau das geworden. Ja und er kam um es nun noch weitere 4 Jahre zu bleiben.

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