"Das Ergebnis muss rückgängig gemacht werden"

Thüringen-Wahl: AfD verklagt Merkel

Nach der Wahl von Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten Thüringens hatte Kanzlerin Merkel deutlich gesagt, was sie von Wahlen hält. Jetzt folgt das juristische Nachspiel. - Ein Kommentar

Sven Mandel / CC BY-SA
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Am 5.Februar 2020 hatte das frei gewählte Landesparlament in Thüriingen den Liberalen Thomas Kemmerich mit den Stimmen von FDP, CDU und AfD zum neuen Ministerpräsidenten gewählt. Er löste den Linksfaschisten Bodo Ramelow ab, dessen Regierung bei den Wahlen im Herbst ihre Mehrheit verloren hatte.

Einen Tag später fand im südafrikanischen Pretoria eine Presseonferenz statt, die in der bundesdeutschen Geschichte ihr Gleiches sucht. Vor den versammelten Journalisten erklärte eine sichtlich erregte Kanzlerin, zunächst "aus innenpolitischen Gründen eine Vorbemerkung machen" zu wollen. Dann sagte sie: Bei der Wahl Kemmerichs handele es sich um einen "einzigartigen Vorgang", der mit einer "Grundüberzeugung gebrochen". Um wessen Grundüberzeugung es sich handelt, wußte Frau Merkel zwar nicht zu sagen; aber sie ist sich sicher,  "dass keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen". Dies sei "unverzeihlich". Und daher muss man sagen: dass "auch das Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden muss."

Mit dieser Bemerkung vor der internationalen Presse bewies Frau Merkel deutlich, was sie von demokratischen Wahl hält: Nicht viel. Aber vor allem mischte sie sich in ihrer Rolle als deutsche Kanzlerin in den politischen Wettbewerb ein. Das aber verbietet das sogenannte Neutralitätsgebot, das sämtliche Staatsorganen zu strikter Zurückhaltung im Meinungskampf der politischen Parteien verpflichtet. Die Kanzlerin hatte also gleich gegen zwei fundamentale Grundsätze der deutschen Verfassung verstoßen.

Mit etwas Verzögerung hat nun die AfD in Thüringen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dabei beruft sie sich auf eine Reihe von Urteilen aus den vergangenen Monaten, die Regierungsvertretern in ihrer Rolle als Vertreter des Staates ausdrücklich verbietet, diese Rolle im Interesse ihrer Partei einzusetzen. Die Bundesrepulik ist eben nicht die DDR, in der diese Vermischung von Partei und Staat - wie in allen totalitären Staaten - die Regel ist.

Erst kürzlich wurde Minister Seehofer verboten, auf der Website des Innenministeriums gegen die AfD zu hetzen. Der CSU-Mann hatte die AfD als "staatszersetzend" bezeichnet. Ein Vorwurf, wie er - ebenfalls in totalitären Staaten - üblich ist gegen die Opposition. Seehofer darf diese Meinung zwar äußern; nur darf er das eben nicht auf staatlichen Seiten. Damit würde er den Vorteil, Vertreter des Staates zu sein, einseitig nutzen.

Vermutlich wird das Kanzleramt die Äußerungen von Frau Merkel als außerhalb ihrer staatlichen Funktion darstellen wollen. Doch das ist umstritten, denn die Kanzlerin sprach vor der Deutschen Fahne und als Kanzlerin Deutschlands - und eben nicht als Privatperson oder als Vertreterin der CDU.

Doch nicht nur das nach Auffassung vieler Juristen eindeutig verfassungswidrige Verhalten von Kanzlerin Merkel verwundert - auch das Verhalten der AfD ist etwas seltsam, hat sich die Partei doch fast ein halbes Jahr Zeit gelassen, gegen Kanzlerin Merkel zu klagen. Der Rechtsweg scheint der Partei, die sich als rechts versteht, noch nicht ganz so selbstverständlich zu sein, wie er es eigentlich sein sollte.

Dabei hat die Partei ihre größten außerparlamentarischen Erfolge vor Gerichten gefeiert. Der Rechtsweg verspricht mehr Wähler zu erreichen als Kyffhäusereien und grenzwertige Kommentare zur jüngeren deutschen Geschichte. "Rechts ist rechtens" könnte sich als rechtes und sinnvolles Motto erweisen. 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: fishman

@ Thomas Waibel ++ Das ist genau der Punkt. Die AFD wird diesbezüglich von ihrer Wählerschaft kritisch beurteilt und beobachtet. Parteien sind mittlerweile der Fils in der Gesellschaft. Sollte die AfD sich diesem Fils annähern, aus welchem Grund es auch immer opportun sein sollte, kann sie ihre Hoffnung begraben. Den Ausgang der Thüringen Wahl kann sich kein politisch aktiver Gefallen lassen. Insofern gebührt dieser Entscheidung mein Beifall.

Gravatar: werner

Die Merkel hat in ihrer Amtszeit als Kanzlerin ständig gegen die Verfassung verstoßen. Weder der Bundesgerichtshof noch das Verfassungsgericht hat gegen sie entschieden.
In einer parlamentarischen Diktatur haben Politiker keine Verantwortung und müssen deshalb für ihre Verbrechen auch nicht gerade stehen. Der Merkel wird auch dieses mal nichts passieren und sie wird ihre antideutsche Politik weiter machen.

Gravatar: harald44

@Gerd Engels, 24.07.2020, 13:05 Uhr

Ähem, warum soll sich die AfD von den bisher äußerst erfolgreichen Parteigenossen Höcke und Kalbitz trennen? Das wäre der "sprichwörtliche Griff in's Klo", denn hätte sich die AfD von diesen beiden Mitgleidern getrennt, dann würden die links-grünen Feinde der AfD umgehend weitere AfD-Mitglieder als angeblich "zu rechts" auf's Korn nehmen. Und sind die ersten zwei Zacken aus der Krone gebrochen, dann werden weitere folgend, denn wer einmal umgefallen ist, der fällt auch weitere Male um. Und das wäre das Ende der AfD.
Das Schicksal der REPUBLIKANER, die sich parteiprogrammäßig fast nicht von der heutigen AfD unterschied, läßt grüßen!
Im übrigen heißt die AfD gerade AfD, weil sie auch alternative Meinungen innerhalb ihrer Partei zuläßt - warum auch nicht, das ist bei allen Parteien so.
Ich hatte kürzlich einen Emailwechsel mit einem AfD-Mitglied, welches in seinem Rundbrief an die Mitglieder meinte. "er sei es leid, sich für Äußerungen von Höcke oder Kalbitz entschuldigen oder diese verteidigen zu müssen".
Ein fataler Fehler.
In einer Partei, die zehntausend oder sogar noch mehr Mitglieder hat, kann und braucht auch niemand von all deren Meinungsäußerungen Kenntnis zu nehmen oder diese gar zu billigen, geschweige denn diese meinen verteidigen zu müssen.
In einer Partei versammeln sich nunmal äußerst unterschiedliche Charaktere, die sich aber zusammengefunden haben, weil sie deren übergeordnetes Ziel durch ihre Mitarbeit unterstützen wollen. Und wenn sie dies mit Erfolg tun, so wie Höcke und Kalbitz und Andere, dann ist doch alles in Ordnung.
Aber eine Partei sollte auch sich solidarisch verhalten zu allen ihren Mitgliedern - in diesem Punkt ist die LINKE durchaus vorbildlich - , denn der gemeinsame Gegner sitzt mit 85 (!) Prozent der Sitze im Bundestag und tut zusammen mit den linksgrünen Medien alles, um der AfD zu schaden.
Dagegen hilft nur Einigkeit in der Vielfalt!

Gravatar: Es ist wieder da

Für mich ist diese alleinerziehende Mutti schwer psychisch krank, Münchhausen - by - Proxy.

Zuerst betreibt sie Machtmissbrauch und haut mutwillig alles kaputt, sowieso den demokratischen Rechtsstaat und alles, was dazu gehört, und dann verkauft sie sich als der einzige Mensch auf der Welt, der das Desaster und die Katastrophe wieder richten kann und richten will - natürlich mit dem Geld, das andere Leute hart erarbeitet haben.

Die soll der Butt wieder zurück in ihre Fischerhütte schicken ...

https://www.haz.de/var/storage/images/haz/nachrichten/politik/deutschland-welt/warum-merkel-trotz-des-wahldebakels-wieder-ruhig-weiterarbeitet/475690056-2-ger-DE/Warum-Merkel-wieder-ruhig-weiterarbeitet_big_teaser_article.jpg

... oder am besten gleich in Sicherungsverwahrung, und zwar für immer ...

https://www.youtube.com/watch?v=_oCo5Jz7aso .

Gravatar: Maria B.

Es geht ja nicht anders als über den Rechtsweg, wenn auch die Gerichte tendenziös urteilen, kaum sitzt man oben, sieht man auf das Gesetz herab.

Kyffhäusereien, was für ein schönes Wort, aber was bedeutet es? Dass der Kaiser noch schläft?

Gravatar: Caspar

"Grenzt man sich hier nicht eindeutig ab, wird die AfD sehr schnell wieder von der politischen Bildfläche verschwinden."

Ja, man hat in Hamburg deutlich gesehen, welches "Erfolgsmodell" die abgegrenzte AfD ist: Gerade noch mit Glück die 5% Hürde übersprungen, bei heftigen Verlusten.
Anderseits sieht man in Höckes und Kalbitz' Wahlkreisen Ergebnisse um die 25%. Wie man jetzt auf die Idee kommen kann mit einer Abgrenzung gegen die Stimmenholer werde alles besser, konnte mir noch niemand erklären.

Gravatar: Olaf Fröhlich

So macht AfD Freude.
Ich finde es schön, dass ihr versucht, dieser Ungerechtigkeit Einhalt zu gebieten. Es darf einfach nicht sein, das diese Frau Merkel hier nach Lust und liebe Gesetze missachtet. Auch diese Frau von der Leyen, gehört endlich verurteilt. Ich kann es immer noch nicht verstehen, das man ungewählte einfach in die EU hoch winken kann? Vor allem, wenn man soviel Dreck vor der Haustür hat? An alle anderen die meinen unzufrieden zu sein, nehmt endlich euren Arsch hoch und zeigt es dieser Raute, das es so nicht weitergehen kann. Man kann nicht immer sagen die machen ja nichts. Diesmal müssen wir alle rann, damit endlich wieder Frieden und Gerechtigkeit bei uns einkehrt.

Gravatar: Markus

Sowas passiert halt wenn der brave Michl die Altparteien wählt
Man denkt der brave Michl wacht irgendwann auf aber Fehlanzeige er pennt weiter
Und warum sollen diese Altparteien einen anderen Weg einschlagen wenn doch die Mehrheit immer wieder aufs neue diese Altparteien wählt
Weiter so wir schaffen das

Gravatar: Armin

Dieser Schritt von der AfD ist überfällig und wahrlich der richtige Weg, Vertrauen in unseren Rechtsstaat wieder weiter aufzubauen und die Mittäter sichtbar zu machen.

Denn dadurch hat auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Möglichkeit öffentlich sichtbar "das geltende GG Deutschlands" als hohes Gut und gemeinschaftliche Rechtsorientierung, wie auch verbindlich für Politiker, deutlich hervorzuheben wie auch seine unverrückbare Position in diesen Werten in Erinnerung zu bringen.
Gerade das Bundesverfassungsgericht müsste auch bei derweil zersetzenden Trends an Zeitgeist ein verstärktes Interesse daran haben, driftende Auflösungsagitationen eindeutlich Einhalt zu gebieten zmn Erhalt und solche "Kaveliersdelikte" wie "Aushöhlung" nunmehr deutlich in die Schranken zu weisen.

In sich wird auch letztlich, es ist derweil sichtbar und nicht nur bei diesem, in der Pandemie Agitation der Regierung dieses höchste Gericht unseres Landes tätig werden müssen ; denn unsere Gesellschaft wird dies, wenn sie sich stabilisieren soll und nicht diktatorisch enden, unbedingt in der Durchsetzung von seinen bestehenden Grundrechten unverrückbar berufen.

Schweigen und folgenlos lassen zu solchen Mißachtungen, fördern nur die Tendenz das GG in seinen Beständen zu zerlegen und seinen Tenor an Wertegrundlage zu instrumentieren bis hin dieses aufzulösen.

Wir im Westen waren um die Grundrechte streitbarer um den "gesellschaftlichen Frieden Willen", dort müssen wir auch wieder hin und erkennen, dass die Einheit nicht nur selbst abläuft, sondern neuen und auch zersetzenden Einfüssen absehbar ausgesetzt ist und damit nicht sich aufgelöst haben.

Mein Kommentar am 03.03,2020 dazu:

Nach sozialistischer Art hat Frau Merkel mit der Einmischung in die Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen, gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 37 verstoßen. ua.
Welche schäbige und Demokratie beschädigende Weise.

Ihr Einmischen in die Landesangelegenheit Thüringens war eine ungeheuerliche Mißachtung des Grundgesetzes und kommt einer Maßnahme gleich, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflicht anzuhalten.
Es scheint so, daß die Bundeskanzlerin Merkel als CDU Angehörige die in Artikel 37 bedingend festgeschriebene "Zustimmung" des Bundesrates nicht akzeptiert.
Die alte Art an SED-Weisung wie an Blockparteien, solche Possen, sind unerträglich und nicht nur mir aus dem Westen unwürdiger Demokratiemißbrauch an öffentlicher Macht.

Der Bundesrat hätte auch, der scheinbar auch nicht sein Recht und Pflicht aus GG Artikel 37 kennt, entschieden dies mißbilligen müssen.

Der Wahlausgang in Thüringen wurde mit rechtlich einwandfreien Abgeordnetenstimmen erziehlt, auch unbenommen der Bundesparteien Vorstellungen war die mögliche Konstellation im Rahmen demokratisch möglichen Wahlsituation, welche keinerlei Begründung einer im Sinne des GG Artikel 37 ... nach dem Grundgesetz...oder ... Bundesgesetz ... obliegende Bundespflicht - nicht erfüllt.
Innerparteiliche Diktate, auch einer Bundespartei, sind keine im Sinne des GG obliegende allgemeine verbindliche Bundespflichten.

Jedoch ist der/die Bundeskanzler/in und Bundesrat wie alle anderen Organe und Amtsträger an das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nach dem Verhalten gebunden. Siehe hierzu GG Artikel 21 (2).

Man kann auch noch aus anderen Gründen im Grundgesetz diese unbedachte Grundgesetz gefährdende Machtposse gegen den Bestand welches das GG rahmt und als Rechtsgarantie zuläßt, nach Art eines sozialistisch-kommunistischen Diktators, als aufheben dieser verfassungsgemäßen Ordnung bezeichnen. (siehe GG Artikel20, wie auch GG Artikel 30, Artikel 34)

Zu dem wird durch Frau Merkel, wie auch den rot-grünen- linken Kräften die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten, welchen eben allen Abgeordneten wie den Bürgern zusteht volle Mißachtung gezollt und ihre totalitäre Zwangsbeglückung über diese gestellt.

Es erübrigt sich hier, auf das derweil übelst verfassungswidrige provozierende gebaren der Medienlandschaft in Art von Staatsrmedienanstalten einzugehen.

Die Thüringer Bürger sollten sich reiflich überlegen, ob sie die 1989 durch rufen "wir sind das Volk" erwirkten Rechte und Pflichten weiter in Hände legen, welche eben dieses Gebaren an Grundrechteverunglimpfung praktizierten, oder, ob es nicht doch, wie in dieser Aussage von 1989 manifestiertem Ruf der innigste Wunsch war und ist den planwirtschaftlichen Dogmen nunmehr eine deutliche Absage zu erteilen.

Ich schreibe dies als einer aus dem Westen an meine deutschen Brüder im Osten, in Thüringen und auch den anderen, wir alle haben schon geraume Zeit nun, nach den demokratisch bildenden Möglichkeiten längst die Alternative.

Laßt es nicht weiter zu, das die sich verschmolzenen altmuffigen Ziehschaften, hier und da, weiter das zusammenwachsen Deutschlands behindern.
Gebt durch erneuern "wir sind das Volk" durch das "Hole dir dein Land zurück", euern Land Thüringen den Auftrag für das "gemeinsame Deutschland".

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