"Das Ergebnis muss rückgängig gemacht werden"

Thüringen-Wahl: AfD verklagt Merkel

Nach der Wahl von Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten Thüringens hatte Kanzlerin Merkel deutlich gesagt, was sie von Wahlen hält. Jetzt folgt das juristische Nachspiel. - Ein Kommentar

Sven Mandel / CC BY-SA
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Am 5.Februar 2020 hatte das frei gewählte Landesparlament in Thüriingen den Liberalen Thomas Kemmerich mit den Stimmen von FDP, CDU und AfD zum neuen Ministerpräsidenten gewählt. Er löste den Linksfaschisten Bodo Ramelow ab, dessen Regierung bei den Wahlen im Herbst ihre Mehrheit verloren hatte.

Einen Tag später fand im südafrikanischen Pretoria eine Presseonferenz statt, die in der bundesdeutschen Geschichte ihr Gleiches sucht. Vor den versammelten Journalisten erklärte eine sichtlich erregte Kanzlerin, zunächst "aus innenpolitischen Gründen eine Vorbemerkung machen" zu wollen. Dann sagte sie: Bei der Wahl Kemmerichs handele es sich um einen "einzigartigen Vorgang", der mit einer "Grundüberzeugung gebrochen". Um wessen Grundüberzeugung es sich handelt, wußte Frau Merkel zwar nicht zu sagen; aber sie ist sich sicher,  "dass keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen". Dies sei "unverzeihlich". Und daher muss man sagen: dass "auch das Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden muss."

Mit dieser Bemerkung vor der internationalen Presse bewies Frau Merkel deutlich, was sie von demokratischen Wahl hält: Nicht viel. Aber vor allem mischte sie sich in ihrer Rolle als deutsche Kanzlerin in den politischen Wettbewerb ein. Das aber verbietet das sogenannte Neutralitätsgebot, das sämtliche Staatsorganen zu strikter Zurückhaltung im Meinungskampf der politischen Parteien verpflichtet. Die Kanzlerin hatte also gleich gegen zwei fundamentale Grundsätze der deutschen Verfassung verstoßen.

Mit etwas Verzögerung hat nun die AfD in Thüringen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dabei beruft sie sich auf eine Reihe von Urteilen aus den vergangenen Monaten, die Regierungsvertretern in ihrer Rolle als Vertreter des Staates ausdrücklich verbietet, diese Rolle im Interesse ihrer Partei einzusetzen. Die Bundesrepulik ist eben nicht die DDR, in der diese Vermischung von Partei und Staat - wie in allen totalitären Staaten - die Regel ist.

Erst kürzlich wurde Minister Seehofer verboten, auf der Website des Innenministeriums gegen die AfD zu hetzen. Der CSU-Mann hatte die AfD als "staatszersetzend" bezeichnet. Ein Vorwurf, wie er - ebenfalls in totalitären Staaten - üblich ist gegen die Opposition. Seehofer darf diese Meinung zwar äußern; nur darf er das eben nicht auf staatlichen Seiten. Damit würde er den Vorteil, Vertreter des Staates zu sein, einseitig nutzen.

Vermutlich wird das Kanzleramt die Äußerungen von Frau Merkel als außerhalb ihrer staatlichen Funktion darstellen wollen. Doch das ist umstritten, denn die Kanzlerin sprach vor der Deutschen Fahne und als Kanzlerin Deutschlands - und eben nicht als Privatperson oder als Vertreterin der CDU.

Doch nicht nur das nach Auffassung vieler Juristen eindeutig verfassungswidrige Verhalten von Kanzlerin Merkel verwundert - auch das Verhalten der AfD ist etwas seltsam, hat sich die Partei doch fast ein halbes Jahr Zeit gelassen, gegen Kanzlerin Merkel zu klagen. Der Rechtsweg scheint der Partei, die sich als rechts versteht, noch nicht ganz so selbstverständlich zu sein, wie er es eigentlich sein sollte.

Dabei hat die Partei ihre größten außerparlamentarischen Erfolge vor Gerichten gefeiert. Der Rechtsweg verspricht mehr Wähler zu erreichen als Kyffhäusereien und grenzwertige Kommentare zur jüngeren deutschen Geschichte. "Rechts ist rechtens" könnte sich als rechtes und sinnvolles Motto erweisen. 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ebs

Endlich wird die AfD wieder mal aktiv. Allerdings habe ich den Glauben an den Rechtsstaat verloren. Vielleicht hilft diese Klage aber, manchen über den Zustand unseres "Rechtsstaates" aufzuklären.

Gravatar: Exbiedermann

Wer Ohren hat zu hören, der höre!

Es geht hier für Deutschland nicht um rechts oder links, sondern um oben oder unten! Die AfD hat das begriffen! Sie hält nichts von rechts oder links und unten. Sie will mit diesem deutschen demokratischen Staat oben bleiben und nicht in einem Kalifat Eurabien untergehen!
Da in Deutschland das muslimische Rechtsprinzip der Scharia noch keine Gültigkeit besitzt, weiß die Partei, dass sie im Haus des Krieges lebt, in dem für Moslems die Suren des Koran uneingeschränkte Gültigkeit besitzen. Diese Suren stehen bislang unter dem Schutz der Religionsfreiheit des Grundgesetzes!
Der Koran gibt in zahlreichen Versen Anleitung und Aufforderung zur Gewalt, ja zum militärischen Kampf gegen alle Ungläubigen, d.h. gegen alle, die keine Moslems sind. Insbesondere in den Suren 2., 4., 8. und 9. finden sich solche Anweisungen:
Die meisten dieser Suren erfüllen nach deutschem Recht den Tatbestand der Anstiftung zu einem Verbrechen nach §30 StGB bzw. der öffentlichen Billigung einer Straftat nach § 140 StGB.

Es wird also Zeit, dass unsere Altparteien den Koran (und die Sunna) studieren und nach den Kriterien der pluralen, freiheitlich-demokratischen Grundordnung unserer Bundesrepublik Deutschland auf ihre Verfassungstreue hin überprüfen - sonst werden sie alle bald selbst alt aussehen, weil sie samt ihrer Mainstream-Gefolgschaft den wahren Grund der seit 2015 herrschenden Staatskrise nicht sehen können oder wollen und die Folgen für sich und ihre Nachkommen zu tragen haben

Gravatar: Rita Kubier

@Querulantino 24.07.2020 - 16:10

M.E. ist leider zu befürchten, dass das BVG, weil es um Merkel persönlich geht, kein Urteil gegen sie fällen wird. Denn ein Urteil gegen Merkel müsste dann FOLGLICH bis hin zu ihrer Amtsenthebung führen. Und um das zu vermeiden, wird das BVG ein an den Haaren herbeigezogenes, ganz cleveres Urteil sprechen. Ich denke, darauf muss man sich einstellen. Vielleicht wird die Klage auch aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen sogar abgewiesen werden oder es fällt gegen die AfD aus.
D. h., das BVG wird sich schwer hüten, GEGEN Merkel zu richten. Dafür wird auch Seehofer sorgen. Aber immerhin, die AfD hat es versucht. Und das war/ist unbedingt richtig - wenn diese Klage auch hätte SOFORT bzw. sehr viel früher nach diesem rechtswidrigen Eklat erfolgen sollen und müssen. Aber wer sich nur mit sich selbst und seiner Machterhaltung beschäftigt, verliert den Blick für das Wichtige und Notwendige, was eine oppositionelle Partei auszeichnet bzw. auszeichnen sollte!!

Gravatar: Ulli P.

Die Bandbreite der hier vertretenen Meinungen sollte uns allen Mut machen. Offensichtlich die meisten der Kommentatoren AfD-freundlich, sagt mir: hier gibt es eine offene Diskussion, von der sich die Merkel-(Klatschasen-)Union jede Scheibe abschneiden kann. Natürlich braucht es auch bundespolitisch jemanden, der etwas deutlicher "auf den Tisch haut". Was es nicht braucht, ist eine innerparteiliche Diskreditierung Höckes. Man könnte ihm höchstens raten, seine geschichtspolitischen Ausflüge zu lassen. Diese werden nur von denen, die alles falsch verstehen (wollen!), instrumentalisiert, weil sie wirkliche Argumente nicht vorzubringen haben!

@Doris Mahlberg: Wo liegt denn der Hund begraben? Bitte offen heraus damit. Auch das gehört zur offenen Diskussion!

Gravatar: Frost

Für wen ist eigentlich die Demokratie: für das Volk oder nur für die Altparteien ! Wer bestimmt den, was Demokratie ist, etwa die Merkel allein ! Was ist mit dem Grundgesetz - ist das ad acta gelegt. Wenn Altparteien machen können, was sie wollen und man sie nicht mehr abwählen kann, weil sie alle unter einer Decke stecken, und jeder mit jedem kann,dann ist das keine Demokratie mehr. Der Wähler hat dann keine Alternative mehr und ist der Politik volkommen ausgeliefert. Dazu kommt noch die Gesinnungsjustiz und der pateiische Beamtenapparat, dann kann man nur noch Gottvertrauen haben. (kein Religionsvertrauen, denn die Kirche macht auch alles mit.)

Gravatar: Rita Kubier

Einzelk@mpfer 24.07.2020 - 16:47

"Wegen der Solidarität mit den letzten Helden der Nation den: Nächste Woche fülle ich einen Aufnahmeantrag aus."

Und sich dann aber intensiv für die RICHTIGEN Leute, die wahren Patrioten in dieser Partei, die ihr Land, Deutschland, das deutsche Volk, die Freiheit und Gerechtigkeit lieben, einsetzen und kämpfen! Und die, die in der AfD nur (noch) nach Macht streben, sich dafür opportun an die volkverratenden Altparteien anbiedern nur, damit sie von denen geduldet werden, die gehören in keine AfD, in keine WAHRE Oppositionspartei! DAS muss denen klar und deutlich gesagt und gemacht werden. Und wenn die sich nicht zu ihren einstigen Zielen bekennen und DAFÜR nicht mehr stehen (wollen), haben DIE in der AfD nichts (mehr) zu suchen. DIESE Zersetzer und Zerstörer der AfD gehören entfernt!! Und nicht die, die sich für Gerechtigkeit und Freiheit des Volkes einsetzen, dafür kämpfen, aber dann von den Mächtigsten dieser Partei ausgeschlossen werden, weil es denen nur noch um den Erhalt ihrer eigenen Macht geht.

Gravatar: Gerhard Fenner

Während die AfD sich frei und fleissig beim neoliberalen Wirtschaftprogramm der Schweizerischen Volkspartei bedient, mach die SVP des Kantons Zürich im Zusammenhang mit der eidgenössischen Volksinitiative zur "Begrenzung der Zuwanderung", welche am 27. September 2020 zur Urnenabstimmung kommt und eine Neuverhandlung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU innerhalb eines Jahres fordert. Eine Annahme dieser Initiative durch Volk und Stände würde faktisch die Kündigung aller bilateralen Verträge mit der Schweiz durch die EU nach sich ziehen. Faktisch ein CHEXIT!

Die SVP des Kantons Zürich hat nun den Abstimmungskampf zur "Begrenzungsinitiative" mit folgender Anleihe aus Deutschland befeuert:

https://www.tagesanzeiger.ch/svp-zuerich-wirbt-mit-holocaust-mahnmal-141469058948

Gravatar: Hans

Wird denselben Effekt erreichen, als wenn Mister Reineke den Fuchs zwecks Hünerklau verklagt. Schade.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

"Das Ergebnis muss rückgängig gemacht werden"
Thüringen-Wahl: AfD verklagt Merkel“ ...

Super – und das auch m. E. völlig zu recht!!!

Und sollten nun tatsächlich zweifellos vorhandene Richter gefunden werden, die in diesem Fall ´auch` rechtstaatlich urteilen, wird das göttliche(?) Problem als Einheit sicherlich bald ´zufriedenstellend` gelöst sein!!!

Allerdings: Ist es möglich, dass sich unsere(?) Heißgeliebte(?) noch vor ihrem Urteil
heimlich schleicht bzw. sogar geschlichen wird???

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