»Tiefpunkt parlamentarischer Kultur«

Thüringen: CDU und BSW wollen AfD wichtige parlamentarische Rechte vorenthalten

Was CDU und BSW im Thüringer Landtag veranstaltet haben, spottet jeder Beschreibung. Sie wollen um jeden Preis die Geschäftsordnung ändern, bevor der Parlamentspräsident gewählt ist, obwohl die umgekehrte Reihenfolge seit über hundert Jahren parlamentarische Gepflogenheit ist.

Foto: Screenshot YouTube/Phoenix
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[Siehe vorab Foto von der Geschäftsordnung auf X/Twitter HIER]

[Siehe auch Stellungnahme des parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Torben Braga, HIER]

[Siehe auch Artikel der NZZ HIER]

Der AfD-Chef Björn Höcke spricht von einem »Tiefpunkt parlamentarischer Kultur« [siehe Video auf YouTube HIER].

Der Alterspräsident, der von der AfD gestellt wurde, hatte auf Grundlage der Gesetzesvorgaben der Thüringer Verfassung die Leitung der ersten Sitzung übernommen. Doch er wurde ständig unterbrochen, konnte kaum ausreden. Besonders die Abgeordneten der CDU fielen ihm ständig ins Wort. Dabei wurden alle Kommunikationsregeln, nämlich erst dann zu reden, wenn einem das Wort erteilt wurde, über Bord geworfen. Björn Höcke erklärt: »Das hat nichts mehr mit Parlamentarismus zu tun«.

Seit Jahrzehnten ist es so üblich, dass die stärkste Fraktion den Erstvorschlag zur Wahl zum Parlamentspräsidenten hat. In Thüringen ist das die AfD. Doch genau dies wollen die CDU, SPD, Linke und das BSW (!) auf jeden Fall verhindern, indem sie die Geschäftsordnung ändern wollen [siehe Berichte »NIUS« und »Junge Freiheit«].

Die Geschäfstordnung kann aber erst dann geändert werden, wenn der Parlamentspräsident gewählt wurde. Das ist schon immer so gewesen. Das ist so parlamentarische Gepflogenheit in Deutschland seit der Frankfurter Paulskirchenversammlung von 1848. Die AfD will sich daran halten. Die CDU und das BSW wollen das unbedingt diesmal plötzlich anders machen, und zwar um jeden Preis, nur um zu verhindern, dass Wiebke Muhsal von der AfD vorab zur Wahl gestellt werden kann.

Die »Junge Freiheit« erwähnt hierzu: »Der von der AfD-Fraktion beauftragte Staatsrechtler Michael Elicker kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass für die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags die in seiner bisher geltenden Geschäftsordnung festgelegte Tagesordnung bindend ist. Sie sieht vor, dass nach der Feststellung der Beschlußfähigkeit der Landtagspräsident gewählt wird. Das Vorschlagsrecht hat dabei zunächst die stärkste Fraktion. Gewählt ist, wer die Mehrheit der gültigen Stimmen bekommt.«

Auch Björn Höcke stellt klar: »Wir haben über 150 Jahre Parlaments- und Demokratiekultur dahingehend [...], dass nach Wahlen die stärkste Kraft den Zugriff auf den Parlamentspräsidenten hat. Das hat auch Sinn und Verstand. Denn damit ist die stärkste demokratische Legitimation letztlich auf den Amtsinhaber übertragen als stärkste Kraft nach Wahlen. Und entsprechend haben wir auch die Vorgaben in der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages und die Vorgaben in der Thüringer Landesverfassung, dass so zu verfahren ist, dass die stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht hat. Dem wollte man man heute ›vorbeugen‹ durch unzulässige Geschäftsanträge, die gar nicht eingebracht werden können, weil der Landtag ja noch gar nicht konstituiert ist.«

[Siehe hierzu auch Interview mit Wiebke Muhsal HIER]

[Siehe auch Kommentar HIER]

[Siehe auch Artikel der NZZ HIER]

[Siehe zudem Kommentar HIER]

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: maasmaennchen

Alle gegen einen.Eigentlich völlig charakterlos und unanständig.Aber diese Worte existieren in deren Wortschatz nicht.Sie werden ihre Strafe bekommen,vielleicht dauert es noch etwas aber die Antwort wird erfolgen.

Gravatar: J. L.

Ich habe mich gefragt, was dieses Theater sollte. Frau Henn konnte die Frage in einem lesenswerten Artikel beantworten: Ziel ist ein Verbot der AfD. Theater für die Insassen der Filterblase.

Gravatar: Lutz

"...und nun kann man nur noch auf einen gesunden Menschenverstand des Gerichtes vertrauen..."

Der Sohn des Richterleins Geibert sitzt für die Mettbrötchen-CDU im Landtag - der Beschluß ist harbarth-würdig!!!

Gravatar: KassaBlanka

"Manchen Völkern genügt eine Katastrophe, um sie zur Besinnung zu bringen.
Bei den Deutschen, so scheint es, bedarf es den Untergang."

Arthur Moeller van den Bruck, 1876 - 1925,
Kulturhistoriker

Gravatar: blendex

Er will Macht trotz der Wahlniederlage. Sein dämliches Grinsen sagt viel über diese Person aus. Mit allen Mitteln an die Macht. Scheiß auf Demokratie. Von diesen Figuren gibt es noch einige mehr in jeder Altpartei. Man muss nur genau hinschauen um sie zu erkennen. Solche Kotzbalken sind auch in manchen Unternehmen aktiv.

Gravatar: Fritz der Witz

Wir wissen doch alle, wie es die Kartellparteien mit Recht und Gesetz halten, wenn es um ihre Macht geht...

Der gesamte Vorgang ist nichts anderes als ein rechtsbeugendes und damit kriminelles Komplott zum Nachteil der AfD und der sie stützenden Wählermehrheit.

Gravatar: dr weiss

Zwei Klassen-Justiz in der Schweiz, in England aber auch in Deutschland, vor allem in der Schwab-DDR-Stadt-Ravensburg. Mein Opa sagte schon immer: Wenn sie merken, dass sie dir nicht das Wasser reichen können, werden sie schlecht über dich sprechen und versuchen dir dein Leben kompliziert zu machen. Man nennt es auch Neid, Hass und Missgunst.

Gravatar: Maria

Die "gemeinsam gegen die AfD Parteien" von konservativ bis ganz links waren sich heute einig. Kein Landagspräsident und kein Stellvertreter für die stärkste Kraft, die AfD, die 32 von 88 Parlamentarier stellt.
Da bleibt sicher bei vielen Wählern ein Gefühl der Ungerechtigkeit.

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