Bayerns oberstes Gericht erklärt Integrationsgesetz für teils verfassungsgwidrig

Systemkritik bei Zuwanderern durch Meinungsfreiheit geschützt

Das Integrationsgesetz wurde vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof als ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit gewertet. Wer als Zuwanderer die deutsche Rechts- und Werteordnung ablehnt, darf nicht länger zu Kursen darüber verpflichtet werden.

Foto: Florian Adler/ Wikimedia Commons/ CC BY-SA 3.0 (Ausschnitt)
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Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass das 2016 in Bayern eingeführte Integrationsgesetz in Teilen für verfassungswidrig ist. Das unter Seehofer eingeführte Papier sieht unter anderem vor, dass Migranten, die sich dem Erlernen der deutschen Sprache verweigern, mit Sanktionen rechnen müssen.

Zudem muss dabei, wer die deutsche Rechts- und Werteordnung missachtet, an einem »Grundkurs« darüber teilnehmen, andernfalls könne ein Bußgeld verhängt werden. Das gehe so nicht, erklärte der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Peter Küspert.

Demnach sei ein für Migranten verpflichtender »Grundkurs über die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung« ein »unzulässiger Eingriff in die Meinungsfreiheit«. Wenn ein Asylbewerber die hiesige Demokratie ablehnt, darf das nicht länger derart geahndet werden, sondern ist als Meinung geschützt.

Ebenso würden Geldstrafen für verfassungsfeindliche Aktionen gegen »die abschließende bundesgesetzliche Regelung des strafrechtlichen Staatsschutzes« verstoßen. Gegen das von der CSU beschlossene Gesetz hatten beim Verfassungsgericht SPD und Grüne geklagt.

Die Grünen erklärten so auch, eine verlangte unabdingbare »Achtung der Leitkultur« stände im »Widerspruch zur staatlichen Gemeinwohl- und Neutralitätsverpflichtung«. SPD-Fraktionschef Horst Anrold sieht sich mit dem Urteil bestätigt. Die Regierung müsse das Gesetz nun überarbeiten oder »besser noch, sie sollte es gleich ganz begraben«.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte hingegen, der Grundgedanke des Gesetzes sei immer noch mit der Landesverfassung vereinbar. Der Großteil des Integrationsgesetzes wurde in der Tat dann auch als verfassungskonform gewertet, so auch darin von einer »Leitkultur« zu sprechen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Matthias Rahrbach

Wer die Demokratie heute ablehnt kriegt Recht, wer sie schützt, in dem er z.B. auf die Gefahren einer Islamisierung aufmerksam macht, wird zunehmend geächtet oder sogar an den Verfassungsschutz gemeldet.

Wo soll das eigentlich noch hinführen?

Gravatar: Thomas Waibel

Einwanderer, die weder integrationswillig noch -fähig sind, dürfen nicht einreisen, sollten sie schon hier sein, sollten sie grundsätzlich abgeschoben werden. Auf keinem Fall dürfen sie deutsche Staatsangehörigkeit erlangen.

Gravatar: Karl Napp

Die Rechtsprechung der Verfassungsgerichte in Deutschland ist in neuerer Zeit nicht selten gegen das deutsche Volk gerichtet, das die Richter eigentlich schützen sollten und das sie bezahlt. Die Verfassungsrichter sind von den Altparteien nach politischen Gesichtspunkten ausgesucht. Sie halten sich für die besseren Gesetzgeber als die vom dummen Volk gewählten Parlamentarier und legen den notwendigerweise allgemein gehaltenen Wortlaut der Verfassungen im konkreten Fall nach eigener politischer und ideologischer Ansicht aus.

Gravatar: Unmensch

Die Inklusionsideologie eskaliert zur Selbstauslöschung. Das ist schon länger zu sehen, aber dass sogar Verfassungsrichter dabei mithelfen, die eigene Verfassung aufzugeben um zu Inkludierende nicht zu stören, das ist eine neue Dimension des Wahnsinns!

Gravatar: Grit

Wenn die Migranten nach dem Rechtsspruch machen können was die wollen dann gute Nacht.In den USA ist es so das man auf die Verfassung einen Eid ablegen muß.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass das 2016 in Bayern eingeführte Integrationsgesetz in Teilen für verfassungswidrig ist.“ .... „Die Grünen erklärten so auch, eine verlangte unabdingbare »Achtung der Leitkultur« stände im »Widerspruch zur staatlichen Gemeinwohl- und Neutralitätsverpflichtung«. SPD-Fraktionschef Horst Anrold sieht sich mit dem Urteil bestätigt. Die Regierung müsse das Gesetz nun überarbeiten oder »besser noch, sie sollte es gleich ganz begraben«. ...

Da die bei uns gestrandeten Flüchtlinge unter ´allen` Umständen nach Deutschland drängten und damit die hier herrschende Rechtsordnung anerkannten:

Sollte deshalb zunächst nicht schon deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, weil SPD und Grüne dem auch von ihnen ins Land geholten Gold(?) die Möglichkeit geben würden, sein Traumland am Beispiel der USA auch gegen den Willen der indigenen Bevölkerung nach ´dessen` Brauchtum zu formen???

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