In Syrien hatte er ein Haus für jede Frau und Bedienstete

Syrischer Geschäftsmann »flüchtete« mit vier Frauen und 23 Kindern nach Deutschland

Er ist sicher nicht der für die Qualitätsmedien idealtypische Flüchtling. Daher wurde über ihn auch lediglich in einer Lokalzeitung berichtet. Aber die Geschichte ist so absurd, dass sie einen weitern Blick darauf wert ist.

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Ende August berichtete die »Rhein-Zeitung« von der »Flucht« eines syrischen Geschäftsmanns samt seiner vier Frauen und den dazugehörigen 23 Kindern über die Türkei nach Deutschland. Dem äußerst wohlhabenden Geschäftsmann war es in seiner Heimat möglich, jeder seiner vier Frauen und den jeweils dazu gehörigen Kindern ein eigenes Haus in verschiedenen Städten des Landes zur Verfügung zu stellen und diese teilweise sogar mit Bediensteten zu versorgen. Solche Familienmodelle sind nach konservativer islamischer Rechtsauffassung nichts Außergewöhnliches.

Der syrische Staat (wie alle anderen islamisch geprägte Staaten) unterstützen solche Großfamilien religiös und moralisch; damit jedoch hat sich die staatliche Unterstützung auch erschöpft. Finanziell gibt es keinerlei Förderprogramme, Fördermittel, Steuererleichterungen oder sonstige monetäre Zuwendungen - welcher Art auch immer. Wenn sich ein gläubiger Muslim mehrere Frauen und die entsprechend große Zahl an Kindern leisten kann, dann ist das sein ganz eigenes »Vergnügen«. 

Aber in »Germoney« verhält sich das ganz anders. Neben den in dem Zeitungsbericht erwähnten Problemen (Jugendliche randalieren und zerstören Einrichtungsgegenstände, die »Ehefrauen« führen einen Zickenkrieg untereinander und zahlreiche weitere Besonderheiten) kommen jetzt auch die finanzielle Aspekte ins Spiel. Da der »Flüchtling« nun seinen Geschäften in Syrien offiziell nicht mehr nachkommen kann haben er und seine Familie Anrecht auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Hubert Königsstein, Diplom-Finanzwirt beim Deutschen Arbeitgeberverband, hat in seinem Beitrag in der Kolumne »Klartextfabrik« ein Berechnungsbeispiel aufgestellt. Nach dessen vorsichtiger Berechnung, wobei Königsstein ausschließlich die unmittelbaren Leistungen aus dem AsylbLG berücksichtigt hat, stehen diesem »Flüchtling«, seinen vier Frauen und den 23 Kindern monatlich Transferleistungen in Höhe von mehr als 30.000 (in Worten: dreißigtausend!) Euro zu. Pro Monat! Netto!

Keine Berücksichtigung finden die Kosten für die Gesundheitsvorsorge respektive Behandlungskosten der insgesamt 28 Personen, die Aufwendungen für Integrations- und Sprachkurse und die Kosten für die Unterkunft. Bei einer so großen Personenzahl dürfte gerade dieser Kostenfaktor nicht ganz unerheblich sein.

Ob einer dieser 28 Personen bei einer solchen Rundum-Versorgung jemals auf den Gedanken kommen wird, seinen Lebensunterhalt mit einer regulären, steuerpflichtigen Tätigkeit zu bestreiten, sieht auch Königsstein als zweifelhaft an. Daher, so sein Resümee, müsse geprüft werden, »welche Form von Lebensentwürfen wir künftig finanzieren wollen und finanzieren können.« Denn »es hat niemand das Recht, auf Kosten anderer seine Lebensgestaltung zu betreiben.«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: helmut lang

unverzüglich alle nachhause schicken und gezahlte Kosten zurück erstatten.

Gravatar: mah

Also so einseitig kann man daß nicht sehen. Durch Frau Göring-Eckardt wissen wir doch alle, daß wir durch diese Menschen bereichert werden.

Nachdem so viele Fachkräfte aus Nordafrika ausgewandert/geflohen sind, muß doch dort ein regelrechter Fachkräftemangel herrschen.
Um dem zu begegnen, könnte ja nun Frau Göring-Eckardt dorthin.....ok, lassen wir das.
Also ich würde mich echt bereichert fühlen, wenn sie es täte.

Gravatar: Sepp Kneip

Also Leute, spendet eifrig für die armen Flüchtlinge. Man kann sich nur noch in Satire flüchten. Was anderes fällt einem zu diesem Idioten-Staat Deutschland nicht mehr ein.

Gravatar: Verena Becker

....wenn ich darüber nachdenke, dass ich als jetzt geschiedene Frau, drei Kinder gross gezogen und immer noch dabei regelmäßig gearbeitet habe, nun im Alter von 67 Jahre eine Rente von 640.00€ beziehe. Dann kriege ich das große Kotzen auf diesen ganzen Staat und ihre Arschlöcher, die uns das eingebrockt haben. Man sollte sie allesamt mit den Flüchtlingen, die sich nur in unsere soziale Hängematte legen wollen, auf einen fernen Planeten schießen, ohne die Möglichkeit, jemals wieder zurück zu kommen. Dann wäre endlich Ruhe und Frieden in Deutschland.

Gravatar: K Becker

Mir fällt nur ein: Dumm, Dümmer, Deutsch.

Gravatar: Brigitte Gutzeit

Wenn man bedenkt das Deutsche die im EU-Ausland lebten wo sie alle Abgaben leisteten, nach Deutschland kommen und dann vieles nicht fuer die gilt, weil sie keinen Migrationshintergrund haben. Da muss ich schon sagen: wie geistesgestoert sind eigentlich unsere Gesetze? Auf der einen Seite totaler Misbrauch auf der anderen Seite scheinen die aktuellen Gesetze deutschfeindlich zu sein.

Etwas ist da vollkommen krank!

Gravatar: Jürg Rückert

War früher ein "Kapitalist" der Ausbeuter, so ist es heute der "Sozialist".
Wer heute siegen will muss Opfer sein!
Wir sind wirklich im Zeichen der Fische angekommen.
Daran ist das Christentum nicht unschuldig, da es über die Jahrhunderte die Prägeanstalt war. Allerdings erleben wir jetzt eine massive und perfide Falschmünzerei. Die Währung der Barmherzigkeit hyperinflationiert, beraubt uns unserer Kleidung und am Ende auch unseres Lebens.

Gravatar: Wundersee

Uns Deutschen kann man getrost als den doofen Michel bezeichnen, der es zuläßt und duldig seinen Nacken beugt, wenn in der uns aufgezwungenen Willkommenskultur die eingereisten Nassauer und Schmarotzer das Sagen haben und uns nach Strich und Faden aussaugen. Das alles wird uns ganz schwer auf die Füße fallen. Hoffentlich werden wir dann wach.

Gravatar: Klaus Kolbe

U. a. dafür dürfen die Deutschen dann bis 70 und länger arbeiten ...
Daß das deutsche Volk diese, fremden Vögten dienende, den Bevölkerungsaustausch, auch als Umvolkung bekannt, bewußt unterstützende, sich Regierung nennende Bagage in Berlin noch nicht aus dem Tempel gejagt hat, ist ein Wunder!

Gravatar: Stella

"Daher, so sein Resümee, müsse geprüft werden, »welche Form von Lebensentwürfen wir künftig finanzieren wollen und finanzieren können."

Es muss nichts geprüft werden. In Deutschland ist Polygamie BGB 1306 verboten. Wer einer Mehrfachehe in Deutschland Gültigkeit verschafft, hat hierfür keine Gesetzesgrundlage.
Diese Frage wäre bei der Familienzusammenführung von Bedeutung.
Beim Sozialrecht nicht. Die Menschen sind schon da, ob sie miteinander verheiratet sind oder nicht spielt keine Rolle.

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