Bundesverwaltungsgericht sieht in Mehrehe keinen Hemmnisgrund

Syrischer Bigamist darf Deutscher werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass das Prinzip der bürgerlich-rechtlichen Einehe nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehöre. Ein zweifach verheirateter Syrer darf Deutscher werden - sagt das BVerwG.

Quelle: pixabay.com
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat aktuell ein denkwürdiges Urteil gesprochen: ein mehrfach verheirateter Syrer hat dennoch Anspruch auf Einbürgerung, darf also laut Bundesverwaltungsgericht Deutscher werden (Urteil: Aktenzeichen BVerwG 1 C 15.17). Die Tatsache, dass der Syrer sowohl eine deutsche Ehefrau hat (um als Ehepartner eingebürgert werden zu können) wie auch eine syrische Ehefrau, sei für die Einbürgerung ohne Belang, heißt es im Urteil. Das Prinzip der bürgerlich-rechtlichen Einehe gehöre nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, befanden die Richter des Ersten Senats.

Im Islam ist die Mehrehe für Männer geduldet, fast schon Pflicht. Manche Männer definieren sich selbst über die Anzahl ihrer Frauen, die dadurch nicht als vollwertig und gleichberechtigt betrachtet werden, sondern lediglich die Funktion eines Statussymbols haben. Bisher verhinderten deutsche Rechtsprechung und diverse deutsche Gesetze den Einzug dieses islamischen Rechtsgebrauchs. Mit dem aktuellen Urteil aber öffent das Bundesverwaltungsgericht ein weiteres Tor, um dem Islam den Boden in Deutschland zu bereiten.

Für die Richter des Ersten Senats des Gerichts ist es offensichtlich auch völlig unerheblich, dass im deutschen Strafrecht, dem Strafgesetzbuch, der Paragraph 172 existiert. In dem heißt es unmissverständlich: »Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: H.von Bugenhagen

Vielleicht sollten auch alle Deutschen ein Paar Frauen mehr heiraten (Hartz4 für alle und nicht mehr arbeiten)
Dann bleiben nur noch Ziegen für Moslems die sie vergewaltigen können oder von Deutschen Ehemännern entmannt zu werden.

Gravatar: Heinz

Die "Gesetze" des Islam halten Einzug ins deutsche Recht.

Da wird sich "Mutti" aber freuen.

Gravatar: Gerd Müller

Toll !
Da gleiches Recht für alle Deutschen gilt, stürzt euch in die Vielweibereit.......

Männer, es kommen rosige Zeiten auf euch zu !
Ich fordere mindestens 14 Jungfrauen für alle Deutschen Bürger !!

Gravatar: Jutta

..damit soll wohl die Mehrehe - Polyamorie usw auch für die Einheimischen, ach Verzeihung, die schon länger hier Lebenden vorbereitet werden.
Und ist das wirklich so was Neues ?
Ich habe mal vor Jahren irgendwo gelesen, dass die AOK angeblich die Zweitfrauen der schon hier länger lebenden Moslems versichert.
Also so what !
Jetzt wirds halt nur ganz offiziell.

Und wie war das ? Rhonaldino oder wie immer man diesen Fussballspieler schreibt, will ja auch seine zwei Freundinnen, die er parallel hat, heiraten. Er hat wohl beiden einen Heiratsantrag gemacht und denselben Ring geschenkt.

Vielleicht wird auch deshalb die Kinderehe nicht verboten, weil auch schon die Längerhierlebenden das wollen .. ???

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