Bundesverwaltungsgericht sieht in Mehrehe keinen Hemmnisgrund

Syrischer Bigamist darf Deutscher werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass das Prinzip der bürgerlich-rechtlichen Einehe nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehöre. Ein zweifach verheirateter Syrer darf Deutscher werden - sagt das BVerwG.

Quelle: pixabay.com
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat aktuell ein denkwürdiges Urteil gesprochen: ein mehrfach verheirateter Syrer hat dennoch Anspruch auf Einbürgerung, darf also laut Bundesverwaltungsgericht Deutscher werden (Urteil: Aktenzeichen BVerwG 1 C 15.17). Die Tatsache, dass der Syrer sowohl eine deutsche Ehefrau hat (um als Ehepartner eingebürgert werden zu können) wie auch eine syrische Ehefrau, sei für die Einbürgerung ohne Belang, heißt es im Urteil. Das Prinzip der bürgerlich-rechtlichen Einehe gehöre nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, befanden die Richter des Ersten Senats.

Im Islam ist die Mehrehe für Männer geduldet, fast schon Pflicht. Manche Männer definieren sich selbst über die Anzahl ihrer Frauen, die dadurch nicht als vollwertig und gleichberechtigt betrachtet werden, sondern lediglich die Funktion eines Statussymbols haben. Bisher verhinderten deutsche Rechtsprechung und diverse deutsche Gesetze den Einzug dieses islamischen Rechtsgebrauchs. Mit dem aktuellen Urteil aber öffent das Bundesverwaltungsgericht ein weiteres Tor, um dem Islam den Boden in Deutschland zu bereiten.

Für die Richter des Ersten Senats des Gerichts ist es offensichtlich auch völlig unerheblich, dass im deutschen Strafrecht, dem Strafgesetzbuch, der Paragraph 172 existiert. In dem heißt es unmissverständlich: »Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Block

Wenn ich das richtig verstehe, haben die Richter des Ersten Senats des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gegen den Paragraph 172 des Strafgesetzbuchs verstoßen. Ich gehe davon aus, dass diese Richter den Paragraph 172 des Strafgesetzbuchs kennen. Sie haben also bewusst gegen das Strafgesetz verstoßen.
1. Diese Richter müssen wegen Rechtsbeugung angeklagt und verurteilt werden.
2. Diese Richter müssen sofort als Richter suspendiert werden.
3. Diesen Richtern muss der Beamtenstatus entzogen werden mit allen Rechten und Vorzügen; also auch keine Beamtenbezüge und keine Beamtenpension.
4. Das Urteil muss unverzüglich revidiert werden.
In meinen Augen sind diese Richter eine Schande für das deutsche Justizwesen und für jeden deutschen Bürger, der sich an die deutschen Gesetze hält. Und wenn ich das richtig sehe, sind diese Richter Kriminelle, da sie gegen den Paragraph 172 des Strafgesetzbuchs bewusst verstoßen haben.
Oder habe ich irgendetwas nicht verstanden? Gilt der Paragraph 172 des Strafgesetzbuchs eventuell nur für deutsche Bürger aber nicht für Ausländer bzw. Migranten bzw. Schutzsuchende bzw. Asylsuchende?

Gravatar: Maria

Was haben wir zu erwarten wenn die staatlichen Rechtsstrukturen nicht mehr funktionieren ?
Bestimmt kein Land in dem man gut und gerne und voller allem sicher leben kann !
Wie soll das gehen wenn für die nicht eingeladenen Gäste unsere Gesetze nicht gelten ?

Gravatar: Sprachloser

Es ist so widerlich. Ich werde immer sprachloser.
Ich merke das auch an Nachbarn, Bekannten
und Verwandten. Herr im Himmel, hilf!

Gravatar: Dichter Tatenlos

Somit trat Artikel 20 Absatz 4 GG in Kraft.
Noch scheitert es an der Durchführung mangels Masse an Volk. Jedoch lehrte die jüngere Vergangenheit in Deutschland, dass sich das wie zum Beispiel im Herbst 1989 überraschend schnell ändern kann. Dann kommt alles auf den Prüfstand! Sachen und Personen.

Gravatar: frank-afu

Rechtsbeugung ohne Ende.Dieses Land wird von Idioten regiert .

Gravatar: p.desanex

Sollte das BVerwG sein Urteil tatsächlich so begründet haben wie angegeben, sollte es ein leichtes sein wegen Rechtsbeugung - siehe §172 StGB - dagegen vorzugehen!
Nur...... wer soll/wird das tun? Damit ist auch die viel interessantere Frage nicht beantwortet, wie ein Richter des BVerwG überhaupt dazu kommen kann ein solches Urteil zu fällen!
Man bekommt allmählich den EIndruck, ein Teil des Justizapparates stehe unter Drogeneinfluss!

Gravatar: karlheinz gampe

Deutsche Gerichte haben also jahrelang Bigamisten zu unrecht verurteilt. Also Wiedergutmachung und Rehabilitierung. Deutschland ist ein Unrechtsstaat. Irgendwie pflanzt sich der Irrsinn der kranken Regierenden fort. Die rote CDU SED Merkel gilt ja auch als irre . Mit Merkel aus dem kriminellen Mauermörderstaat nahm der Irrsinn seinen Anfang.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

… „Ein zweifach verheirateter Syrer darf Deutscher werden - sagt das BVerwG.“ …

Weil sich etwa auch die Göttin(?) aus gewissen Gründen mindestens ´einen` Zweitmann wünscht???

Gravatar: Werner

Das links gerichtete Bundesverwaltunggericht wird jetzt bald auch erlauben, dass so mancher neu dazu gekommene seine Ziege heiraten darf.

Gravatar: Regina Ott-Hambach

Wenn man in einem Land lebt, das gegenwärtig von Idioten regiert wird, dann brauchen wir uns überhaupt nicht mehr über Bigamisten und sonstige Dinge zu wundern. IM ERIKA baut zügig die islamische Republik Deutschland auf. Deshalb verachten WIR DEUTSCHE diese Frau aus dem Osten zutiefst! Wir, die hier schon länger leben, wissen aber, dass diese Neosozialistin aus dem Osten die längste Zeit regiert hat. Ihr Ende ist Gott sei Dank absehbar!

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