Ein 20-jähriger Syrer wollte in seiner Heimat keinen Wehrdienst leisten und kam 2014 über die Türkei nach Deutschland, um hier wie andere aus dem Bürgerkriegsland als Flüchtling zu gelten. Eine Gerichtsentscheidung legt jetzt fest, dass er keinen vollen Flüchtlingsstatus in Deutschland beanspruchen darf.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat damit am Donnerstag eine Entscheidung der Vorinstanz des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts aufgehoben, den jungen Mann als Flüchtling nach der Genfer Konvention anzuerkennen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge war in Berufung gegangen. Dem Syrer kann folglich nur ein eingeschränkter Schutz gewährt werden.
Ein anderes Urteil hätte weitere Folgen mit sich gezogen, denn mit einer solchen Anerkennung als Flüchtling dürfte der verheiratete Mann einen Familiennachzug beantragen, was ihm bisher von den deutschen Behörden verwehrt blieb - und mit dem Urteil auch weiter bleibt.
Das OVG wollte nicht feststellen, dass Flüchtlinge, die sich dem Wehrdienst in Syrien entziehen, bei einer Rückkehr als politische Gegner angesehen und verfolgt würden. Ein voller Flüchtlingsstatus erfordere aber, dass dem Mann bei einer Rückreise mit hoher Wahrscheinlichkeit eine schwere Verletzung seiner Menschenrechte aus politischen oder religiösen Gründen drohe.
Der am Niederrhein lebende Syrer erklärte, dass er das OVG-Urteil akzeptiere. »So sind die deutschen Gesetze«, sagte er nach der Urteilsverkündung. Die Entscheidung hat Signalwirkung, weil in Deutschland eine ganze Reihe junger Syrer leben, die sich dem Wehrdienst in der syrischen Armee durch Flucht entzogen haben.
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Kommentare zum Artikel
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"---Syrische Wehrdienstverweigerer sind keine Flüchtlinge--"
Genau, schließlich benötigt der Westen weitere Terroristen gegen Assad...
Hallo Hr. Beyer,
'ausgerechnet Vereine mit den Namen CDU und SPD nach alldem nun meinen, zur Wahl im September eine Alternativ zur AfD darzustellen'
JA, tun Sie. Denn diese wissen das sie zwar keine Alternative sind, aber Sie werden IHNEN keine Alternative lassen!
Habe persönlich noch nie eine andere Meinung zu diesem Thema vertreten. " Deserteure- und Fahnenflüchtige! "
Nun hat man es auch in diesem Land der
" Willkommenskultur " begriffen.
… „Damit gibt es auch keinen Anspruch auf Familiennachzug.“ …
Dies wird schon deshalb auch im Interesse dieses Schäuble liegen, weil er die Flüchtlinge im Auftrag der Merkel doch angeblich nur holte, um die Deutschen in Liebe zum eigenen(?) Volk vor der im Land so intensiv grassierenden Inzucht und der ihr folgenden Degeneration bewahren!!! https://www.berlinjournal.biz/schaeuble-migration-inzucht/
Oder wird Deutschland von so genannten Flüchtlingen etwa auch aus ganz anderen Gründen bevorzugt http://www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlinge-in-europa-warum-vor-allem-maenner-asyl-suchen-1.2584201, die auf einem sehr bewusst zusammen geschobenen Berg aus Lügen basieren? http://www.hart-brasilientexte.de/2015/07/30/der-ueble-manipulationstrick-mit-dem-angeblichen-buergerkrieg-in-syrien-in-wahrheit-ein-nato-stellvertreterkrieg-bewohner-der-nato-staaten-muessen-den-krieg-und-auch-noch-die-folgen-der-ausgelo/
Ist das auch der Grund dafür, dass das deutsche Volk zunächst wie folgt besänftigt werden sollte: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/deutschlands-fluechtlinge-in-grafiken-13867210.html
„Fast die Hälfte der Migranten hat studiert“! „Migranten haben häufiger ein Abitur als Deutsche“! http://www.anonymousnews.ru/2017/04/21/90-prozent-aller-fluechtlinge-haben-keine-qualifikation-zwei-drittel-sind-analphabeten/
„Flüchtlinge bekommen nicht mehr als Hartz-IV-Empfänger“! http://www.anonymousnews.ru/2017/04/15/diskriminierung-von-deutschen-fluechtlinge-erhalten-mehr-geld-als-hartz-iv-empfaenger/
Was mich inzwischen tatsächlich wundert ist, dass nun ausgerechnet Vereine mit den Namen CDU und SPD nach alldem nun meinen, zur Wahl im September eine Alternativ zur AfD darzustellen!!!
War es deshalb nicht allerhöchste Zeit, dass das OVG in Münster nun auch eine dies bzgl. Entscheidung des Verwaltungsgericht Chemnitz bestätigte? http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-chemnitz-6k72016a-fluechtlingseigenschaft-syrer-asyl-wehrpflichtig-folter-rueckkehr/
Das Urteil ist durchaus korrekt, es wäre noch schöner, wenn sich jemand, der sich vor einem auch in DE bestehenden Pflichtdienst (ja, die Wehrpflicht für Männer besteht immer noch, sie ist nur ausgesetzt) drückt, als politisch verfolgt angesehen würde.
Das der Betroffene die Enscheidung mit dem Hinweis auf die Rechtslage und ohne die sonst üblichen Beschuldigungen akzeptiert, spricht für ihn. Scheint so, als wenn der integrierbar wäre. Schaun wir mal.
Wehrpflichtfreie Grüße,
Dirk S
"Der am Niederrhein lebende Syrer erklärte, dass er das OVG-Urteil akzeptiere."
Das wird 'Pro Asyl' (oder die NRW-Grünen) naturgemäß völlig anders sehen und bereits die Gegenklage vorbereiten.
Man stelle sich nur das Gezerre vor, wenn der junge Herr abgeschoben werden soll. Aber - soweit wird es nicht kommen, Denn "(...) eine ganze Reihe (...)" bedeutet 4 bis 5 Syrer, die dann, nach hysterischem Geplärr von Roth & Co, ein humanitäres ewiges Bleiberecht bekommen.