Erst Festnahme, dann Freilassung am nächsten Tag

Syrer wollte zwei Tage vor Halle mit Messer in Berliner Synagoge eindringen

Vergangenen Freitag wollte ein mit einem Messer bewaffneter Syrer in die Berliner Synagoge eindringen, mutmaßlich um dort anwesende Gläubige zu morden. Er wurde festgenommen und am Tag danach wieder freigelassen. Ein fatales Signal für Nachahmungstäter, wie Halle jetzt bewiesen hat.

Foto: Pixabay
Veröffentlicht:
von

Bei den Mainstreammedien und Altparteienvertretern hat man sich darauf verständigt, die angeblich Schuldigen für den Terroranschlag in Halle auf politischer Ebene zu suchen. Selbstverständlich nicht bei sich selbst, sondern bei der einzigen Oppositionspartei in diesem Land. Selbst ist man sich keiner Schuld bewusst, habe so ziemlich alles richtig gemacht. Schuld sind immer die anderen, so das Selbstbild jener Medien und Parteienvertreter.

Dabei hätte der Terroranschlag in Halle durchaus verhindert werden können, wenn man aus den Vorkommnissen rund um die Berliner Synagoge nur zwei Tage zuvor die richtigen Lehren gezogen hätte. Ein Syrer(!) wollte mit einem Messer bewaffnet in die dortige Synagoge eindringen und mutmaßlich die dort anwesenden Gläubigen morden. Der Objektschutz wurde des Mannes gewahr und nahm in fest, bevor er zur Tat schreiten konnte. In Berlin gab und gibt es für die Synagoge und andere jüdische Einrichtungen Objektschutz. Warum wollte man in Halle die Synagoge nicht schützen? Warum wollte man die Synagoge in Halle am höchsten jüdischen Feiertag nicht schützen? Absicht? Versäumnis? Totalversagen?

Doch auch aus Berlin wurde ein fatales Signal an alle potenziellen Nachahmungstäter des syrischen Messermannes gesendet. Anstatt gegen den Täter wegen versuchten Mordes zu ermitteln und ihn in Untersuchungshaft zu nehmen, wurde er am nächsten Morgen wegen angeblich fehlender Haftgründe wieder auf freien Fuß gesetzt. Es gehört schon ein gewisser Mangel an gesundem Menschenverstand dazu, eine solche Entscheidung zu treffen.

Wenn ein Muslim, ein Syrer (Israel hatte 1967 Krieg mit Syrien geführt, die Golan-Höhen besetzt und 1981 annektiert), mit einem Messer bewaffnet in eine Synagoge einzudringen versucht, hat er sicher nicht vor, sich dort mit dem Messer einen Apfel zu schälen. Der Messermann gehörte in U-Haft. Das hätte möglicherweise den Attentäter aus Halle von seinem Vorhaben abgebracht. Aber der Messermann in Berlin hatte offensichtlich den für eine Freilassung entsprechenden Hintergrund.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: heinz

Leipzig, Sachsen. Fünf 20- bis 30-jährige arabisch sprechende Männer sprachen einen 12-jährigen Jungen an. „Sie hatten Messer in der Hand und bedrohten ihn“. Ihr Ziel: Das Geld des Zwölfjährigen. Voller Angst übergab er ihnen sein Smartphone, seine Kopfhörer, seine Umhängetasche und Bargeld.

und nun, wer haut den typen eins in die fresse...der staatsanwalt tut e s nciht. der hat schon die einzelfallthese mit freispruch vorbereitet.

Gravatar: Regina Ott-Hanbach

Ist doch klar, dass diese Migrantenkanzlerin aus Mecklenburg-Vorpommern großen Wert darauf legt, dass die von ihr eingeschleusten Moslems aus arabischen Ländern bestens hier behandelt und betreut werden. Und somit ist es kein Wunder, dass man einen syrischen Straftäter am nächsten Tage wieder laufen lässt! Einen "echten Deutschen" hätte man bis zur Gerichtsverhandlung in den Knast gesteckt! So sieht "Gleichbehandlung" im Reich der Migrantenkanzlerin aus!

Gravatar: Peter Meyer

Der rechtsradikale Irre wäre nicht wieder freigekommen.

Gravatar: Rita Kubier

So etwas macht Schule. Das ist doch logisch. Dazu muss man weder Jurist, noch Polizist noch Politiker sein. Diese Schlussfolgerung kann jeder normal denkende Mensch ziehen. Unsere Behörden offenbar aber nicht. DIESE machen sich immer wieder aufs Neue schuldig, wenn Terrorakte - ganz gleich welcher Art - geschehen! Wenn falsch - vielleicht sogar bewusst falsch - entschieden wird, ist DERJENIGE, der fahrlässig oder gar bewusst falsch entschieden hat, an einem folgenden begangenen Verbrechen SCHULDIG! Daran ändern und helfen weder Schuldzurückweisungen, Relativierungen noch dummes oder billiges Herausreden etwas. Aber weil genau DAS immer wieder von den Verantwortlichen erfolgt, geschehen auch immer wieder Verbrechen, die mit Verstand, logischer Denkweise, Weitblick und RICHTIGEN Entscheidungen verhindert werden könnten.

Gravatar: Thomas Waibel

Da hier der Täter ein syrischer Moslem ist, wird dieser Anschlag totgeschwiegen.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Er wurde festgenommen und am Tag danach wieder freigelassen.“... „Wenn ein Muslim, ein Syrer (Israel hatte 1967 Krieg mit Syrien geführt, die Golan-Höhen besetzt und 1981 annektiert), mit einem Messer bewaffnet in eine Synagoge einzudringen versucht, hat er sicher nicht vor, sich dort mit dem Messer einen Apfel zu schälen.“ ...

Wird er nun etwa ´wegen erwiesener Unschuld`(?) das Bundesverdienstkreuz verliehen bekommen???

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang