Ein seit 2015 in Schleswig-Holstein mit seiner Frau und seinen vier Kindern lebender Syrer darf im Rahmen des Familiennnachzuges auch seine Zweitfrau nach Deutschland nachholen. Da die Kinder von dieser sind, sei deren Einreise »im Interesse der Kinder«, wie der Sprecher des Kreises Pinneberg, Oliver Carstens, bestätigte.
»Dies ist aber keine pauschale Regelung, sondern immer eine sorgfältige Einzelfallprüfung«, sagte Carstens. Der Syrer durfte bereits im Vorfeld die Kinder, die er mit seiner Zweitfrau hat, nachholen. Da die vier aber nicht ohne ihre Mutter aufwachsen sollten, dürfe diese ebenfalls im Rahmen der Familienzusammenführung nachreisen, wurde entschieden.
Ein Nachzug der leiblichen Mutter erfolge »zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte im Interesse der Kinder«, begründete das Amt diese Entscheidung. Carstens erklärte, kein Mensch wird bestreiten wollen, dass gerade Kinder in der Fremde ihre Mutter brauchen. Außer acht gelassen wird, dass die Kinder erst durch den Familiennachzug von ihrer Mutter in Syrien getrennt wurden.
Der Kreis Pinneberg meint, es bestehe nicht die Absicht, die Bigamie zu fördern. Man habe jedoch keine rechtliche Möglichkeit, »auf Eherechte anderer Staaten einzuwirken«. Es gehe bei Familienzusammenführungen »auch überhaupt nicht um Bigamie bzw. darum, mehrere Ehefrauen nach Deutschland zu holen, sondern es geht primär um das Wohl der Kinder«.
Kommentare zum Artikel
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Nun zweierlei Recht in Deutschland ? Ein freizügiges für Asylanten und ein hartes für den Steuerzahler, den dummen Michel ? Wer Kriminelle und Parasiten wählt ist der zu bedauern ? Wer schlau ist verlässt Deutschland.
Genau das war von Schmarotzer geplant er kommt mit seiner Erstfrau und den Kindern seiner Zweitfrau und bekommt natürlich das Recht die Frau nachzuholen. Die Regierung fördert doch die Bigamie. Ich würde den Syrer vor die Wahl stellen. Dann schicke die Wänster deiner 2. Frau wieder nach Hause. Eben zu Mama dann fühlen sich die Wänster gleich viel wohler
Auf der Internetseite der Europäischen Union ist ein Dokument abrufbar.
Europäische Kommission Pressemitteilung, Verbesserung der legalen Migrationskanäle: Kommission schlägt EU Neuansiedlungsrahmen vor.