Vertrauensschutz sei gebrochen worden

"Syrer" aus der Ukraine klagen gegen Aberkennung des Asylanten-Status

Eine Familie aus der Ukraine hatte sich bei dem Grenzübertritt nach Deutschland als syrische "Flüchtlinge" ausgegeben. Die deutschen Behörden folgten der Anweisung, die angegebenen Daten als korrekt anzunehmen und erfassten die Familie als "Flüchtlinge". Jetzt flog der Schwindel auf.

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Es ist kein Einzelfall, dass sich Leute aus den unterschiedlichsten Ländern der Welt hier in Deutschland einfinden und den Behörden erzählen, sie stammen aus Syrien oder dem Irak, obwohl sie aus ganz anderen Regionen unseres Erdballs stammen. Aufgrund des von Merkel rechtswidrig veranlassten Wegfalls der Personenkontrollen an den deutschen Grenzen haben so viele Menschen aus allen Ecken und Enden der Welt Deutschland erreicht, dass es den Behördenmitarbeitern schlicht und ergreifend unmöglich war, die von den ankommenden Menschen gemachten Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen. So erklärt sich, dass ein Anis Amri mit 14 unterschiedlichen Identitäten durchs Land kurvt und für jede einzelne finanzielle Unterstützung erhalten hat. 

So erklärt es sich aus, dass ein Offizier der Bundeswehr sich ein Zubrot als anerkannter "Flüchtling" verdienen kann oder das, wie jetzt, eine Familie aus der Ukraine über zwei Jahre als syrische "Flüchtlinge" in Deutschland leben und schmarotzen kann. Hätten die Ukrainer nicht auch noch so angeberisch damit geprahlt, dass sie die deutschen Behörden über den Tisch gezogen haben und wie leicht ihnen das gelungen ist, so würden sie auch heute noch unbehelligt irgendwo in der tiefsten Provinz als arme, vom Leid geplagte und der Hilfe bedürftige Familie durchgehen.

Aber da sie großspurig mit ihrem Betrug angegeben hatten, kam die Sache zur Sprache, erreichte die Behörden und die widerriefen ihren positiven Bescheid. Nun möchte man meinen, damit sei das Thema beendet. Doch weit gefehlt. Die ukrainischen "Syrer" klagen gegen den Bescheid mit der Begründung, dass der Vertrauensschutz gegenüber den Antragstellern seitens der Behörden gebrochen wurde.Und jetzt kommt der Clou: sollten auf seiten der Behörde Formfehler gemacht worden sein oder wurden Fristen nicht eingehalten, dürfen die "Syrer" aus der Ukraine bleiben. So will es das deutsche Recht.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: H.von Bugenhagen

Macht doch nichts ...Wir haben es doch...da sollten sich alle eine Scheibe abschneiden.
Nur so kommt man in der BRD zu etwas

Gravatar: Wolf Köbele

Es wäre in diesem und allen ähnlichen Fällen mal angezeigt, die Namen der an derlei sich gesundstoßenden Rechtsanwälte zu ermitteln und zu veröffentlichen. Wenn Gutmenschen richtig hinlangen, scheuen sie das Abdriften in die Kriminalität keineswegs, fühlen sich sogar - z.B. bei der Beihilfe zum Untertauchen, der Verhinderung von Abschiebungen mit Angriffen auf und Verletzung von Polizeibeamten, "Kirchenasyl" etc.pp - noch doppelplusgut. Angeblich Linke bringen Bahnfahrgäste in Lebensgefahr und werden nicht mit aller Macht verfolgt. Wenn also Terrorismus (von "links") nicht verfolgt wird, müssen die o.G. keine Verfolgung befürchten. Da sollten alternative Blogs Abhilfe schaffen!

Gravatar: Mario

dazu fällt mir nur ein "ihr Kinderlein kommet" sonst nix mehr :-(

Gravatar: Mr. Muro

Das soll Deutsches Recht sein, dass man mit Betrug und Sozialschmarotzen durchkommt? Dann muss dringend was am Gesetz geändert werden.
Ach warte mal, in Deutschland hält sich eh niemand mehr an das Gesetz, besonders nicht unser Regime und v.a. nicht unsere alte kinderlose Diktatorin.

Gravatar: Stephan Achner

... und der deutsche Steuerzahler zahlt sicherlich auch noch die Anwalts- und Gerichtskosten dieser verlogenen Ukrainer-Betrugs-Bande.

Gravatar: H.von Bugenhagen

Ein Aufruf an alle Armen und Verarmte deutschen Familien in der BRD...Lasst euch als Syrische Flüchtlinge registrieren...
,,Da werden sie geholfen,,

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