Tatverdächtiger Iraker hat sich abgesetzt

Susanna Feldmann (14) mutmaßlich von einem »Flüchtling« ermordet

Wieder ist ein junges Mädchen Opfer eines Mordes geworden. Die 14-jährige Susanna F. aus Mainz wurde tot von der Polizei aufgefunden. Der mutmaßliche Täter, ein 20-jähriger irakischer »Flüchtling«, soll sich in seine Heimat abgesetzt haben.

Quelle: Facebook
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Susanna F. ist tot. Das ist die traurige Wahrheit. Polizisten fanden die Leiche des jungen Mädchens teilweise vergraben und mit Reisig bedeckt in einem Gebüsch am Rande einer eingleisigen Bahnstrecke im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim. Der entscheidente Tipp auf den Fundort kam von einem 13-Jährigen, der diesen Hinweis seinen Aussagen zufolge von dem mutmaßlichen Täter, einem 20-jährigen irakischen »Flüchtling«, erhalten hat. Dieser wohnt offiziell gemeinsam mit seiner Familie in einer Wiesbadener Flüchtlingsunterkunft. Eine sofortige Durchsuchung der Unterkunft jedoch ergab, dass der »Flüchtling« sich mit seiner Familie abgesetzt hat. Gegenwärtig wird davon ausgegangen, dass er sich wieder in seiner irakischen Heimat befindet, um sich so der drohenden Festnahme zu entziehen.

Der 20-jährige »Flüchtling« aus dem Irak ist kein unbeschriebenes Blatt. Vor dem Bekanntwerden seiner »Heimreise« wurden die bei der Suche nach Susanna eingesetzten Beamten auf erhöhte Eigensicherung hingewiesen. Der Iraker gilt als Gewalttäer, im März wurde gegen ihn unter anderem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt, heißt es dazu in einem Bericht der »Bild«.

Bei Facebook existiert ein Hilferuf in Form eines offenen Briefes an Angela Merkel, der von Diana Feldmann, laut eigenen Angaben die Mutter von Susanna, am 01. Juni, also deutlich vor dem Auffinden der Leiche, veröffentlicht wurde. In diesem Brief wendet sich die Verfasserin voller Verzweiflung an Merkel und macht mit ihren Worten deutlich, wie sehr sie sich im Stich gelassen fühlt; von der Polizei und den Ermittlungsbehörden. Jetzt, nach der traurigen Gewissheit, dass Susanna tot ist, wirkt dieser Brief noch erschütternder. Wieder starb eine junge Frau durch die Hände eines »Flüchtlings«.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Dirk S

@ Müller

Zitat:"Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung (damit meint das GG auch die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit) zu beseitigen, haben die DEUTSCHEN das Recht zum Widerstand wenn andere Abhilfe nicht möglich ist"! "

Art. 20 Abs. 4 GG war reine Symborgesetzgebung im Zuge der Einführung der Notstandsgesetzgebung 1968, um zu zeigen, dass man sich des Missbrauchspotential der Notstandsgesetze bewusst war. Das dumme ist nur, dass sich die Rechtslage im Vergleich zuvor sogar verschlechtert haben könnte. Bei der Diskussion (ja, so was gab es damals noch) um die Einführung von Art. 20 Abs. 4 GG haben viele Juristen den als überflüssig bezeichnet, weil Tyrannenmord immer legitim sei. Und da sehe ich die Verschlechterung, denn wenn ein Tyrann so etwas wie einen Rechtsweg offen lässt, dann kann Art. 20 Abs. 4 GG nicht zur Anwendung kommen.
Wobei diese Diskussionen ohnehin sinnlos war (und ist), denn wenn man beim Tyrannenmord erfolgreich ist, dann gibt es keine Diskussion darüber, ob man das durfte oder nicht und wenn man scheitert, wird man ohnehin beseitigt, egal ob durch einen Schauprozess oder heimlich.

Zitat:"Das heißt, dass Gewalt gegen denjenigen oder diejenigen legitimiert ist, die diese Ordnung beseitigt!"

Wie die meisten vergessen Sie die Einschränkung "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist", was bedeutet, dass Sie erst einmal den Rechtsweg ausschöpfen müssten. Bis Sie damit durch sind, hat Merkel wahrscheinlich schon ihr Staatsbegräbnis erhalten und das Verfahren wird hinfällig. Wenn aber der Rechtsweg offensteht, ist zumindest theoretisch andere Abhilfe möglich und Art 20 Abs. 4 GG kann nicht zur Anwendung kommen. Außerdem ist gar nicht definiert, welche Art von Widerstand denn nun durch Art. 20 Abs. 4 GG legimiert werden würde.
Art 20 Abs. 4 GG ist etwas für die Ewigkeit, denn der wird nie zur Anwendung kommen. Denn wie schon geschrieben, ist man erfolgreich, braucht man keine Rechtfertigung mehr, versagt man, wird man abgeurteilt, egal wie, egal von wem. Da nützt einem Art. 20 Abs. 4 GG auch nichts mehr.
Das Ding kann man auf den Haufen der unsinnigen Rechtsregelungen werfen. Auch wenn es an sich gut klingt.

Widerstandsfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Maximilian

Mein aufrichtiges Beileid an die Familie und ihren Glaubenskreis.
Ich verbeuge mich!
… wer streunende Wölfe in eine Schafsherde lässt,
wer Menschenunwürdige ins Land lässt,
wer für offene Grenzen tentiert, der ist an diesem Mord und all anderen Gewalttaten mitschuldig!!!
Dieser Abschaum von Altparteien samt EU müssen weg!!!

PS: habe ausversehen diesen Komentar unter Augsburger Hotels gesendet. Bitte dort entfernen.

Gravatar: H.von Bugenhagen

Viele dieser Kleinschwanz Träger kommen hier her vergewaltigen Mädchen und Frauen und gehen wieder zurück zu ihren Hühnern und Ziegen …...Mein Gott welch eine Kultur des Abschaums ,,,,nicht einmal Affen sind so Hirnlos und Hohl.....Moslems sind Kranke Lebens Arten und wissen es nicht

Gravatar: Der Unverwüstliche

@ Elvi Stegner 07.06.2018 - 21:30

Wenn Ihre Zahlenspielchen eindeutig bei Weitem allein durch islamischen Terror aller Art überflügelt sind, werden Sie Herrn Hessel wirklich verstehen - vielleicht.

Das fängt gerade erst an und dürfte ohnehin nur die Spitze des Eisbergs sein.

Gravatar: SchlafKindleinSchlaf

Gerstenmeyer 07.06.2018 - 19:30

Der sicherste Platz für die Deutsche Frau ist die sichere heimische Wohnung.

Genau dass ist das fatale. Und damit geben wir jenen nach , die Frauen das Recht nehmen, frei und unabhängig zu sein. Wir sollten genau für das Gegenteil sorgen, das es wider Sicher wird für Frauen, genau für dieses Recht wofür Jahrzehnte gekämpft wurde.

Daher ist ein Schritt dieser;
Unterzeichnen sie die Petition an den Bundestag von Vera Lengsfeld.
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_05/_17/Petition_79822.html

Noch kann dies jeder tun.
Nicht schreiben und reden. Machen!

Gravatar: Thomas Waibel

Auffällig ist, daß Staatsanwaltschaft und Polizei nicht von einem "Unbekannten", sondern von einem irakischen "Flüchtling" sprechen und die Parteien, die Medien und die "Kirchen" nicht versucht haben, den Mord zu bagatellisieren.

Vermutlich haben die Herrschaften erkannt, daß die Volksseele kocht und die Menschen sich nicht mehr mit irgendwelchen Beschwichtigungs-Märchen (Einzelfall, kriegstraumatisierter "Flüchtling", usw.) beruhigen lassen.

Gravatar: frank-afu

Das Einzige was die SED Mutti nun noch tun könnte wäre zwei BKA Zielfander hinterher zu schicken .Die Ihn dann wie auch immer nach Deutschland zurück bringen um Ihn dann für immer wegzusperren.

Denn anderen Vorschlag erspare ich mir hier........

Gravatar: Klaus Leeb

Wenn schon die deutschen Behörden so unprofessionell sind, einen Sexualmörder samt Großfamilie unbemerkt ausreisen zu lassen, dann bleibt nur mehr die Hoffnung auf den israelischen Geheimdienst. Die müssen ihm ja nicht gleich die Kehle durchschneiden, sie können ihn ja ganz regulär vor Gericht bringen. Aber bitte nicht vor ein deutsches, sonst wird das arme traumatisierte Kriegsopfer in kürzester Zeit von einer Psychotussi befreit.

Gravatar: Incamas SRL

Linke, Grüne, Sozialdemokraten, Medien, Gewerkschafter, Asylindustrie übernehmt endlich eure moralische Mitverantwortung für diese Tat und schämt euch !!!

Gravatar: Uwe

Wichtig ist dem Polizeipräsidenten Müller zu betonen, das der entscheidende Hinweis von einem 13 jährigen Flüchtling kam. Hätte der Typ seinen Job gemacht, hätte es nicht soweit kommen müssen. Stattdessen diese unfassbare Verhöhnung der Hinterbliebenen

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