Europäischer Gerichtshof urteilt gegen Ausweisung von EU-Ausländern

Straftäter aus EU-Staaten dürfen nicht einfach ausgewiesen werden

Der Europäische Gerichtshof hob mit einem Urteil die Ausweisung straffällig gewordener EU-Ausländer in Richtung Heimatländer auf. Begründet wird das damit, dass man mit steigender Anzahl von Jahren im Gastland einen Ausweisungsschutz erlange.

Foto: Cédric Puisney/ Wikimedia Commons/ CC BY 2.0 (Ausschnitt)
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Nach einem am Dienstag gefällten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg dürfen ausländische EU-Bürger nicht einfach in ihr Heimatland ausgewiesen werden, auch wenn sie straffällig geworden sind.  

Demnach heißt es, wenn EU-Bürger bereits fünf Jahre im Gastland verbracht hätten und integriert seien, gelte ein verstärkter Ausweisungsschutz. Dieser werde mit der Dauer des Aufenthalts noch weiter verschärft. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass nach der Rechtslage EU-Bürger nach fünf Jahren in einem anderen EU-Staat ein Daueraufenthaltsrecht erlangten.

EU-Bürger hätten laut der Richter ein Recht auf Einreise und Aufenthalt und benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie unterliegen nur der allgemeinen Meldepflicht. Lediglich bei nicht Erwerbstätigen ist das Freizügigkeitsrecht an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel zu verfügen.

Im Einzelfall könnten Personen, die über fünf Jahre in einem EU-Ausland gelebt haben, nur aus »schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit« abgeschoben werden. Bei einem Aufenthalt von zehn Jahren müssten sogar »zwingende Gründe« für eine Ausweisung benannt werden.

Verbüßte ein EU-Ausländer eine langjährige Haftstrafe, müsse geprüft werden, ob die Integrationsbande nicht abgerissen sei. Dazu sollen Art und Umstände der Strafttat sowie das Verhalten des Straffälligen im Vollzug berücksichtig werden.

Hintergrund waren die Fälle eines Griechen und eines Italieners. Der griechische Staatsangehörige kam als Dreijähriger nach Deutschland und hatte seither kaum Verbindungen zu Griechenland. Nach 20 Jahren beging er eine Straftat, wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und sollte ausgewiesen werden. Dagegen klagte er.

Bei dem in Großbritannien lebenden Italiener ist der Fall ähnlich gelagert. Nach 15 Jahren wurde er in seinem Aufenthaltsland straffällig und musste ins Gefängnis. Er sollte nach seiner Entlassung nach fünf Jahren Haft einer Ausweisung nachkommen.

Anders ist die Rechtsprechung für Deutschland bei Nicht-EU-Ausländern. Seit März 2016 können ausländische Straftäter ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, egal ob sie zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, gegen körperliche Unversehrtheit, gegen sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: die Vernunft

Nach 5 Jahren illegalen Aufenthalt in Buntland hat man also ein Daueraufenthaltsrecht? Mit welchem Recht?

So werden Leute, die alles tun, um ihre wahre Identität zu verbergen, zu Deutschen? Wahrlich, ich sage Euch, dieser Staat kennt keine Grenzen, keine Recht und keine Demokratie! Er hat jeden Selbstschutz aufgegeben. Das kann nur heißen, dieser Staat tut alles, um Suizid an sich selbst und seinen schwerarbeitenden Bürgern zu üben. Dieser Staat wird in unserem Blut untergehen!

Gravatar: Tacheles

Ein Grieche soll kaum Verbindungen nach Griechenland
haben. Sicher alles ist möglich.

Aber in Normalfällen und davon gehe ich aus, rudeln die
Griechen zusammen.
Ich komme aus einer Stadt mit hohem Griechenanteil.
Von denen ist keiner alleine. Die halten zusammen.
Und ich sage es nicht gern, aber es ist wahr, sie stehen
den Türken in allem kaum nach.

Einmal ich war zu Gast in einem griechischem Cafe,
hörte wie sich Türke und Grieche unterhalten.
"Wo, wenn nicht hier in Deutschland müssen wir uns
vertragen und gegen die Deutschen zusammen halten."

Ich habe viel mitbekommen mit den Griechen. Auch das
reicht mir.

Gravatar: Karl Napp

Diese Richter gehören wegen Größenwahnsinns in die Klappse! Sie verstoßen gegen den für eine Demokratie unabdingbaren Grundsatz der Gewaltenteilung und maßen sich Gesetzgebungsbefugnisse an. Wer schützt uns vor durchgeknallten Richtern? Diese unheilbringenden Weltmoralisten in Robe! Auf jeden Fall sollte man ihnen erst einmal das Gehalt sperren.

Gravatar: Titus44

Ich bin mit vielem, was die Amerikaner tun, nicht einverstanden, aber so wie es die USA machen, ist es bei kriminellen Ausländern goldrichtig.
Jeder ausländische Straftäter sollte sofort nach Verbüßung der Strafe ausgeiwsen werden, inklusive einem mehrjährigen Wiedereinreiseverbot.

Gravatar: karlheinz gampe

Linke CDU SED Merkel hat aus Deutschland eine Haftanstalt gemacht, in der nun Deutsche mit Kriminellen, Mördern, Terroristen, Vergewaltigern, Messerstechern usw. den sogenannten hochbegabten Merkelakademikern , von einer kriminellen linken CDU, SPD Merkeljunta ins Land geholt, zusammen leben müssen. Deutsche geht einfach fort, spart eure Steuern, denn andere Länder heißen Euch willkommen. Lasst diese CDU Kriminelle, des Stasis Erika mit ihren kriminellen Merkelakademikern allein.

Gravatar: P.G.

Wer inthronisiert eigentlich diese Verbrecher in Richterroben ? Allein dieser "Gerichtshof" ist Grund genug, sich schnellstens aus der EU zu verabschieden und diese Missbildung auf eine realistische Freihandelszone mit nationalen Währungen zurück zu stutzen. Alle Zeichen stehen auf Bürgerkrieg !

Gravatar: Freigeist

Die USA schieben ab, egal wie lange jemand in den USA gelebt hat. Strafe absitzen und Ausweisung. So kommen gelegentlich deutschstämmige Männer als Straftäter in Deutschland an, die als Babys in die USA kamen und sich nun völlig verstört in Frankfurt wieder finden.

Gravatar: D.Eppendorfer

Verbrecher in Roben schützen Verbrecher in Zivil könnte man bei solchen Urteilen annehmen.

Toll, wenn aus einem jahrelangen kriminellen Aufenthalt der Muselinvasionstruppen, denn um die geht es doch primär, als quasi Belohnung ein Abschiebestopp bzw. ein Dauerbleiberecht konstruiert wird. Kann man das Recht noch perverser beugen?

Was treiben da nur für fürstlich besoldete weltfremd weltoffene Psychos ihr Unwesen zum Nachteil der sie alimentierenden europäischen Bürger? So jedenfalls ist Europa für mich keine Zukunftsperspektive, sondern ein lebensbedrohliches Konstrukt.

Wer solche EU-Institutionen als Regulierungsinstanz hat, der braucht nämlich echt keine anderen Todfeinde.

Gravatar: Herbert

Abschieben? Nein, dass wäre aber auch des "Guten" zu viel!

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

„Europäischer Gerichtshof urteilt gegen Ausweisung von EU-Ausländern
Straftäter aus EU-Staaten dürfen nicht einfach ausgewiesen werden“

Wird damit den immer mehr straffällig werdenden Migranten nicht erneut begreiflich gemacht, „warum sich ein Gesetzesbruch lohnt“??? http://www.theeuropean.de/torsten-heinrich/11437-staatsversagen-in-der-fluechtlingskrise

Etwa weil diese Merkel den Bürgerkrieg zumindest in Deutschland mit aller Macht ´will`???
http://news-for-friends.de/angela-merkel-der-gewollte-buergerkrieg-in-deutschland/

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