Linientreue zu Merkel offensichtlich wichtigstes Qualifizierungsmerkmal

Stephan Harbath soll neuer Vizepräsident beim Bundesverfassungsgericht werden

Stephan Harbath (CDU) soll neuer Vizepräsident beim Bundesverfassungsgericht werden und Ferdinand Kirchhof, der altersbedingt ausscheidet, ablösen. Spätestens 2020 soll Harbath dann den derzeit amtierenden Präsidenten Andreas Voßkuhle ablösen.

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Ferdinand Kirchof kann als Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes endlich abgelöst werden. Bereits im Juni hatte Kirchof die maximale Altersgrenze von 68 Jahren erreicht. Doch aufgrund der politischen Unfähigkeit und Untätigkeit bei den Altparteien konnte man sich bisher auf keinen Nachfolger einigen. Nun haben sich die Fraktionsspitzen der Blockparteien, mit Ausnahme der Postkommunisten, auf einen Nachfolger einigen können. Der neue Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes soll Stephan Harbath (CDU) heißen. Der 46-Jährige ist Unionsfraktionsvize und liegt politisch voll auf einer Linie mit Merkel.

Dies scheint auch so ziemlich das einzige berücksichtigte Qualifikationsmerkmal bei der Einigung auf Harbath gewesen zu sein. Weder poltisch noch als Jurist hat sich Harbath bisher nachdrücklich in Erinnerung gebracht; sieht man einmal davon ab, dass seine Kanzlei von der Volkswagen AG in dem Abgasskandal mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt wurde. Ansonsten gilt Harbath eher als Mann der leisen Worte. Selbst die Grünen konnten sich nun offensichtlich mit Harbath anfreunden, obwohl sie ihm im Rahmen des VW-Abgasskandals noch massiv Befangenheit vorgeworfen hatten. Harbath scheint ihnen um Längen formbarer als Günter Krings (CDU), der ebenfalls als Nachfolger von Kirchof vorgesehen war.

Harbath wird aller Voraussicht nach dann auch 2020 Nachfolger des derzeit amtierenden Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle. Dann wird ein absolut linientreuer Politiker das fünftwichtigste Amt in diesem Land repräsentieren. Inwieweit dann die Gewähr gegeben ist, dass das Bundesverfassungsgericht seine Rolle als unabhängiges Verfassungsorgan ausfüllen kann, wird wohl noch zu einigen Diskussionen führen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karl Napp

Merkel-Schleimer, mittelmäßiger Jurist, politisch realitätsfern und ohne Kenntnis der Gemütslage des arbeitenden Teils der Bevölkerung - also hervorragend geeignet für das von den Funktionären der Altparteien nach ideologisch-politischen Gesichtspunkten zu besetzende BVerfG.

Gravatar: famd

"Linientreu"

Das richtige Wort, denn das Bundesverfassungsgericht war mal dazu gedacht die Einhaltung geltenden Rechtes in der BRD zu überwachen und vorzugeben.

Mittlerweile haben etliche Entscheidungen in der Vergangenheit beim Bürger für Entsetzen und Ekel gesorgt. Ich erinnere nur an die Festlegung der "Richtigkeit" der Zwangsabgabe der Rundfunkgebühren.
Auch hier haben die SED-Medien-Lobbyisten gewonnen.

Dann die Sachlage des Dieselskandals:
Der Käufer eines manipulierten Fahrzeuges, der nichts dafür kann und von der Grünen-Kommunisten-Politik als Verbrecher behandelt wird, ist durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes regelrecht bestraft - nur die Urheber können sich von Ersatzleistungen, Umrüstungskosten oder Rücknahmeverpflichtungen frei machen. Man beachte, wie lange dieses Gerangel schon geht - immer zu Gunsten der Automobilkonzerne.
Somit ist schon klar, dass in Wahrheit das Recht des einzelnen Bürger nicht gewahrt - sondern von obersten Richtern mit Füßen getreten werden.

Und die CDU in diesem Gremium?
Die agieren so als würde man Dracula die Bewachung der Blutbank übertragen...

Gravatar: Maximilian

… ich sehe das so!
Hierbei liegen meine Gedanken nicht fern, dass die `C`DU Posten nach Nazimethoden besetzt und auch mit Diesen regiert !?
Pfui Daibl ihr Nazi`s

Gravatar: Thomas Waibel

Daß die Posten bei BverG nach Parteibuch vergeben werden ist ein alter Hut.

Deswegen sind auch die Entscheidung dieses Oberste Gericht stark politisch, sogar parteipolitisch, gefärbt.

So z.B hätte der Senat, bei dem die "C"DU die Mehrheit hatte, entscheiden müßen, ob Sitzblockaden den Tatbestand des § 240 StGB erfüllen, wäre die Entscheidung sehr wahrscheinlich anders ausgefallen als die von Frau Limbach und dem SPD-Senat.

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