Im Zuge der Einwanderungswelle Grundgesetzänderung möglich

Staatsrechtler Scholz für Einschränkung des Asylrechts

Staatsrechtler und Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz spricht sich für eine tiefgreifende Reform des deutschen Asylrechts aus. Es sei geboten, das Grundgesetz dahingehend zu ändern, dass ein Asyl nicht mehr von jedem einklagbar ist.

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Der Berliner Staatsrechtler Rupert Scholz plädiert erneut für eine Einschränkung des Asylrechts in Deutschland. Die Bundesregierung müsse das Grundgesetz so ändern, dass das Recht auf Asyl nicht mehr von jedem Einwanderer eingeklagt werden könne, sagte der 80-jährige.

Er empfehle, »nach dem Vorbild anderer europäischer Länder das Asylrecht vom subjektiven, jederzeit einklagbaren Recht umzuwandeln in eine institutionelle Garantie objektiv-rechtlicher Art, um die Beschränkungsmöglichkeiten für den Gesetzgeber zu erweitern«.

Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Rechtsprechung zur Asylrechtsreform 1993 »sehr klar ausgeführt, dass das Asylrecht durchaus eingeschränkt werden kann und dass der Gesetzgeber hier ein hohes Maß an Gestaltungsspielraum hat. Und diesen Gestaltungsspielraum gilt es zu nutzen.«

Scholz betont, dass das Asylrecht in seiner jetzigen Form »längst überfordert wird durch eine viele Hunderttausende umfassende Einwanderungswelle. Darum müssen wir korrigierende und teilweise auch einschränkende Regelungen schaffen.«

Auch für das Asylrecht gebe es Grenzen, zum Beispiel wenn die innere Sicherheit gefährdet sei oder wenn die Bevölkerung wirtschaftlich oder kulturell durch die Massenweinwanderung überfordert werde. Wenn der soziale Friede ernsthaft bedroht werde, müsse der Gesetzgeber das Asylrecht einschränken.

Damit widersprach der frühere Verteidigungsminister und CDU-Politiker auch der Aussage von Bundeskanzlerin Merkel, wonach das Grundrecht auf Asyl keine Obergrenze kenne. »Das ist verfassungsrechtlich falsch. Wenn die Migranten heute den Staat zwischen 25 und 50 Milliarden Euro kosten, und das bleibt so über zehn, 20, möglicherweise noch mehr Jahre, dann ist die Frage der Belastbarkeit des Sozialstaats durchaus aktuell.«

Es seien sowohl aus der Sicht des Artikels 16a als auch aus dem Sozialstaatsprinzip heraus Obergrenzen nicht nur möglich, sondern im Fall einer Überlastung sogar zwingend erforderlich. »Ja, der Bundestag könnte eine entsprechende Grenze verbindlich festlegen und sagen: Aus Gründen der Gemeinverträglichkeit können wir nicht mehr aufnehmen«, konstatiert der frühere Bundestagsabgeordnete fest.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Freigeist

In Maili dürfte das Durchschnittsalter der Bevölkerung nun schon bei 15 Jahren angekommen sein. Die Politik muss dringend handeln.

Gravatar: Gipfler

Der gute Prof. Scholz ist noch nicht auf dem Laufenden. Er weiß noch nicht, was Merkels Auftraggeber, die Herren der UNO, vorbereiten, völlig verschwiegen von den Mainstreammedien, da es alles bisherige in den Schatten stellen wird.

Die UNO schmiedet aufgrund eines Beschlusses vom September 2016 an einem globalen Pakt aller Mitgliedstaaten, der die bisher wilden, mit Hindernissen und Gefahren verbundenen Migrantenströme in geordnete, legale und sichere Bahnen lenken soll. Alle Migranten sollen gleichsam ein bedingungsloses Einwanderungsrecht in das Land ihrer Wahl erhalten und die Zielländer grundsätzlich kein Zurückweisungsrecht besitzen.

Der Prozess zur Ausgestaltung dieses „Global Compact on Migration“ ist jetzt in seiner letzten Phase und soll bis Juli 2018 mit allen Mitgliedstaaten ausgehandelt und vereinbart und auf einer Regierungskonferenz am 10.-11. Dezember 2018 in Marokko angenommen werden.
Das grenzenlose Zuwanderungsrecht würde einen ungeheuren Anreiz ausüben, sich nach Europa auf die Socken zu machen.
Siehe näher:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2018/05/02/die-uno-schmiedet-einen-globalen-pakt-fuer-dauerhafte-geordnete-massenmigration-mit-aufnahmepflicht/

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