»Migration tötet« stellt die Realität teilweise dar

Staatspresse macht mobil gegen Gießener Richter

Ein Gießener Gericht hat die Aussage »Migration tötet« als teilweise die Realität darstellend bezeichnet – nun machen die Mainstream–Medien gegen ihn mobil.

Kollmann, Unselt, Barret, Kuhlmann / Wikicommons / CC BY-SA 4.0
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Die Medien sind in Deutschland zur vierten Gewalt aufgestiegen. Und diese Macht nutzen sie aus. Das bekommt gerade ein Richter vom Verwaltungsgericht Gießen zu spüren.

Das Vergehen des Richters Andreas Höfer: Er hat Plakate der NPD, auf denen es heißt: »Migration tötet – Widerstand jetzt« nicht als Volksverhetzung gewertet, sondern statt dessen in seiner Urteilsbegründung als »die Realität teilweise darstellend« beschrieben. Im einem Land mit der Pflicht zur Willkommenskultur ein Unding. Also berichten die Medien in einer Weise, die den Namen Treibjagd verdient.

Den Rahmen gibt das Redaktionsnetzwerk Deutschland vor. Mit drei Sätzen wartet es auf: Im ersten wird der Zusammenhang der Aussage »Migration tötet« mit der NPD herausgestellt. Im zweiten heißt es vieldeutig: »Viele hielten das für Volksverhetzung, das Verwaltungsgericht Gießen war aber ganz anderer Meinung: Eigentlich beschreibe die NPD nur die Realität.« Der dritte Satz gibt die Zielrichtung vor: »Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig.« – Mit anderen Worten: Das Wild ist erlegt, wenn das Urteil kassiert wird.

Der Deutschlandfunk gibt im wesentlichen wieder, was das Redaktionsnetzwerk verbreitet. Das Masche bleibt gleich. Und wie schon das Redaktionsnetzwerk, verzichtet auch der Deutschlandfunk auf eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Urteilsbegründung.

Bei der taz rechnet der Leser natürlich mit nichts anderem mehr. Auch hier wird der Bezug zur NPD herausgestellt, wenn es heißt: »Eigentlich beschreibe die NPD nur die Realität.« – Das aber steht so nicht im Urteil. Dort heißt es: »Nach vorstehenden Ausführungen ist der Wortlaut des inkriminierten Wahlplakats des Klägers 'Migration tötet' nicht als volksverhetzend zu qualifizieren, sondern als die Realität teilweise darstellend zu bewerten.« Es geht um den Wortlaut, nicht die NPD. Nur passt der taz der Bezug zur NPD ins ideologische Konzept. Wer will schon Parolen der NPD für richtig erklären. Herrlich ist, wie die taz die Aussage der Bürgermeisterin, die das Plakat abhängen ließ, in einem Absatz erscheinen, der nicht als Aussage, sondern mehr als Tatsache erscheint.

Interessant ist, dass die taz deutlicher sagt, was die Mainstream-Medien von der Berufungsinstanz, dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel, verlangen: Wenn das Urteil von ihm schon nicht kassiert wird – und das ist wahrscheinlich –, »könnte er zumindest die Begründung des Verwaltungsgerichts Gießen beseitigen«.

Beim Spiegel schließlich, wird die Nachricht mit einem Foto der NPD garniert, dass der unbedarfte Leser denken könnte, die NPD hätte Wahlwerbung in der Hamburger Illustrierten untergebracht. Dann heißt es: »Absurd liest sich auch die ausufernde Begründung des Urteils.« Dass der Richter nur das Einmaleins linker Amerikafeinde verwendet, wenn er auf die Vernichtung der Indianer durch Migration aus Europa verweist, scheint das Zentralorgan der Relotius–Presse sowenig zu bemerken, wie dass das Vorgehen der Bürgermeisterin auch noch aus ganz anderen Gründen rechtswidrig war.

Nichts Neues bei den Mainstream-Medien: Schlecht verpackte Halbinformation. Dabei wird nicht einmal die Masche variiert: Jede andere Meinung zum Thema Massenmigration wird zum einen als rechts und NPD-nah beschrieben. Eine inhaltliche Auseinandersetzung findet nicht statt. Zum anderen fehlen zwei wichtige Aspekte der Urteilsbegründung: Der formelle Teil – die Bürgermeisterin dürfte die Wahlplakate ohne Anhörung der NPD nicht abhängen lassen. Zudem kritisiert der Richter das Vorgehen der Bürgermeisterin als diktatorisch:

»Durch die angefochtene Beseitigungsverfügung tritt die Beklagte (die Bürgermeisterin) selbst diktatorisch auf und versucht, von ihr nicht gewünschte Ausdrucksformen zu unterbinden, ohne dass dies einen strafrechtlichen Bezug hat.« Und weiter ergänzend: »Das administrative Unterdrücken abweichender Auffassungen, zumindest soweit eine Strafrechtsrelevanz nicht gesichert feststellbar ist, liefe aber letztendlich selbst auf eine Diktatur ober Alleinherrschaft im Bereich politischer Werbung hinaus, was aber dem Wesen der bundesrepublikanischen Rechtsordnung widerspricht.«

Ganz offenbar hat Richter Andreas Höfer den Sinn der Deutsche Verfassung verstanden – was man von den meisten Vertretern der Mainstream–Medien eher nicht sagen kann.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Rita Kubier

Das war doch zu erwarten, diese, eine erneute Treibjagt gegen einen, der diesmal die Realität und die Folgen durch die Massenmigration benennt bzw. bestätigt und als Richter ein realistisches, wahrheitliches Urteil fällt, wodurch er damit alle, die links(islamisch) eingestellt sind - insbesondere die machthabenden Politiker und Medien - gegen sich aufbringt. Dass das erst jetzt geschieht und nicht schon sofort nach seinem Urteil, ist sogar sehr verwunderlich. Und dass dieser Richter deswegen nicht schon längst als Richter suspendiert wurde, ebenso. Denn da hat es wieder mal (nach Maaßen) einer gewagt, die Wahrheit zu benennen, indem er als Richter nach der Gesetzeslage korrekt geurteilt hat. Und DAS geht in diesem linksgrünen, Islam fördernden Deutschland unter dem diktatorischen Merkel-Regime überhaupt nicht!! Solche, der Wahrheit entsprechend und dem Gesetz korrekt verpflichteten Urteile eines Richters, müssen im Keime erstickt und diese Personen ins Aus gestellt werden, damit das keine Schule macht. Solchen Personen muss (zumindest) die berufliche Existenz zerstört werden, damit ein solches Beispiel nicht noch andere anregt, Gleiches zu tun, wodurch Realitäten - und damit diese verheerende Migrationspolitik - öffentlich benannt und damit zunehmend von juristischer Seite angeprangert würden. Richter haben ohne Ausnahme staatskonforme Urteile zu fällen und keine, die der Wahrheit entsprechen. So wird das in einer Diktatur gefordert und so will es daher die jetzige Politik im Lande!! Wer sich nicht daran hält, wird geächtet.
Hat die deutsche Justiz - und nicht nur die - nicht schon einmal unter einem gewissen Führer auch NUR Urteile fällen dürfen, die für dieses Regime politisch gewollt waren?! Und gab es in der DDR nicht genau das Gleiche?! Deutschland scheint nun zum 3. Mal in einer politischen Diktatur gelandet zu sein, wo Realitäten, Objektivität und Recht keine Rolle (mehr) spielen dürfen. Wer dagegen verstößt wird fertig gemacht. Dieses Mal vom linken/grünen/islamen Merkel-Regime. Adé deutscher Rechtsstaat, kann man da nur (wieder) feststellen! Und das nur reichlich 70 Jahre nach Hitler und 30 Jahre nach Honecker!!

Gravatar: Zyniker

Und wen wundert das jetzt... der Richter hat wissen können was mit ihm geschehen wird wenn er so ein Urteil spricht... es ehrt ihn, aber trotzdem wird von Seiten der vereinigten Linken über ihn hergefallen und auch sicher nicht damit aufgehört bis er weg vom Fenster ist...

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