Im Juli hatte ein Eriträer Mutter und Kind (8) vor einem Zug gestoßen

Staatsanwaltschaft stuft Tat vom Frankfurter Hauptbahnhof nicht als Mord ein

Der Täter soll getötet haben, aber kein Mörder sein. Die Staatsanwaltschaft geht von Totschlag aus. Außerdem soll der Täter zur Tatzeit nicht schuldfähig gewesen sein, da er unter psychischen Problemen und Schizophrenie leidet. Der Anwalt der Opferfamilie ist entsetzt.

Foto: Pixabay
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Die Tat hatte Deutschland schockiert: Im Juli hatte ein etwa 40-jähriger Eriträer eine Mutter und ihren 8-jährigen Sohn im Frankfurter Hauptbahnhof vor einen hereinfahrenden ICE gestoßen. Die Mutter konnte sich noch rechtzeitig wegrollen. Der Junge wurde vom Zug erfasst und starb. Die Mutter und ihr Sohn Leo waren auf dem Weg zum Urlaub nach Österreich.

Dieser Fall beschäftigt nun das Gericht. Wie »Focus-Online« berichtete, soll die Staatsanwaltschaft die Tat nicht als Mord eingestuft haben. Man gehe vielmehr von Totschlag aus. Der Täter habe getötet, »ohne Mörder zu sein«, heißt es.

Laut einem psychiatrischen Gutachten soll der Eriträer an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Diese sei als krankhafte seelische Störung zu werten. Nach Einschätzung des Gutachters soll der mutmaßliche Täter zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sein.

Der Anwalt der Opferfamilie ist wegen dieser Einschätzungen entsetzt. Wenn jemand von hinten Anlauf nimmt und eine Mutter mit ihrem Kind vor den Zug stößt, dann sei das ein »klassischer heimtückischer Mord«.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ebs

Der "Rechtsstaat".

Gravatar: Werner

Die linksversiffte, von der Justizministerin weisungsgebundene deutsche Justiz, erklärt jeden Illegalen Migranten für verrückt und schickt ihn, anstatt in Dunkelhaft bei täglicher Prügelstrafe, auf Kosten der deutschen Steuerzahler, in hochexklusive Sanatorien, wo sie bei bestem Service und Pflege leben können wie die Ölscheichs.

Gravatar: die Vernunft

Was regt ihr Euch so auf? Dieser Mord steht symbolisch für das, was Deutschland und dem deutschen Volk zustoßen wird, wir werden gemordet! Danach werden Merkels hochgelobten Ärzte und Flugzeugkonstrukteure in einem Land der Armut und des Terrors leben. Oder gibt es weltweit auch nur ein erfolgreiches islamisches Land?

Der umerzogene Kopf gesenkte Deutsche läßt sich alles gefallen, während die streikenden Franzosen mit deutschem Steuergeld ruhiggestellt werden. Laßt euch ruhig von Politikwissenschaftlern, die nichts anderes sind, als Merkels Hetzbarone, die Welt verklären! Ist das ein schöner grüneingefärbter Tod? Wir schaffen das, wie die dummen Kälber im Schlachthaus! Wer möchte in dem Deutschland, das wir uns erschaffen, leben, wer, wer, wer???

Gravatar: Miesepeter

Das harmoniert doch alles sehr optimal mit dem Urteil des Hamburger Landgerichtes, letzte Woche, bei dem Eltern ihr eigenes Kind haben absichtlich verhungern lassen. Das Urteil für die Eltern zwei Jahren Haft auf Bewährung. Mord auf Bewährung also, so was gibt es nur in Deutschland.

Des Weiteren erfahren wir:“ Die (sechsfache) Mutter ist wieder schwanger. Im Februar erwartet sie ihr nächstes Kind. Wenn es ein Junge wird, soll er Mohamed heißen – so wie das Baby, das sie verhungern ließ“

Manchmal glaube ich Mittlerweile ich bin verrückt geworden und bilde mir das nur alles ein, dann fällt mir aber gleich wieder ein, nein, ich bin nicht verrückt, ich lebe in Deutschland.

Gravatar: henry paul

bitte keine kommentare mehr über Staatsanwälte und deren Lieblings-Täter schreiben.

Wir sollten und dem tatbestand der undemokratischen Verwerfungen im gesamten Rechtswesen DEUTSCHlands widmen und es bezeichnen WAS ES IST: Auswüchse einer totalitären Staats-Simulation ( Intern. Gerichtshof)

Gravatar: ulima

Weisungsgebundene Staatsanwaltschaften haben
im National-Sozialismus,
im roten Sozialismus und
im grünen Sozialismus
immer das Recht pervertiert.

Gravatar: Thomas Waibel

Der Täter hat heimtückisch getötet. Damit ist ein Tatmerkmal des Mordes erfüllt.
Sollte er zur Tatzeit tatsächlich nicht zurechnungsfähig gewesen sein, würde das nichts an dem Tatbestand ändern.
Daher ist die Entscheidung des Staatsanwaltes nicht verständlich.

Gravatar: Arne Nitsche

Der Täter hat das völlig arglose Kind heimtückisch und hinterhältig vor den Zug gestoßen. Damit ist schon einmal ein Mordmerkmal erfüllt. ***** ***** ***** ***** ***** ***** *****

Gravatar: Matthias Rahrbach

Die Frage ist nun, ob eine Schuldunfähigkeit bei gleicher Symptomatik (falls es wirklich Symptome gab) auch festgestellt worden wäre, wenn

- ein Deutscher ein achtjähriges Ausländerkind vor den ICE geschubst hätte,

- ein Deutscher einen deutschen Achtjährigen,

- ein Ausländer einen nichtdeutschen Achtjährigen.


Angesichts der Tatsache, dass selbst brutalste Tötungsdelinkte mit vielfachem Overkill nicht als "Mord" eingestuft wurden, wenn der Täter z.B. Afgane war und das Opfer deutsch, und angesichts der Tatsache, dass der eine Mann, der einen Anschlag auf eine Moschee verübt hatte, bei der nur die Tür beschädigt wurde, eine höhere Haftstrafe bekam als der Mörder von Mia aus Kandel, ist die Vermutung begründet, dass auch in diesem Falle etwas nicht stimmt.

Interessant ist übrigens auch die Frage, wie geurteilt worden wäre, wenn der Täter einmal als Deutscher, einmal als Ausländer einen Politiker der etablierten Parteien oder einen von der AfD vor den Zug geschmissen hätte.

Wie hätten Politik, Justiz und Medien darauf reagiert?

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Der Täter soll getötet haben, aber kein Mörder sein. Die Staatsanwaltschaft geht von Totschlag aus. Außerdem soll der Täter zur Tatzeit nicht schuldfähig gewesen sein, da er unter psychischen Problemen und Schizophrenie leidet. Der Anwalt der Opferfamilie ist entsetzt.“ ...

Wie alle Mörder, welche so arm sind, dass sie sich sogar ihre Migration nach Deutschland leisten konnten, eine entsprechende Vergangenheit haben – und es deshalb diskriminierend wäre, sie einem „ordentlichen“ Urteil zuzuführen???

Ist es aber auch möglich, dass die Kosten der Flucht(?) dieser Leute ins gelobte Land ebenfalls der deutsche Steuerzahler zu tragen hat???

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