In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird, wie in vielen anderen Bundesländern auch, bei der Abschiebung nicht nach Recht, Ordnung und Gesetz gehandelt. Viel zu oft werden längst fällige Abschiebungen, bei denen sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft sind, nicht durchgeführt. In NRW werden diese Menschen dann auf die Kommunen verteilt, welche sich dann um die Unterbringung und Versorgung zu kümmern haben. Die Kosten, die der Gemeinde für die quasi Rundum-Versorgung entstehen, können nicht abgerechnet werden; die Kommunen bleiben darauf sitzen.
Marion Weike, SPD-Bürgermeisterin der Stadt Werther im Kreis Gütersloh, will das nicht länger hinnehmen. Sie hat laut einem Bericht des Haller Kreisblatt Klage gegen das Land eingereicht. Ihrer Gemeinde sind im Vorjahr wiederholt ausreisepflichtige Migranten zugewiesen worden, für deren Versorgung Kosten entstanden sind, die die Kommune nicht abrechnen durfte. Zehn »Flüchtlinge«, so rechnet Weike in dem Bericht vor, verursachen Kosten in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr. Kosten, die ihre Gemeinde ncht mehr tragen kann und will.
Vor allem ein besonderer Fall verärgert die Bürgermeisterin nachhaltig. Ein »Flüchtling« sei im Vorjahr ein Dutzend Mal aus Belgien illegal nach Deutschland eingereist, moniert Weike. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im Januar 2018 bereits festgestellt, dass der Mann vollziehbar ausreisepflichtig sei. Dennoch wurde er er im März der Gemeinde Werther zugewiesen. »Warum hat das Land ihn nicht gleich selbst nach Belgien abgeschoben?« fragt Weike. Schließlich hatte das Landesministerium das Ziel ausgegeben, nur noch Asylbewerber an Kommunen zu überweisen, die auch bleiben dürfen. Doch die Praxis sehe anders aus, kritisiert Weike.
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