Ein Beispiel aus der Realität des Alltags

So lächerlich wenig hilft das neue Strompreisbremsegesetz

Taugt das neue Strompreisbremsegesetz der Ampel-Regierung? Wie hilft es im Alltag? So mancher Bürger reibt sich die Augen: Die tatsächliche Entlastung ist lächerlich gering. Ein Beispiel.

Foto: Screenshot YouTube/Phoenix
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Taugt das neue Strompreisbremsegesetz (StromPBG) der Ampel-Regierung im Alltag? Wie hilft es normalen Bürgern in der Realität?

Hier der Brief einer bekannten Stromgesellschaft an einen normalen Berliner Kunden (Single-Wohnung in Berlin) im Wortlaut. Der Kunde hatte wegen der Ankündigung der Strompreiserhöhungen den Abschlag von 60 auf 80 Euro pro Monat (bei 11 berechneten Monaten im Jahr) erhöhen lassen, muss also 220 Euro im Jahr (berechnet werden 11 Monate) mehr bezahlen. Um welche Summe wird er durch das StromPBG entlastet werden? Lesen Sie selbst:

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Sehr geehrte(r) Herr/Frau **********,

in den Medien wurde es schon vielfach angekündigt - aufgrund des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) erhalten Sie mit Wirkung ab 1. Januar 2023 eine Entlastung, die bei Ihren Abschlagszahlungen ab März 2023 zu berücksichtigen ist.

Was bedeutet das für Sie?

Ihre Entlastung teilen wir ab März 2023 gleichmäßig auf Ihre Abschläge auf.

Ihr derzeitiger Abschlag beträgt: 80,00 Euro inkl. 19 % USt

Ihre Entlastung nach dem StromPBG beträgt je Abschlag: 1,00 Euro¹,² inkl. 19 % USt

Ihr neuer Abschlag beträgt deshalb: 79,00 Euro inkl. 19 % USt

¹ Betrag wurde aufgerundet

² Die Entlastung wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt. Mehr dazu unter „Rückforderungsvorbehalt“

Beachten Sie bitte außerdem die gesetzliche Besonderheit für Ihren März-Abschlag: Ihr neuer Abschlag für März wird zusätzlich noch um Ihre Entlastung für Januar und Februar reduziert.

Ihre Entlastung nach dem StromPBG für Januar und Februar beträgt insgesamt: 1,00 Euro inkl. 19 % USt

Sollte Ihre Entlastung für Januar und Februar höher sein als Ihr neuer Abschlag für März, beträgt Ihr März-Abschlag null Euro. Sie müssen daher für März keinen Abschlag zahlen. Den noch verbleibenden Restbetrag aus der Entlastung für Januar und Februar verrechnen wir in Ihrer nächsten Rechnung.

Den neuen Abschlag buchen wir zu den bekannten Zahlungsterminen von Ihrem bei uns angegebenen Konto ab.

Wie errechnet sich Ihre Entlastung nach dem StromPBG?

Die Berechnungsgrundlage gibt der Gesetzgeber mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPGB) vor.

[...]

Entlastung zur Strompreisbremse für das Kalenderjahr 2023: 7,82 Euro inkl. 19 % USt

Der angegebene Wert umfasst die voraussichtliche Gesamtentlastung im Kalenderjahr.

Die Berechnungen und Informationen zur Strompreisbremse basieren auf den uns zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Schreibens vorliegenden Daten. Über den Ausgleich von Rundungsdifferenzen und eventuelle Korrekturen informieren wir Sie gesondert und/oder berücksichtigen diese bei Ihrer nächsten Rechnung.

[...]

Rückforderungsvorbehalt

Ihre Entlastung erfolgt unter der Voraussetzung, dass Ihnen ein entsprechender Anspruch auf Entlastung nach dem StromPBG zusteht. Sollten die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorliegen oder nachträglich entfallen, entfällt automatisch auch der Anspruch auf Entlastung und verpflichtet uns zur Rückforderung. Etwaige Entlastungsbeträge nach dem StromPBG werden Ihnen daher nach § 4 Abs. 3 StromPBG unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt.

[...]«

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Was soll man daraus schließen? Danke, Herr Habeck, für 1 Euro... pro 2 Monate???

Man zahlt pro Monat also 20 Euro pro Monat mehr Abschlag, bekommt im Gegenzug 7,82 Euro inkl. 19 % USt pro Jahr zurück? Und dann darf man noch die Inflation mitberechnen? Und die Ampel-Parteien sprechen von deutlichen Entlastungen?

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Hein

"Karl Biehler 14.02.2023 - 10:25
Wer sich einen Kinderbuchauthor als Wirtschaftsminister leisten kann?"

@Karl: ich begebe mich ja gezwungenermaßen immer mal wieder in die Untiefen der Lügenmedien, weil mir gute Bekannte halt so gerne davon berichten was in ihren Klatschblättchen drin steht. Die glauben ernsthaft, dass so eine Null wie der Pädophile Habock einen guten Wirtschaftsminister abgeben kann, "er habe ja seine Leute die Experten seien, Fachwissen bräuchte er doch dann gar nicht..."

Das ist kein Witz, so ticken die Konsumenten der Lügenmedien echt, nur um nicht zugeben zu müssen dass sie ständig angelogen wurden, wobei die das gar nicht erkennen aufgrund des Brettes vor dem eigenen Kopf namens Lügenmedien.

Erst wenn die hungern werden sie es merken, wem sie da vertraut haben

Gravatar: Werner Hill

Ein ähnliches Beispiel "aus der Realität des Alltags":

Da hat man mit viel Eigenlob das Wunderwerk "49-Euro-Ticket" geschaffen. Und - siehe da - bei einer Focus-Umfrage haben ganze 32% der Befragten signalisiert, daß sie es jemals nutzen werden.

Der Berg kreißte und gebar ein (ungerechtes) Mäuslein!

Gravatar: Karl Biehler

Wer sich einen Kinderbuchauthor als Wirtschaftsminister leisten kann?

Gravatar: Hein

Stelle mir so einen Robäärt in der Privatwirtschaft vor im Bereich Finance zum Beispiel: Robäärt fängt an in der Abteilung Finance weil ein Bekannter ihm den Job vermittelt hat. Robäärt fängt an, ist jedoch für die ersten Monate nicht mal zum Prüfen der Eingangsrechnungen fähig, es fehlt einfach an allem, auch an der Motivation als Mitarbeiter. Bei ausländischen Mitarbeitern wird gerne mehrsprachig auf Toilette, Fluchtweg, Sicherheitsmaßnahmen hingewiesen, manche Firmen halten sich kleine Kapellen oder Art Moscheen zum Beten. Für die Steigerung der Motivation und des Teambuildings werden Dartscheiben, Tischkicker, Billardtische in Pausenräumen aufgestellt, Events organisiert, Ausflüge gemeinsam durchgeführt.

Für einen Grünen wie Robäärt wäre das aber zu hoch, um Robäärts Arbeitsleistung zu steigern, müsste die Firma Kinderpornos zeigen. Aber die kennt der Robäärt alle schon.

Nur damit ihr euch besser vorstellen könnt, mit was man es hier so zu tun hat.

Gravatar: Werner Hill

Und von der Preisbremse für die Heizöl- und Pelletverbraucher ist überhaupt nicht mehr die Rede!

Dabei profitiert der Fiskus gleich doppelt von der kalten Progression und von der Inflation. Der hat ja allerdings auch große Ausgaben besonders für die großzügige Versorgung von immer mehr Migranten und Ukraineflüchtigen und für Waffenlieferungen.

Man kann eben nicht alles haben ...

Gravatar: Lutz

Danke, werte Trümmertruppe in Kalkutta an der Spree für diese tolle Erleichterung - damit kann man direkt ein Besäufnis finanzieren.

Hoch lebe der Kuhscheiße-Stapler!!!

Helau und Alaaf!!!

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

… „Taugt das neue Strompreisbremsegesetz der Ampel-Regierung im Alltag? Wie hilft es normalen Bürgern in der Realität?“ …

Ja mei: Dem den Strom verbrauchenden Bürger darf das neue StromPBG sicherlich auch deshalb ´nicht` zum Vorteil sein, weil ich mir sicher bin, dass die Anni samt ihrem Roby ´in diesem Jahr` in den USA eine noch viel bessere Ernte einzufahren gedenken!!!
https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/baerbock-und-habeck-stellen-in-usa-die-neue-sicherheitspolitik-vor-17846472.html

Gravatar: Fritz der Witz

Meine Empfehlung: Einen Anbieter suchen, der KEINEN Grundpreis, dafür aber einen HOHEN Arbeits-/Verbrauchspreis (zB. 70 Cent/kWh) berechnet.

Der Verbrauchspreis wird auf 40 Cent gekappt plus evtl. noch zusätzliche Wechselboni.

Damit kann man schnell dreistellige Summen sparen. Das ist BARES GELD.

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