Ampel-Regierung verschärft still und heimlich §130

Sind »politisch unkorrekte« Äußerungen zum Ukrainekrieg als Volksverhetzung strafbar?

In einer bemerkenswerten Nacht- und Nebelaktion hat die Ampel-Regierung den Paragraphen 130, Volksverhetzung, verschärft.

Klaaschwotzer, CC0, via Wikimedia Commons
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Ohne dass es jemandem aufgefallen wäre, wurde in der vergangenen Woche der Paragraph 130, Volksverhetzung, verschärft. Am 19. Oktober standen unter dem Titel "Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes" eine Reihe von Gesetzesänderungen an. Eine davon betraf den Paragraphen, der schon jetzt immer wieder in der Kritik steht, weil er von den Regierenden zur Unterdrückung missliebiger Meinungen herangezogen wird.

Während es bisher hieß, dass das "öffentliche Billigen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen" und zusätzlich das "Leugnen und gröbliche Verharmlosen" von Verbrechen, die in der Zeit zwischen 1933 und 1945 geschehen sind, unter Strafe steht, wird nunmehr das "Leugnen und gröbliche Verharmlosen" aller Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen geahndet.

Eigentlich eine gewichtige Änderung, die in der Öffentlichkeit unbedingt diskutiert werden sollte, wurde der Entwurf in einer Abendsitzung dem Bundestag vorgelegt und von einer großen Mehrheit der Abgeordneten durchgewunken. Einzige Ausnahme: Die Abgeordneten der AfD. Alle anderen stimmten der erneuten Beschränkung der Meinungsfreiheit zu.

Die Erweiterung betrifft zum einen das Eigentum oder sonstige Rechte oder Forderungen einer angegriffenen Partei und - weitaus wichtiger - auch alle aktuellen Konflikte: So zum Beispiel Israel und natürlich die Ukraine.

Zwar greifen die Regelungen aus Paragraph 130 nur bei den Fällen, die mit einem Aufruf zu Hass oder Gewalt verbunden sind und den öffentlichen Frieden stören - aber wann eine Äußerung genau das tut ist eine Sache der Auslegung. Einer entsprechend instruierten Staatsanwaltschaft wird es daher kaum an Vorwänden fehlen, zumindest ein Verfahren einzuleiten. Und das reicht in vielen Fällen bereits zu einer Vorverurteilung.

Denn eines haben die Ampel-Koalitionäre tunlichst unterlassen: Eine Instanz einzuführen, die geklärt hat, ob es sich bei einem Geschehen um ein Verbrechen handelt oder nicht, etwa durch eine Entscheidung in Den Haag. Jetzt entscheiden darüber deutsche Staatsanwälte - und die sind an die Weisungen aus der Politik gebunden. Den Rest des Verfahrens kennt man aus Rot-China, Notd-Korea und Russland - und demnächst mehr und mehr auch aus Deutschland.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Desperado

Es geht immer nur ums Geld, wer strafen nicht absitzen möchte zahlt eben hohe Summen. Bald werden wir auch noch für Sonne, Regen und Luft zahlen müssen,weil sie ihren Hals nicht voll bekommen.,,Ich sehe es als Krankheit,dafür braucht man einen Impfstoff,,

Gravatar: Bertl

Was darf ich jetzt zu den Atombomben auf Japan durch Amerika noch sagen ohne zu verharmlosen?

Gravatar: kassaBlanka

„Je näher der Zusammenbruch des Reiches rückt, desto verrückter werden seine Gesetze“.

Marcus Tullios Cicero

Gravatar: Feminazis, Nazis, Homonazis, Pädonazis, Klimanazis, Ökonazis usw. usf.

@ Matthias Rahrbach 26.10.2022 - 12:14

"Der ganze Paragraph 130 dient bald nur noch der Bekämpfung der Meinungsfreiheit. Es wird hierbei stets mit zweierlei Maß gemessen. Dafür gibt es zahlreiche Beispiele. Witzigerweise werden vorzugsweise Regierungskritiker angezeigt.

Und der Paragraph verfehlt seine destruktive Wirkung nicht: Wer die Regierung kritisieren will, muss umso mehr aufpassen, was er sagt, während Leute, die linientreu sind, weiter drauflosholzen dürfen. Also trauen sich viele gar nicht mehr, was Nichtlinientreues zu sagen. Die Einschüchterung funktioniert. De facto ist es doch so.

Sieht man beim Thema Geschlechterpolitik:

https://philosophia-perennis.com/2020/08/24/prof-ulrich-kutschera-cancel-culture-per-anzeige/

Kritisiere die Genderideologie, sag was über Homosexuelle, was der Regierung nicht gefällt, und Du stehst leicht danach wegen "Volksverhetzung" vor Gericht - besonders, wenn Du auf dem Gebiet sehr hoch qualifiziert bist und deshalb aus Sicht Deiner Gegner einer bist, an dem ein Exempel statuiert werde sollte, damit auch andere Fachleute zum Thema auf gut deutsch gesagt das Maul halten..."




... es ist schon so, wie Sie sagen. Besonders delikat deswegen auch die verfassungswidrigen Ziele und die Volksverhetzung, die die NASPD mit ihrem "politischen Grundsatzprogramm" seit mehr als zwanzig Jahren allerdings vollkommen ungestört und nicht weiter der Rede wert verfolgt und betreibt und wie Sie sie in dem Imperativ hier (wie immer ganz) unten finden ...

https://app.box.com/s/39hdzu4lp1kk9xppnl9l4rufm8b2h1k2 .

Gravatar: asisi1

Hier sollen Wahrheiten per Gesetz verboten werden sie zu veröffentlichen!
Es ist doch schon seit 70 Jahren so, das Deutschlands Bevölkerung von allen staatlichen Institutionen belogen und betrogen wird! Die Steigbügelhalter sind die Justiz und Polizei!

Gravatar: Paulo Cortone

So sieht aus unsere Demokratie, Freiheit und Meinungsfreiheit.
Das ist pure Diktatur der Minderheit.
Die Mehrheit tuckt noch.
Haben wir die Reise jetzt nach Ukr. abgestimmt, bitte melden:
denn sie verschenken jetzt schon unser Geld in der Zukunft, ein wahnsinn.

Gravatar: Ronald Schroeder

Die BRD wird der DDR immer ähnlicher. Ein völlig unkonkreter Vorwurf des Verharmlosens von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist das Pendant zum DDR-Strafrechtsparagraphen der antisozialistischen Hetze. Bei Bedarf der politischen Machthaber faßten die DDR-Gerichte jede beliebige Äußerung entsprechend. Angesichts der weitgehenden Gleichschaltung der BRD-Gerichte bis hin zum Verfassungsgericht, spätestens seit der Merkel-Adlatus Harbarth dort die Führung übernommen hat, darf man sich auf das Schrecklichste gefaßt machen. Während inzwischen Juden von der BRD-Polizei niedergeknüppelt werden, wenn sie sich dem Herunterreißen von Israel-Fahnen durch Araber widersetzen, dürfte das friedliche Schwenken von zur Völkerverständigung aufrufenden Rußland-Fahnen wohl bald staatsanwaltliche Ermittlungen nach sich ziehen. Interessant auch, daß mit Ausnahme der Linkspartei alle Systemparteien (und nicht nur die Regierungsparteien) dem Gesetzentwurf des FDP-Justizministers zur Einschränkung der Meinungsfreiheit zustimmten. Es gab mal Zeiten in der BRD, da hätte nicht nur ein FDP-Minister kein solches Gesetz erarbeitet, sondern die FDP hätte sich geschlossen einem solch totalitären Gesetz entgegengestellt. Lang ist es her.

Gravatar: Abendlaendischer Bote

In diesem Zusammenhang sei an die Hammelsprung-Affäre vom 27.06.2019 erinnert, als ein sichtbar unterbesetzter Bundestag unter dem Vorsitz von Claudia Roth trotz offensichtlich nicht bestehender Beschlussfähigkeit, in einer Nacht und Nebel Aktion zwei äußerst fragwürdige Erweiterungen der Datenschutzgesetze beschloss, die für diesen ganzen staatlich organisierten Meinungsterror zur Unterdrückung der Bürger den Weg ebneten.

Demnach wurde es im Zuge dieser Gesetzeserweiterungen ermöglicht, den Betreibern von Internetplattformen abzuverlangen, sensible personenbezogene Daten an zivilgesellschaftliche Träger wie beispielsweise an die einschlägige Amadeu-Antonio-Stiftung von einer ehemaligen Stasi-Frau abzugeben, die diese wiederum hinter dem Vorwand irgendwelcher Deradikalisierungsprogramme auswertet, um die Ergebnisse im Weitergang gegebenenfalls an das Haldenwang-Ministerium, sowie an die Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden weiterzuleiten.

Nachdem Roth dazukommend dem Antrag nicht stattgab, zur Zählung der anwesenden Abgeordneten den sogenannten Hammelsprung durchzuführen, blieb dieses unter rechtlich fragwürdigen Umständen verabschiedete, und somit als ungültig zu betrachtende Gesetz in Kraft, während der gesamte rechtsstaatlich fragwürdige wie dubiose Vorgang, für sämtliche Beteiligten bis heute keinerlei Konsequenzen nach sich zog. (2 Quellen dazu unten)

Aber so funktioniert eben ein „demokratischer Rechtsstaat“ – ähhm eine korrupte Bananenrepublik ala DDR.

https://www.freiewelt.net/nachricht/bundestagsvizepraesidentin-claudia-roth-gruene-ignoriert-beschlussunfaehigkeit-des-bundestages-10078/

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw26-de-datenschutz-649218

Gravatar: Gerhard G.

Bertl 26.10.2022 - 12:41
So wie sich die Kabarettisten in Wortakrobatik auch üben... die Luft ist raus. Läuft ,,Die Anstalt'' noch ...das kann man nicht mehr ansehen u. anhören.Piispers muss den Braten gerochen haben...weil er beizeiten ausgestiegen ist ...und ich vermisse ihn sehr. Was die ,,Jungen'' bieten ist doch nur Klamauk/Commedy....das hat mit Kabarett nichts zu tun.

Wieviele Kabarettisten wurden von Adolf ins Jenseits befördert ....bald sind auch wir so weit. Mal sewhen wenn die ersten Bücher evrbrannt werden ...z.B Karl May.

Gravatar: Roland Brehm

Dann steht ja auch in dieser Meinungsdiktatur die Leugnung des Völkermordes durch die mRNA Gen-Gift-Spritze zukünftig unter Strafe ?

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