Berliner Senat muss die Vornamen der Messerattentäter nennen

Sieg der AfD vorm Verfassungsgericht

Der Berliner Senat nannte über viele Jahre die häufigsten Vornamen der Messerattentäter. In 2024 verweigerte der Senat grundlos die bisherige Praxis. Zu Unrecht, wie jetzt das Verfassungsgericht Berlin auf Antrag der AfD urteilte.

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Eine Anfrage der AfD zur Nennung von Vornamen von Messerstechern mit deutscher Staatsbürgerschaft im Jahr 2024 wurde vom Berliner Senat zu Unrecht abgelehnt. Das entschied das Berliner Verfassungsgericht auf Antrag der AfD (Beschluss vom 13.05.2025 – VerfGH 67/24). Der Beschluss fiel bereits am 13. Mai, wurde aber erst jetzt veröffentlicht. Der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar wird seine damals abschlägig beschiedene Anfrage erneuern und einen neuen Antrag stellen. Den muss der Senat dann neu bewerten.

Konkret hatte der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar 2024 eine Anfrage an den Senat gestellt, mit der er die 20 häufigsten Vornamen von Verdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu Delikten im Jahr 2023, bei denen ein Messer eine Rolle spielte, erfragt. Der Senat hatte das abgelehnt, weil einzelne Menschen so angeblich identifiziert werden könnten. Das Gericht erklärte hingegen seinerseits, dass diese Begründung des Senats so nicht tragfähig sei. Stattdessen habe der Berliner Senat mit seiner Entscheidung das parlamentarische Fragerecht der Abgeordneten verletzt. Ein relevantes Identifizierungsrisiko für Einzelpersonen erscheine dem Verfassungsgericht als nicht plausibel, so die Argumentation der Richter. 

Der Senat hatte zusätzlich im Gerichtsverfahren auf einmal betont, durch die Nennung der Vornamen bestehe das Risiko, Deutsche mit Migrationshintergrund zu diskriminieren. Dieses Argument habe bei der aktuellen Entscheidung aber keine Rolle gespielt, weil er in der ursprünglichen Begründung zur Ablehnung der AfD-Anfrage überhaupt nicht enthalten war, so das Verfassungsgericht. Die AfD stellte die Frage zu den Vornamen, weil bei den Verdächtigen in der Statistik der Polizei zwar zwischen deutscher und ausländischer Nationalität unterschieden, aber nicht auf einen möglichen Migrationshintergrund eingegangen wurde. Den wollte die AfD über die Vornamen klären.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Alfred

Wir sollten die SPD verbieten, denn Klingbeil äußert sich gegenüber der AfD verfassungsfeindlich.
Er versucht mit einem Verbotsverfahren gegen die AfD, die politische Kongruenz zu beseitigen.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Die AfD stellte die Frage zu den Vornamen, weil bei den Verdächtigen in der Statistik der Polizei zwar zwischen deutscher und ausländischer Nationalität unterschieden, aber nicht auf einen möglichen Migrationshintergrund eingegangen wurde. Den wollte die AfD über die Vornamen klären.“ ...

Könnte die nicht auch ein wesentlicher Grund dafür sein, dass dieser Fall von den einst dafür Zuständigen als ebenfalls´„unmögliche Tatsache“ eingestuft wurde ebenfalls
https://www.deutschelyrik.de/die-unmoegliche-tatsache.html,
da Volksvertreter grundsätzlich nur ihrem Gewissen unterworfen sind
https://www.abgeordnetenwatch.de/recherchen/korruption/gegen-diese-abgeordneten-laufen-ermittlungs-oder-gerichtsverfahren
und es in scheinbar sehr konkreten Fällen auch von anderen Mächten geimpft bekommen?
https://uncutnews.ch/die-amerikanische-demokratie-ist-ein-schwindel-die-herrscher-von-amerika-sind-nicht-das-volk/

Wen wunderts da noch, dass sich längst auch in Europa die Befürworter von russischem Gas häufen???
https://rtde.team/international/247039-in-europa-gibt-es-immer-befuerworter/

Gravatar: Schabulke

Das Gericht urteilt - ,der Senat ist fassungslos .

Wie wärs mit einer neuen Verfassung ?


Wagt mehr Demokratie!
Artikel 146 des Grundgesetzes ist die historische Chance, die anhaltende Staatskrise zu überwinden und das Volk zum Sou…
Soufisticated •Kayvan Soufi-Siavash

Gravatar: dr weiss

do guck na...
Die Ampelfraktionen im Mainzer Landtag wollen gemeinsam mit der oppositionellen CDU-Fraktion dafür sorgen, dass „erwiesen verfassungsfeindliche“ Mitarbeiter der Fraktionen und Abgeordneten nicht mehr aus Haushaltsmitteln bezahlt werden. Die AfD-Fraktion kündigte an, sich juristisch gegen den Vorstoß zu wehren.
wir gerne gönne ich bei den nächsten wahlen oder schon früher der afd ..51,8 % ... das reicht um den polit*****-schaden der letzten jahre zu begleichen...

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