Verwendung von Hakenkreuz, Tyr-Rune und SS-Runen

Schwedisches Gericht verurteilt Juden wegen »antijüdischer Hetze«

Das Bezirksgericht von Nacka (Vorort von Stockholm) hat einen schwedischen Juden wegen der Verbreitung antijüdischer Hetze und Volksverhetzung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in seinen Veröffentlichungen vorsätzlich Hakenkreuz, Tyr-Runde und SS-Rune verwendet habe, um »den Nationalsozialismus verherrlichen und/oder verschönern zu wollen.«

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In Deutschland ist es so, dass grundsätzlich jede Schmiererei eines Hakenkreuzes, einer SS-Rune, jeder Angriff auf eine Synagoge oder eine sonstige jüdische Einrichtung, jeder Angriff auf einen Kippa-Träger reflexartig in die Kategorie der Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund eingeordnet wird. In der Mehrzahl der Fälle werden diese Straftaten gar nicht erst aufgeklärt (gewollt?). Sie sind einmal einkategorisiert, dabei bleibt es. So kann immer wieder seitens der Altparteienpolitiker der Aufruf zum angeblichen »Kampf gegen Rechts« bemüht werden.

Dass sich sogar Juden selbst der Volksverhetzung gegen ihre eigenen Glaubensbrüder schuldig machen, hat jetzt das Bezirksgericht in Nacka, einem Vorort von Stockholm, in seinem Urteil festgestellt. Dort stand ein Mann vor Gericht, der unter anderem Bilder mit Hakenkreuzen, Tyr-Runen und SS-Runen veröffentlicht hat. Für Staatsanwältin Angelica Runesson wollte der Täter mit diesen Bildern den Nationalsozialismus verherrlichen und damit die Verachtung für Juden ausdrücken.

Der Angeklagte berief sich auf seine eigenen jüdischen Wurzeln und gab an, dass es ihm aufgrund dieserr Abkommenschaft an einer solchen rechtlichen Absicht fehle. Es sollte einer Art Gleichnis sein, die darauf abzielt, eine amerikanische Gefängnisumgebung mit Fokus auf den Film "American History X" nachzubilden. Er habe das Bild nicht mit dem Nationalsozialismus, sondern mit einem Gefängnis in Verbindung gebracht hat.

Das Gericht wertete diese Einlassung als Ausflüchte und wies den Verteidigungsversuch zurück. In dem Urteil schrieben die vorsitzende Richterin Isabelle Waldenström nebst ihren drei beigeordneten Richter, der jüdische Mann habe »den Nationalsozialismus verherrlichen und/oder verschönern wollen« und er habe die Tat »vorsätzlich begangen«.

Wie schwach muss man in seinem Glauben sein, um eine solche Tat zu begehen?

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: B3

Offenbar hat mittlerweile nicht nur an deutschen Gerichten die völlige Verblödung eingesetzt.

Das wäre ja so, als würde man einen Deutschen bezichtigen überall Rauten hinzumalen, um ein System zu verherrlichen, welches das Volk durch Zuwanderung und Giftspritze auszurotten gedenkt.

Gravatar: karlheinz gampe

Ich sehe in Runen alten Schriftzeichen und Symbolen der Wahrsagung keine Verherrlichung des Nationalsozialismus.
Beispiel die Runen werfen. Davor war man Knochen Astragaloi . Warum sollte ein schwedischer Jude den Nationalsozialismus verherrlichen? Die Welt ist voll von Idioten. Er sollte in Berufung gehen.

Kann sein, dass in USA sowas aus Frust an Gefängniswände geschmiert wird. Narrenhände beschmieren Tisch und Wände.

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